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Recht

Kontroverse um Gesetz­entwurf gegen Hass­krimi­nalität im Internet

Massive Kritik der Opposition hat die erste Debatte über den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (18/12356) „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) am Freitag, 19. Mai 2017, geprägt. Redner der Koalitionsfraktionen erkannten die Notwendigkeit von Nachbesserungen an und sagten zu, die verbleibende Beratungszeit bis zum Ende der Legislaturperiode dafür zu nutzen. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen die Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter unter Androhung erheblicher Bußgelder dazu gebracht werden, gemeldete strafbare Inhalte zu löschen.

Minister: Hasskriminalität beschädigt Zusammenleben

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begründete die Notwendigkeit des Gesetzes damit, dass große Plattform-Betreiber ihrer bereits jetzt bestehenden Verpflichtung, offenkundig rechtswidrige Inhalte schnell zu löschen, nur sehr unzureichend nachkämen. Nutzer bekämen auf ihren Hinweis auf einen strafbaren Inhalt zu oft die Antwort: „Das verstößt nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards und wird nicht gelöscht.“

Maas wies darauf hin, welch üble Beschimpfungen, Bedrohungen und Mobbings im Netz um sich griffen, und folgerte: „Hasskriminalität beschädigt unser Zusammenleben, unsere Debattenkultur und letztlich auch die Meinungsfreiheit.“ Derartige Äußerungen seien „kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sind im Gegenteil Angriffe auf die Meinungsfreiheit“. Damit sollten „Andersdenkende eingeschüchtert und mundtot gemacht werden“. Maas wies darauf hin, „dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, dass auch online nicht erlaubt ist, was offline verboten ist“.

Plattformbetreiber sollen Löschpraxis ändern

Das vorgeschlagene Gesetz soll die Plattformbetreiber verpflichten, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen demnach in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder gesperrt sowie zu Beweiszwecken gesichert werden. Vierteljährlich müssen die Betreiber einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen, auch auf der eigenen Homepage.

Für Verstöße gegen diese Bestimmungen sieht der Gesetzentwurf Bußgelder bis zur Höhe von 50 Millionen Euro vor. Ausdrücklich heißt es: „Die Ordnungswidrigkeit kann auch dann geahndet werden, wenn sie nicht im Inland begangen wird.“ Zur Klärung, ob ein nicht gelöschter Inhalt tatsächlich rechtswidrig ist, muss das für die Durchführung zuständige Bundesamt für Justiz vor Verhängung des Bußgeldes eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Für den Umgang mit den deutschen Behörden und Gerichten müssen die Plattformbetreiber einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen.

Linke: Zeit für besseren Gesetzentwurf nehmen

Auch Dr. Petra Sitte (Die Linke) als Auftaktrednerin der Opposition kritisierte das bisherige Verhalten von „Facebook, Twitter und Co.“ scharf. „Aber der jetzt eingebrachte Gesetzentwurf wird neue Probleme schaffen“, fuhr sie fort. Und zwar deshalb, weil er „die Durchsetzung am Ende doch wiederum in Hände legt, in die sie nicht gehören“. Denn die Plattformen selbst bekämen die rechtliche Einordnung von Beschwerden überantwortet. Unter anderem entstehe dadurch die Gefahr, dass „auch legale Inhalte in großem Stil gelöscht werden“.

Massiv kritisierte Sitte die geplante neue Verpflichtung der Betreiber, auch bei zivilrechtlichen Prozessen Bestandsdaten herauszugeben. So eröffne man „nicht nur der Abmahnindustrie ein neues Betätigungsfeld“, bei der Bekämpfung von Hate Speech könne das sogar nach hinten losgehen. Denn die Möglichkeit könne auch zur Einschüchterung beispielsweise von Aktivisten gegen Rechtsextreme missbraucht werden.

Sitte warf Regierung und Koalitionsfraktionen vor, den Gesetzentwurf „mit heißer Nadel gestrickt“ und „auch den letzten Metern der Wahlperiode eingebracht“ zu haben. Unter Verweis auf ein breites Bündnis von Organisationen, das sich bereits gegen den Gesetzentwurf gebildet hat, rief sie die Koalition dazu auf, sich „auf eine breite Diskussion einzulassen“ und in der nächsten Legislaturperiode Zeit für die Erarbeitung eines besseren Gesetzentwurfes zu nehmen.

