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  • 1. Lesung
  • Anhörung (Erwerbsminderungsrente)
  • Anhörung (Rentenüberleitung)
  • 2/3. Lesung
Soziales

Berechnung der Renten bei verminderter Er­werbs­fähigkeit thematisiert

Zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode befasste sich der Bundestag am Freitag, 28. April 2017, in erster Lesung mit Plänen der Bundesregierung zur Reform der Erwerbsminderungsrente. Aber zum ersten Mal auch mit einer viel grundsätzlicheren Reform, nämlich mit der Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts für ganz Deutschland und damit einem Ende der unterschiedlichen Bewertung der Löhne in Ost und West.

Konkret geht es um zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Einer (18/11926) sieht vor, die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente von 62 auf 65 Jahre anzuheben. Dies soll in mehreren Schritten bis 2024 erfolgen. Der zweite Gesetzentwurf (18/11923) sieht vor, ebenfalls schrittweise bis 2025 zu einem einheitlichen Rentenrecht in Ost und West zu kommen. Dazu wird zum einen der Rentenwert (Ost) auf den Westwert angehoben, gleichzeitig entfällt ab 2025 die Hochwertung der Ost-Löhne bei der Rente. Bis 2014 hochgewertete Verdienste bleiben jedoch erhalten.

Debattiert wurde ebenfalls über einen Antrag (18/12087) der Fraktion Die Linke, in dem sie fordert, die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abzuschaffen. Außerdem soll die geltende Regelung, nach der in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen müssen, so geändert werden, dass lediglich zwei Jahre mit Pflichtbeiträgen nötig sind. Alternativ könne als Zugangsvoraussetzung eine Mindestbeitragszeit von 20 Jahren eingeführt werden, schreibt Die Linke.

Ministerin: Gebot des Anstandes

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bezeichnete den Entwurf zur Renteneinheit als einen „historischen Schritt, um die innere Einheit unseres Landes einzuleiten“. Die Angleichung der Löhne sei seit der Wiedervereinigung deutlich vorangekommen und werde dies aufgrund der guten Wirtschaftslage auch weiter tun, schneller als erwartet, zeigte sie sich optimistisch.

Zur Erwerbsminderungsrente sagte sie: „Es ist ein Gebot des Anstandes und Ausdruck von Respekt für jene, die sich in ihrer Arbeit aufgerieben haben.“

Linke: Eine große Ungerechtigkeit

Dr. Dietmar Bartsch, Fraktionschef der Linken, warf SPD und Grünen vor, selbst den Grundstein für den Reformbedarf von heute gelegt zu haben: „Sie haben den Sinkflug der Erwerbsminderungsrente doch erst eingeleitet.“ Zwar sei dieser 2014 gestoppt worden, aber auch die zweite Reform ändere nichts an dem Umstand, „dass Sie Erwerbsgeminderte weiter aufs Sozialamt schicken“.

Die mit der Renteneinheit verbundene Abschaffung von Sonderregeln aus dem DDR-Rentenrecht für bestimmte Versichertengruppen kritisierte Bartsch als große Ungerechtigkeit und forderte deren Rücknahme.

CDU/CSU: Man kann nicht alle Sonderregeln berücksichtigen

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Karl Schiewerling, bezeichnete das Rentenüberleitungsgesetz von 1991 dagegen als „größte sozialpolitische Leistung“ der letzten Jahrzehnte. Deshalb sei es vermessen, all die Sonderregeln des DDR-Rentenrechts im bundesdeutschen Recht nachzuvollziehen.

Zum Thema Erwerbsminderungsrente bemerkte er: „Es macht mir sehr zu schaffen, dass die Anträge auf Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt mit nur 50 Jahren gestellt werden und die meisten Antragsteller vorher nie an einer Präventionsmaßnahme teilgenommen haben.“ Daran müsse sich dringend etwas ändern, so Schiewerling.

