Abgeordnete
Dr. Ralf Stegner
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Dr. Ralf Stegner, SPD
Politikwissenschaftler
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. Oktober 1959 in Bad Dürkheim; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.
1978 Abitur; 1980 bis 1989 Studium der Politikwissenschaft, Geschichte, Deutsch, Public Administration, Universität Freiburg, University of Oregon (Eugene), Harvard University; 1986 Staatsexamen Politikwissenschaft und Geschichte; 1987 Staatsexamen Deutsch; 1989 Master of Public Administration (Harvard University); 1992 Dr. phil., Universität Hamburg;
1990 bis 1994 Pressesprecher Sozialministerium Schleswig-Holstein, Kiel; 1994 bis 1996 Leiter Stabsbereich, Sozialministerium Schleswig Holstein, Kiel; 1996 bis 1998 Staatssekretär für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Schleswig-Holstein; 1998 bis 2003 Staatssekretär für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Schleswig-Holstein; 2003 bis 2005 Finanzminister Schleswig-Holstein; 2005 bis 2008 Innenminister Schleswig-Holstein; 2005 bis 2021 MdL Schleswig-Holstein;
2008 bis 2021 Fraktionsvorsitzender der SPD Landtagsfraktion Schleswig-Holstein; seit 1980 Mitglied der GEW, ÖTV, Ver.di; seit 1982 Mitglied der SPD; seit 1995 Mitglied des Auswahlausschusses der Friedrich-Ebert-Stiftung; seit 2016 Mitglied Kuratorium der Friedrich-Ebert-Stiftung; 1999 bis 2003 stellvertretender Kreisvorsitzender der SPD Rendsburg-Eckernförde; 2005 bis 2007 Mitglied im Landesvorstand der SPD Schleswig-Holstein; 2007 bis 2019 Landesvorsitzender der SPD Schleswig-Holstein; 2005 bis 2019 Mitglied des Parteivorstandes der SPD; 2007 bis 2019 Mitglied des Präsidiums der SPD; 2014 bis 2019 Stellvertretender Bundesvorsitzender der SPD.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.