Tina Winklmann

Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik Bündnis 90/Die Grünen

Tina Winklmann
Tina Winklmann (© Tina Winklmann/ Daniel Seger)

Geboren am 26. Februar 1980 in Weiden i.d.OPf.

1986 bis 1995 VS Wernberg-Köblitz; 1995 bis 1998 Ausbildung zur Verfahrensmechaniker bei der Fa. WILDEN GmbH & Co. KG in Pfreimd; 1998 bis 2001 Facharbeiterin bei der Fa. WILDEN in Pfreimd; 2001 bis 2019 Facharbeiterin bei der SIEMENS AG in Amberg; 2019 bis 2021 persönliche Mitarbeiterin MdL Anna Schwamberger;

Mitglied IG Metall (2002 bis 2019 Vertrauensfrau der IG Metall); Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden und Vereinen vor Ort;

Bündnis90/Die Grünen: 2007 bis 2014 Vorstandsmitglied im Kreisverband Schwandorf; 2014 bis 2017 Kreisvorsitzende Schwandorf; 2017 bis 2021 Bezirksvorsitzende der Oberpfalz; 2017 bis 2021 Mitglied im Landesausschuss Die Grünen Bayern; 2019 bis 2021 Sprecherin der LAG GewerkschaftsGrün Bayern.

Parlamentarisches: Sprecherin für Sportpolitik und Ehrenamt der GRÜNEN Bundestagsfraktion; 2021 bis 2025 BFV-Sozialstiftung; seit der 20.WP Mitglied des parlamentarischen Beirats Teamsport Deutschland; Mitglied der Deutsch-Österreichischen Parlamentariergruppe

[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Persönliche Mitarbeiterin von Anna Schwamberger, MdL, Bärnau


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Deutsch-Tschechisches Gesprächsforum, Prag, Tschechien,
  • Mitglied des Beirates


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • BFV-Sozialstiftung, München,
  • Mitglied des Stiftungsrates (bis 09.05.2026)

  • Teamsport Deutschland, Berlin,
  • Mitglied des Parlamentarischen Beirates (ab 08.09.2026)

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz(Download)) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die „Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln“(Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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