Grüne: Die Angleichung kommt zu spät

Markus Kurth, der Rentenexperte der Grünen, bewertete die Pläne der Bundesregierung für die Renteneinheit dagegen als unzureichend und forderte eine sofortige Rentenangleichung. Denn heute liege das Lohnniveau in vielen Regionen Westdeutschlands unter dem bestimmter Regionen im Osten. Es sei nach 27 Jahren Wiedervereinigung deshalb nicht mehr vermittelbar, die Ost-Löhne bei der Rentenberechnung mit der Begründung ihrer Höhe für die Rente höher zu bewerten.

Zum Stichwort Lohnunterschiede sagte er: „Das Rentenrecht ist nicht der richtige Ort, um Fehlentwicklungen bei den Löhnen auszugleichen.“ Kurth kritisierte darüber hinaus scharf, dass die Kosten der Angleichung des Rentenrechts aus Beitragsmitteln und nicht aus Steuergeldern bezahlt werden.

SPD: Abstand der Löhne ist kein Naturgesetz

„Der Ost-West-Abstand der Löhne ist kein Naturgesetz“, betonte Daniela Kolbe (SPD). Auf dem Gebiet tue sich viel, auch die Einführung des Mindestlohns habe gerade auf die Lohnentwicklung im Osten sehr positive Auswirkungen gehabt. Deshalb sei es an der Zeit und inhaltlich gerechtfertigt, die Renteneinheit endlich zu verwirklichen.

Gleichwohl werde es für jüngere Arbeitnehmer im Osten dann nicht mehr so leicht sein, einen Rentenpunkt zu verdienen, weshalb man sich weiter für höhere Löhne einsetzen müsse. (che

Hochrechnung der Rentenansprüche

Mit dem geplanten Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetz will die Bundesregierung ab 2018 die Zurechnungszeit schrittweise verlängern – bis 2024 um drei Jahre. Damit werden die Rentenansprüche bis zum fiktiven Alter von 65 hochgerechnet, sodass Erwerbsminderungsrenten künftig höher ausfallen. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit nach dem Willen der Bundesregierung schrittweise um drei Jahre verlängert werden – von 62 auf 65 Jahre. Diese schrittweise Verlängerung soll auch in der Alterssicherung der Landwirte eingeführt werden.

Der Entwurf für ein „Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz“ sieht vor, dass ab dem Jahr 2018 die Rentenwerte Ost in sieben Schritten an das Westniveau herangeführt werden sollen. Ab dem Jahr 2025 sollen die rentenrechtlichen Sonderregelungen für die neuen Bundesländer vollständig entfallen.

Linke will Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtern

Die Fraktion Die Linke will den Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtern und die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abchaffen.

Außerdem soll die geltende Regelung, nach der in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen müssen, so geändert werden, dass lediglich zwei Jahre mit Pflichtbeiträgen nötig sind. Alternativ könne als Zugangsvoraussetzung eine Mindestbeitragszeit von 20 Jahren eingeführt werden, schreibt Die Linke.

Grüne wollen einheitliche Rentenwerte in Ost und West

Die Grünen fordern deshalb, den aktuellen Rentenwert Ost und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf die jeweiligen Werte im Westen anzuheben. Die bereits erworbenen Rentenansprüche sollen unverändert erhalten bleiben.

Entgeltpunkte sollen ab einem Stichtag bundesweit einheitlich berechnet und danach auf eine gesonderte Hochwertung von Entgeltpunkten in Ostdeutschland verzichtet werden. Außerdem plädieren die Grünen erneut dafür, eine steuerfinanzierte Garantierente einzuführen, um geringe Rentenansprüche aufzustocken. (che/sas/28.04.2017)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
Norbert Lammert
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Lammert, Prof. Dr. Norbert

Bundestagspräsident

Nahles, Andrea
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Nahles, Andrea