CDU/CSU kündigt Bereitschaft zu Änderungen an

Zu der Kritik daran, dass die Entscheidung über die Löschung in die Hände der Plattform-Betreiber gelegt werden soll, merkte Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) an, dass Facebook auch jetzt Einträge löscht. Als Beispiele nannte sie den Eintrag eines früheren Radio-Moderators, der sich kritisch zur katholischen Kirche geäußert habe, und die ganze Seite eines Islam-Kritikers.

In der Debatte gehe es um das Aufeinandertreffen zweier Grundrechte, der Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz der Persönlichkeit andererseits. „Was sich momentan an Hass und Hetze im Netz abspielt, ist unerträglich“, sagte Winkelmeier-Becker, und müsse eingedämmt werden. Das geplante Gesetz ändere nichts an der materiellen Rechtslage. Schon jetzt sei „klar, dass die Meinungsfreiheit Grenzen hat“. Schon jetzt seien Plattformen mitverantwortlich, so wie auch beispielsweise Zeitungen verpflichtet seien, Leserbriefe vor Veröffentlichung rechtlich zu prüfen.

„Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“

Die CDU-Rechtspolitikerin wies darauf hin, dass das geplante Gesetz neben der wirksameren Verpflichtung der Plattform-Betreiber auch bessere Möglichkeiten schaffe, Urheber von Hass und Hetze zur Verantwortung zu ziehen. Sie verwies darauf, dass im Bundesrat Landesregierungen unterschiedlichster politischer Zusammensetzung die Initiative ergriffen hätten, das Gesetz sogar „weiter zu verschärfen“.

Winkelmeier-Becker erklärte, ihre Fraktionen sei offen für umfassende Verbesserungen des Gesetzentwurfs im Sinne seiner Kritiker. So könne sie sich die Einschaltung einer pluralistisch organisierten Kontrolle nach dem Vorbild der Freiwilligen Selbstkontrolle beim Film vorstellen, um die Rechtsmäßigkeit von Einträgen zu klären. Ihr Fraktionskollege Dr. Stefan Heck sagte zu den anstehenden Ausschussberatungen: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.“ Ziel sei aber ein Abschluss bis zur Sommerpause.

Grüne: Hetze im Netz Gefahr für Demokratie

Wie alle Redner prangerte auch Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) an, dass im Netz „täglich viele Menschen im Land unerträglich beleidigt, bedroht und verleumdet“ würden. „Solche krassen Rechtsverletzungen“ seien, „hunderttausendfach ausgesprochen, gepostet und geteilt auch eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie folgenlos bleiben“.

Notz warf aber Justizminister Maas vor, er komme „in der letzten Kurve der Legislatur mit einem wüsten Gesetz um die Ecke“, das nicht die Probleme löse, sondern viele neue Probleme schaffe. Das vorgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei „selbst eine Gefahr für die Meinungsfreiheit“. „Wir müssen die großen Anbieter hart in die Pflicht nehmen“, stimmte Notz der Intention des Gesetzes zu, „aber wir dürfen sie eben nicht in die Richterrolle drängen“. Auch kritisierte er, dass für die geplante Auskunftspflicht der Betreiber „noch nicht mal ein Richter-Vorbehalt“ vorgesehen sei.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), kritisierte neben den Inhalten des Entwurfs auch das gewählte gesetzgeberische Verfahren. Statt die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung abzuwarten, hätten die Koalitionsfraktionen denselben Text parallel im Bundestag eingebracht. Und das, obwohl ein großer Teil dessen, was hiermit geregelt werden soll, in der Zuständigkeit der Länder liege. Parallel laufe das dreimonatige Notifizierungsverfahren bei der EU. Nun könne der Gesetzentwurf nicht mehr grundlegend verändert werden, weil sonst ein neues Notifizierungsverfahren nötig würde.

