Abgeordnete

Nicole Westig
© Nicole Westig/ Laurence Chaperon
Nicole Westig, FDP
Fundraiserin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 13. November 1967 in Menden (Sauerland); römisch-katholisch; geschieden; zwei Kinder.
1987 Abitur am städtischen Walram-Gymnasium Menden/Westfalen; 1988 bis 1996 Studium der Romanistik, Hispanistik und des Öffentlichen Rechts an der Universität Bonn mit Abschluss Magistra Artium; 1997 bis 2000 tätig für Bundesverband mittelständische Wirtschaft BVMW e.V.;
2000 bis 2007 freie Redakteurin;
2008 bis 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin der FDP-Landtagsfraktion; 2015 bis 2017 Fundraiserin bei der Stiftung der Diakonie Michaelshoven, Köln.
1987 Eintritt in die FDP und die Jungen Liberalen; 1989 FDP-Kandidatin zur Europawahl; 1989 bis 1993 Mitglied des Landesvorstands der Jungen Liberalen NRW; 1992 bis 1994 und seit 2016 Mitglied im FDP-Landesvorstand NRW; 2014 bis 2017 Mitglied im Kreistag Rhein-Sieg, stellvertretende Vorsitzende FDP-Kreistagsfraktion, Sprecherin für Schul- und Sozialpolitik; seit 2020 sachkundige Bürgerin und Mitglied FDP Kreistagsfraktion Rhein-Sieg. Mitglied Liberal International; Mitglied Liberale Frauen. Ordentliches Mitglied: Ausschuss für Gesundheit Stellvertretendes Mitglied: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.