Bundesministerin für Arbeit und Soziales

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Bartsch, Dr. Dietmar

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Lammert, Prof. Dr. Norbert

Bundestagspräsident

Dokumente
  • 18/11923 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
    PDF | 366 KB — Status: 12.04.2017
  • 18/11926 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 386 KB — Status: 12.04.2017
  • 18/12087 - Antrag: Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichtern
    PDF | 145 KB — Status: 25.04.2017
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Überweisung 18/11926, 18/11923, 18/12087 und 18/10039 beschlossen
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Soziales

Experten begrüßen verlän­gerte Zurech­nungs­zeit bei Erwerbsminderungs­renten

Die von der Bundesregierung geplante verlängerte Zurechnungszeit bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird von Experten begrüßt. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Gabriele Schmidt (CDU/CSU) am Montag, 15. Mai 2017. Gegenstand der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (18/11926).

Durch das Gesetz soll die sogenannte Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre angehoben werden, was bedeutet, dass bei der Rentenberechnung eine fiktive Erwerbsfähigkeitsdauer bis zum 65. Lebensjahr angenommen wird. Zur Diskussion stand außerdem ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/12087), in dem diese einen leichteren Zugang  zur Erwerbsminderungsrente fordert.

„Armutsrisiko von Erwerbsminderungsrentnern senken“

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband betonte in der Anhörung, es sei „dringend nötig“, das Armutsrisiko von Erwerbsminderungsrentnern zu senken. Besser wäre es allerdings, die Zurechnungszeit nicht stufenweise zu verlängern, sondern schneller und in einem Schritt, sagte Fix.

Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund rechnete vor, dass Erwerbsgeminderte ein fünffach höheres Armutsrisiko hätten als andere Altersrentner. Durch die Verlängerung der Zurechnungszeit würden die Erwerbsminderungsrenten um 7,5 bis acht Prozent steigen, prognostizierte seine Kollegin Gundula Roßbach.

„Über die Frage der Abschläge diskutieren“

Eine wichtige Rolle spielte die Frage der Abschläge, die auch bei der Erwerbsminderungsrente für den vorzeitigen Wechsel in die Rente in Kauf genommen werden müssen. Sie wurden von einigen Sachverständigen zwar als im Grundsatz systemwidrig, aber gleichzeitig auch als Mittel bezeichnet, um die Anreizwirkung, die eine Erwerbsminderungsrente mit verlängerter Zurechnungszeit hat, auszuhebeln. Für dieses Problem gebe es nicht die eine Patentlösung, betonte der emeritierte Professor am Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen, Dr. Gerhard Bäcker.

Dr. Stefan Sell, Professor für Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz, betonte, dass eine verlängerte Zurechnungszeit die Situation vieler Erwerbsminderungsrentner zwar verbessere. Diese Maßnahme allein werde sich jedoch für viele als zu kurz gegriffen erweisen, weshalb man dringend über die Frage der Abschläge diskutieren müsse, so Sell.

„Reha-Leistungen ausbauen“

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. jur. Felix Welti von der Universität Kassel plädierte für einen Ausbau von Reha-Leistungen und der Rolle der Arbeitsmedizin in Betrieben, um Erwerbsminderungsrenten frühzeitig zu vermeiden.

Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wie auch Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks sprachen sich gegen die Abschaffung der Abschläge aus, um keine Anreize zu schaffen. 

Zurechnungszeiten verlängern

Gemäß der Gesetzesvorlage der Bundesregierung sollen Menschen, die vermindert erwerbstätig sind, in Zukunft besser abgesichert werden. Dazu soll die sogenannte Zurechnungszeit vom aktuell 62. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden. Mit der Zurechnungszeit sollen geringe Renten vermieden werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen.

Aufgrund ihrer geringen Zeit als Beitragszahler ergebe sich nur ein niedriger Rentenanspruch, so die Bundesregierung. Mit der neuen Regelung sollen Erwerbsgeminderte bessergestellt werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf noch Änderungen an der Flexirente und an anderen Gesetzen vor.

Bereits Erwerbsgeminderte stärken

Ebenfalls diskutiert wird ein Antrag der Fraktion Die Linke. Unter dem Titel „Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichtern“ fordern die Antragsteller Änderungen am Entwurf der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf verbessere nur die Situation derer, die erwerbsunfähig werden, aber nicht derjenigen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen.

