Abgeordnete
Markus Töns
© Markus Töns/ Benno Kraehahn
Markus Töns, SPD
Politologe
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. Januar 1964 in Gelsenkirchen; römisch-katholisch; drei Kinder.
1985 Abitur in Gelsenkirchen; 1995 Abschluss als Politologe M.A. an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster; 1996 bis 2001 Referent für politische Weiterbildung beim „Aktuellen Forum NRW“; 2002 bis 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hans Frey, MdL.
1999 bis 2004 Mitglied der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte; 2005 bis 2017 Abgeordneter des Landtags NRW; Mitglied der SPD seit 1987; seit 2010 stellvertretender Vorsitzender der SPD Gelsenkirchen; 2015 bis Mai 2017 1. Vizepräsident der PES-Fraktion im Ausschuss der Regionen.
Mitgliedschaften: FC Schalke 04; ver.di; AWO; Verein zur Förderung der Jugendarbeit im DGB; Pro Ruhrgebiet; Ruhe-Steine e.V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Delegationsmitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.