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Abgeordnete

Tina Winklmann
© Stefan Kaminski
Tina Winklmann, Bündnis 90/Die Grünen
Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 26. Februar 1980 in Weiden i.d.OPf..
1986 bis 1995 VS Wernberg-Köblitz; 1995 bis 1998 Ausbildung zur Verfahrensmechaniker bei der Fa. WILDEN GmbH & Co. KG in Pfreimd; 1998 bis 2001 Facharbeiterin bei der Fa. WILDEN in Pfreimd; 2001 bis 2019 Facharbeiterin bei der SIEMENS AG in Amberg; 2019 bis 2021 persönliche Mitarbeiterin MdL Anna Schwamberger;
Mitglied IG Metall (2002 bis 2019 Vertrauensfrau der IG Metall)
Bündnis90/Die Grünen: 2007 bis 2014 Vorstandsmitglied im Kreisverband Schwandorf, 2014 bis 2017 Kreisvorsitzende Schwandorf, seit 2017 Bezirksvorsitzende der Oberpfalz, 2017 bis 2021 Mitglied im Landesausschuss Die Grünen Bayern, seit 2019 Sprecherin der LAG GewerkschaftsGrün Bayern.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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