Um die Betroffenen vor Armut zu schützen, sollen daher die Zurechnungszeiten zum 1. Januar 2018 in einem Schritt vom 62. auf das 65. Lebensjahr verlängert werden. Zudem sollen die erwerbsunfähigen Rentnerinnen und Rentner nicht wie bisher vor Eintritt in eine Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeträge gezahlt haben müssen, sondern nur zwei Jahre. Ebenso sollen Rentenabschläge wegen Erwerbsminderung für gegenwärtige und zukünftige Empfängerinnen und Empfänger abgeschafft werden. (che/18.05.2017)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Alexander Gunkel, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Marlene Schubert Zentralverband des Deutschen Handwerks
  • Reinhold Thiede, Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Birgit Fix, Deutscher Caritasverband e.V.
  • Sozialverband VdK Deutschland e. V.
  • Prof. Dr. Gert G. Wagner, Berlin
  • Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Köln
  • Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster
  • Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Duisburg
  • Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen
  • Prof. Dr. jur. Felix Welti, Kassel
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Dokumente
  • 18/11926 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 386 KB — Status: 12.04.2017
  • 18/12087 - Antrag: Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichtern
    PDF | 145 KB — Status: 25.04.2017
Weitere Informationen
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Soziales

Experten sehen Nachbes­se­rungsbedarf bei der Ost-West-Rentenangleichung

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Rentenwertes in Ost und West bis zum Jahr 2025 (18/11923). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) am Montag, 15. Mai 2017, deutlich, bei der auch über Anträge der Fraktion Die Linke (18/10862) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10039) beraten wurde. Der Regierungsentwurf sieht die Angleichung des bisher unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West in sieben Schritten vor.

Angleichung bis zum 1. Januar 2025

In einem ersten Schritt soll der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes angehoben werden. Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sollen zum 1. Januar 2019 an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden und diesen bis zum 1. Januar 2025 vollständig erreicht haben.

In weiteren Schritten soll der Verhältniswert zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und dem Westwert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2024 die Höhe des Westwertes erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt soll dann im gesamten Bundesgebiet nur noch ein einheitlicher Rentenwert gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen für die Rentenberechnung soll ab Januar 2025 vollständig entfallen. Bis Ende 2024 hochgewertete Verdienste bleiben erhalten.

„Hier muss nachgebessert werden“

Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Eckart Bomsdorf machte darauf aufmerksam, dass zum 1. Juli 2017 der Rentenwert Ost bereits 95,7 Prozent des Westwertes erreicht wird, was fast dem Wert entspreche, der laut dem Gesetzentwurf erst Mitte 2018 erreicht werden soll. Die gesetzliche Regelung könne daher zu einer Verschlechterung der Situation der Ostrentner führen, sagte Bomsdorf. „Das ist nicht akzeptabel, deshalb muss hier nachgebessert werden“, forderte der Experte.

„Hinreichend und sinnvoll“ zur Lösung des Problems sei es, die für 2019 bis 2024 vorgesehene Anpassung auf die Jahre 2018 bis 2023 vorzuziehen. Bomsdorf schlug zudem eine Mindestbegünstigungsklausel vor, der entsprechend das alte Rentenrecht angewendet werden kann, wenn dies zu einem höheren Rentenwert Ost führen würde.

Sowohl beim Bundesverband der Volkssolidarität als auch der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stießen Bomsdorfs Vorschläge auf Zustimmung. Es werde in der Tat eine Günstigerregelung benötigt, sagte AWO-Vertreter Ragnar Hoenig. Aus Sicht der AWO sei es auch vertretbar, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) schneller zu vollziehen als den Abbau der so genannten Hochwertung von Ostrenten.

Günstigerregelung gefordert

Alfred Spieler von der Volkssolidarität unterstützte ebenfalls die Forderung nach einer Günstigerregelung. Spieler betonte zugleich, es wäre wünschenswert gewesen, die Angleichung der aktuellen Rentenwerte „wie im Koalitionsvertrag vereinbart“ bis zum Jahr 2020 zu vollenden. Außerdem forderte er, ernsthaft zu prüfen, für Ost und West die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ wieder zur Geltung zu bringen.

Dieser Forderung schloss sich auch Markus Hofmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an. Der DGB-Vertreter machte darauf aufmerksam, dass die „systemisch folgerichtige“ Aussetzung der Höherbewertung ostdeutscher Löhne trotz der Anhebung des Rentenwertes negative Auswirkungen auf das Rentenniveau haben könne, da auch in den nächsten Jahren mit erheblichen Differenzen im Lohnniveau Ost und West zu rechnen sei. Grund dafür sei, dass es in vielen Bereichen Ostdeutschlands tariffreie Zonen gebe, weil sich viele Arbeitgeber „aus der Verantwortung stehlen und tarifflüchtig sind“.

„Systematische Höherbewertung nicht mehr gerechtfertigt“

Bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertet man das anders. Eine Höherwertung der Ostlöhne müsse bei Angleichung des Rentenwertes entfallen, weil es sonst zu einer systematischen Benachteiligung der Beitragszahler in den alten Bundesländern komme, sagte BDA-Vertreter Alexander Gunkel. Im Übrigen sei es so, dass es inzwischen keine so großen Lohnunterschiede zwischen alten und neuen Bundesländer mehr gebe wie zwischen anderen Regionen. Daher sei eine systematische Höherbewertung der Ostlöhne auch nicht mehr gerechtfertigt.

Aus Sicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) sind in den nächsten Jahren vor dem Hintergrund der anhaltend positiven Wirtschaftslage Tarifsteigerungen in Ost und West zu erwarten, sagte ZDH-Vertreterin Marlene Schubert. Mit einer weiteren Angleichung der Löhne zwischen Ost und West sei auch angesichts der höheren Tarifabschlüsse im Osten zu rechnen, betonte sie.

„Möglichst wenig Verwaltungsaufwand“

Lohnspreizungen gebe es auch in Westdeutschland, sagte Bodo Aretz vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Aretz sagte weiter, für 2017 werde im Osten mit einem durchschnittlichen Bruttojahresentgelt gerechnet, das bei 89 Prozent des Wertes im Westen liege.

Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hält ein Vorziehen der Anpassung des Rentenwerts, wie von einigen Sachverständigen angesprochen, aus Sicht der DRV für denkbar. Entscheidend sei, so Thiede, dass am Ende des Prozesses alle Unterschiede bei der Rente zwischen Ost und West abgebaut sind. Wie viele Schritte dazu benötigt würden, sei nachrangig, urteilte er. Die DRV sei an einem Verfahren mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand interessiert und begrüße daher die vorliegende gesetzliche Regelung. (hau/15.05.2017)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Deutscher Städte- und Gemeindebund
  • Deutscher Landkreistag
  • Deutscher Städtetag
  • Markus Hofmann, Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – Bundesverwaltung
  • Alexander Gunkel, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Marlene Schubert, Zentralverband des Deutschen Handwerks
  • Reinhold Thiede, Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Bodo Aretz, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Ragnar Hoenig, Arbeiterwohlfahrt – Bundesverband
  • Alfred Spieler, Volkssolidarität – Bundesverband
  • Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Köln
  • Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster
  • Prof. Dr. Joachim Ragnitz, Dresden
  • Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Duisburg
  • Prof. Dr. Gert Wagner, Berlin
  • Petra Bäumler-Schlackmann, Essen
  • Gerda Reichel, Essen
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  • 18/10039 - Antrag: Renteneinheit vollenden - Gleiches Rentenrecht in Ost und West
    PDF | 158 KB — Status: 19.10.2016
  • 18/10862 - Antrag: Renteneinheit verwirklichen - Lebensleistung anerkennen
    PDF | 237 KB — Status: 17.01.2017
  • 18/11923 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
    PDF | 366 KB — Status: 12.04.2017
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Ab 2025 gilt ein bundesweit einheitliches Rentenrecht

Ab 2025 gilt bundesweit ein einheitliches Rentenrecht. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Juni 2017, beschlossen, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Abschluss der Rentenüberleitung (18/11923) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/12584) annahm. In namentlicher Abstimmung votierten 462 Abgeordnete für und 56 Abgeordnete gegen den Regierungsentwurf, der die Angleichung des bisher unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West in sieben Schritten vorsieht. Es gab 48 Enthaltungen. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt zum 1. Juli 2017 von 94,1 Prozent auf 95,7 Prozent des Westwerts. Im ersten Schritt der Angleichung zum 1. Juli 2018 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Einstimmig nahm der Bundestag darüber hinaus den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (18/11926) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/12590) an. Dieser sieht konkret vor, dass die sogenannte Zurechnungszeit für Rentenzugänge schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert wird.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente künftig so gestellt, als hätte er bis zum Alter von 65 Jahren (bisher 62 Jahre) mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Die schrittweise Erhöhung gilt für Rentenneuzugänge ab 2018 und soll 2024 abgeschlossen sein. Zu beiden Gesetzentwürfen der Bundesregierung liegen zusätzlich Berichte des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (18/12614, 18/12615). 

Regierung: Heute vollenden wir die Renteneinheit

„Heute vollenden wir die Renteneinheit in unserem Land und verbessern die Absicherung bei Erwerbsminderung noch einmal deutlich“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) zu Beginn der Debatte. 27 Jahre nach der Deutschen Einheit erscheine es doch „aus der Zeit gefallen“, dass die Renten bundesweit noch nicht einheitlich berechnet werden, befand sie. Besonders in Berlin werde die Problematik deutlich: Sitzt der Arbeiter in Friedrichshain, gelte der Rentenwert Ost – sitzt er auf der anderen Seite der Oberbaumbrücke in Kreuzberg, gelte der Rentenwert West.

Lösekrug-Möller verwies zudem darauf, dass auch ohne die gesetzliche Regelung der Rentenwert Ost sich zum 1. Juli 2017 von 94,1 auf 95,7 Prozent des Westwertes erhöht habe, was nichts anderes bedeute, als das sich die Löhne in Ost und West angleichen. „Das ist ein gutes Zeichen“, sagte sie.

Linke: Richtig und längst überfällig

Von gleichen Löhnen könne keine Rede sein, befand hingegen Sabine Zimmermann (Die Linke). Vollzeitbeschäftigte verdienten im Osten noch immer 24 Prozent weniger als im Westen, sagte sie. Insofern sei die Angleichung der Rentenwerte zwar richtig und längst überfällig. Die ersatzlose Streichung der Hochwertung der Ostlöhne sei jedoch „völlig inakzeptabel“.

Der Umrechnungsfaktor stelle eine wichtige sozialpolitische Ausgleichsfunktion dar, die man nicht ersatzlos wegstreichen dürfe. Kritik übte die Linksabgeordnete auch an den Regelungen zur Erwerbsminderungsrente. Das Gesetz ändere nichts daran, dass man in Deutschland in Armut abrutsche, wenn man schwer erkrankt, sagte Zimmermann.

CDU/CSU: Wir wollen keine neue Ungerechtigkeit

Peter Weiß (CDU/CSU) sagte, folge man den Vorstellungen der Linksfraktion, wonach es einen gleichen Rentenwert aber im Osten eine Höherrechnung der Löhne geben soll, hätte ein Rentner im Osten für die gleiche Lebensleistung eine höhere Rente als der Rentner im Westen. „Das kann im Osten wie im Westen niemand für gerecht halten“, befand er. „Wir wollen aber keine neue Ungerechtigkeit, sondern ein gerechtes Rentensystem für alle in Deutschland“, betonte er.

Die Linke hingegen wolle offenbar die Spaltung im Rentenrecht „über Jahrzehnte beibehalten“. Benötigt werde aber ein möglichst schonender Übergang, „wobei die einen nicht zu viel verlieren und die anderen nicht zu viel dazugewinnen“, sagte Weiß.

Grüne: Nicht aus Beitragsmitteln finanzieren

Die rentenpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung stellten teure Maßnahmen zulasten der Beitragszahler dar, kritisierte Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen). Richtig wäre es aus seiner Sicht gewesen, diese aus Steuermitteln zu finanzieren. Darauf hätten auch Experten während einer Anhörung des Ausschusses hingewiesen, sagte Kurth. Die Vereinheitlichung des Rentenrechts sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht mit Beitragsmitteln finanziert werden, habe der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geurteilt und vor einem Beitragsanstieg gewarnt.

Der Grünen-Abgeordnete ging auf den vorhandenen finanziellen Spielraum im Bundeshaushalt ein. Statt Steuern für Reiche zu senken, sollten Familien über gesenkte Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden, forderte er. Außerdem sprach er sich für eine sofortige Angleichung der Rentenwerte verbunden mit einer Abschaffung der Höherrechnung aus. Lohnunterschiede, so Kurth, gebe es schließlich nicht nur im Vergleich Ost mit West sondern auch unter anderen Regionen.

SPD: Ende einer unendlichen Geschichte

Für Waltraud Wolff (SPD) findet mit dem Gesetz eine „unendliche Geschichte ihr Ende“. Auch sie habe gehofft, das Ganze eher hinzubekommen. Es sei gut, dass Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) „nicht locker gelassen hat“. Zwei Wermutstropfen gebe es aber, sagte Wolff. Statt 2020 - wie von der SPD gefordert - komme die Angleichung erst 2025.

Außerdem sei es ihrer Partei nicht gelungen, dafür zu sorgen, dass die Finanzierung über Steuermittel erfolgt, räumte sie ein. Klarmachen müsse man sich aber auch, dass das Gesetz „nicht alle Probleme der Rentner im Osten lösen kann“. Für spezielle Berufsgruppen und andere Sonderfälle müsse es daher einen Härtefallfonds geben, forderte die SPD-Abgeordnete. 

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (18/12618) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, Schritte zum Abschluss der Rentenüberleitung vorzuschlagen. Dazu gehöre das Schließen von Überführungslücken, die dadurch entstanden seien, dass DDR-typische Sachverhalte des Rentenrechts fallen gelassen wurden, weil sie bundesdeutschen Regelungen nicht entsprachen.

Auch müsse das „Versorgungsuntrecht“ beseitigt werden, dass dadurch entstanden sei, dass die Versorgungen der DDR für die wissenschaftliche, medizinische, pädagogische, ingenieurtechnische und künstlerische Intelligenz, die Versorgungen für den öffentlichen Dienst, für Armee, Polizei und Zoll sowie für Reichsbahn und Deutsche Post größtenteils gelöscht worden seien.

Antrag der Linken abgelehnt

In ihrem Antrag zur Renteneinheit (18/10862), der gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt wurde, hatte Die Linke unter anderem verlangt, einen steuerfinanzierten Zuschlag einzuführen, mit dem der Unterschied zwischen den Rentenwerten Ost und West für im Osten erworbene Rentenanwartschaften bis 2018 sukzessive ausgeglichen werde. Der Zuschlag sollte so lange gewährt werden, bis der Unterschied zwischen dem jeweiligen aktuellen Rentenwert (Ost) und dem jeweiligen aktuellen Rentenwert (West) im Zuge der Angleichung der Löhne und Gehälter überwunden sei.

Antrag der Grünen abgelehnt

Ein gleiches Rentenrecht in Ost und West forderte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/10039), dem nur die Antragsteller selbst zustimmten. Die Fraktion hatte gefordert, den aktuellen Rentenwert Ost und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf die jeweiligen Werte im Westen anzuheben. Die bereits erworbenen Rentenansprüche sollten unverändert erhalten bleiben. Entgeltpunkte sollten ab einem Stichtag bundesweit einheitlich berechnet und danach auf eine gesonderte Hochwertung von Entgeltpunkten in Ostdeutschland verzichtet werden. 

Antrag der Linken abgelehnt

Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der Linken (18/12087) ab, den Zugang zur Erwerbsminderungsrente zu erleichtern und die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abzuschaffen.

Außerdem sollte die geltende Regelung, nach der in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen müssen, so geändert werden, dass lediglich zwei Jahre mit Pflichtbeiträgen nötig sind. Alternativ könne als Zugangsvoraussetzung eine Mindestbeitragszeit von 20 Jahren eingeführt werden, heißt es in der Vorlage weiter. (hau/nal/01.06.2017)  

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
Edelgard Bulmahn, SPD
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Edelgard Bulmahn, SPD

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Bulmahn, Dr. h. c. Edelgard

Bundestagsvizepräsidentin

Gabriele Lösekurg-Möller
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Lösekrug-Möller, Gabriele

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Sabine Zimmermann
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Sabine Zimmermann

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Zimmermann (Zwickau), Sabine

Die Linke

Karl Schiewerling
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Schiewerling, Karl

CDU/CSU

Markus Kurth
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Markus Kurth

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Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Gerdes
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Michael Gerdes

© Photothek

Gerdes, Michael

SPD

Peter Weiß
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Peter Weiß

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Weiß (Emmendingen), Peter

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Wolff, Waltraud
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Wolff (Wolmirstedt), Waltraud

SPD

Jana Schimke
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Jana Schimke

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Schimke, Jana

CDU/CSU

Michaela Noll
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Michaela Noll

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Noll, Michaela

Bundestagsvizepräsidentin

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  • 18/10039 - Antrag: Renteneinheit vollenden - Gleiches Rentenrecht in Ost und West
    PDF | 158 KB — Status: 19.10.2016
  • 18/10862 - Antrag: Renteneinheit verwirklichen - Lebensleistung anerkennen
    PDF | 237 KB — Status: 17.01.2017
  • 18/11923 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
    PDF | 366 KB — Status: 12.04.2017
  • 18/11926 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 386 KB — Status: 12.04.2017
  • 18/12087 - Antrag: Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichtern
    PDF | 145 KB — Status: 25.04.2017
  • 18/12584 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11923 - Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/10862 - Renteneinheit verwirklichen - Lebensleistung anerkennen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Annalena Baerbock, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10039 - Renteneinheit vollenden - Gleiches Rentenrecht in Ost und West
    PDF | 317 KB — Status: 31.05.2017
  • 18/12590 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11926 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/12087 - Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichtern
    PDF | 267 KB — Status: 31.05.2017
  • 18/12614 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11923, 18/12584 - Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
    PDF | 235 KB — Status: 31.05.2017
  • 18/12615 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11926, 18/12590 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 231 KB — Status: 31.05.2017
  • 18/12618 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/11923, 18/12584 - Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
    PDF | 201 KB — Status: 31.05.2017
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Gesetzentwurf 18/11923 (Artikel 9a) angenommen
  • Gesetzentwurf 18/11923 (übrige Teile) angenommen


Namentliche Abstimmung Gesetzentwurf 18/11923 (Beschlussempfehlung 18/12584 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen)
17:43:36: Beginn der namentlichen Abstimmung
17:46:06: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamt: 566 Ja: 462 Nein: 56 Enthaltungen 48
Gesetzentwurf 18/11923 angenommen

Entschließungsantrag 18/12618 abgelehnt
Beschlussempfehlung 18/12584 Buchstabe b (Antrag 18/10862 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 18/12584 Buchstabe c (Antrag 18/10039 ablehnen) angenommen
Gesetzentwurf 18/11926 (Beschlussempfehlung 18/12590 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 18/12590 Buchstabe b (Antrag 18/12087 ablehnen) angenommen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw17-de-rente-erwerbsminderung-501816

Stand: 15.09.2024