SPD: Opfer müssen ihre Rechte durchsetzen können

Der Kritik an der späten Vorlage des Gesetzentwurfs hielt Dr. Johannes Fechner (SPD) entgegen, die Grünen hätten auch erst im April 2017 einen zudem sehr unspezifischen Antrag zur wirksameren Bekämpfung von Strafrechtsverstößen im Netz eingebracht. Zur inhaltlichen Kritik sagte er, „wenn Unternehmen Milliardengewinne machen können, können wir ihnen auch zumuten, dass sie eine juristische Abteilung aufbauen“, um Inhalte auf selbst auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Mit dem Gesetz würden keine neuen Rechte geschaffen, sondern es werde dafür gesorgt, „dass Opfer ihre Rechte auch durchsetzen können“.

Die SPD habe eine ganze Reihe der Kritikpunkte in der Öffentlichkeit schon aufgenommen, teilte Fechner mit, und werde sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. So dürfe es einen Auskunftsanspruch nur geben, wenn ein Gericht dies anordnet. Sein Fraktionskollege Lars Klingbeil nannte noch zwei weitere Änderungsvorhaben: Eine Konkretisierung der Bußgelder und eine deutlichere Klarstellung, welche Netzwerke betroffen sind. Zudem wolle man die zuvor von Winkelmeier-Becker angesprochene Selbstregulierung prüfen.

Antrag der Grünen

In dem mitberatenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11856) fordert diese ein Gesetz, das für „Diensteanbieter von Telemedien ab einer festzulegenden Größenordnung“ ein strukturiertes Verfahren zum Umgang mit rechtswidrigen Informationen vorschreibt. Dabei sollten diese auch zu Maßnahmen zur Gewährleistung effektiver Strafverfolgung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche verpflichtet werden. Auch müssten die Diensteanbieter dafür sorgen, dass Social Bots, also Computerprogramme, die menschliche Kommunikation vortäuschen, als solche erkannt werden oder ihr missbräuchlicher Einsatz abgestellt werden kann.

Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sollen „effektive Sanktionen“ verhängt werden, verlangen die Grünen. Gefordert wird daneben unter anderem eine bessere personelle und technische Ausstattung von Polizei und Justiz, um „Strafrechtverstöße im Netz adäquat und in angemessener Zeit bearbeiten“ zu können. Der Bundestag verwies diesen Antrag zusammen mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. (pst/19.05.2017) 

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Recht

Ge­plan­te Rechts­durch­set­zung in so­zi­alen Netz­wer­ken sehr kon­trär bewer­tet

Computertaste fake news

Sachverständige nahmen zu den Gesetzentwürfen der Koalition und der Regierung sowie zum Antrag der Grünen Stellung. (© pa/Bildagentur-online)

Sehr unterschiedlich haben die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag, 19. Juni 2017, das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz bewertet. Mit dem von der Bundesregierung (18/12727) und den Koalitionsfraktionen (18/12356) wortgleich eingebrachten Gesetzentwürfen „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ soll die bereits jetzt bestehende Pflicht der Betreiber von Internet-Plattformen, offentsichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen, wirksamer durchgesetzt werden. Insbesondere Twitter und Facebook kommen dieser Pflicht nach Erkenntnissen der Bundesregierung nur sehr unzureichend nach.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Plattformbetreiber verpflichtet werden, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen demzufolge in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt beziehungsweise gesperrt werden. Für Verstöße sieht der Gesetzentwurf Bußgelder bis zur Höhe von fünf Millionen Euro vor. Für den Umgang mit den deutschen Behörden und Gerichten müssen die Plattformbetreiber einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen.

„Gesetz erleichtert die Strafverfolgung erheblich“

Die Beurteilung dieses Gesetzentwurfs in der Anhörung reichte von der Einschätzung einer Reihe von Experten, dass er in der jetzigen Form verfassungswidrig sei, bis zur Aussage des Hamburger Staatsanwalts Ulf Bornemann vom Deutschen Richterbund, der ihn mit geringen Einschränkungen begrüßte. Bornemann hob insbesondere die vorgesehene Verpflichtung hervor, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Da die großen Plattformen in den USA säßen, müssten für die Verfolgung strafbarer Äußerungen im Internet regelmäßig Rechtshilfeersuchen gestellt werden. Deren Bearbeitung dauere oft viele Monate. Das Gesetz würde daher die Strafverfolgung erheblich erleichtern. Bornemann schlug vor, die Auskunftspflicht des Plattform-Betreibers noch mit einem Bußgeld zu bewehren.

Der Berliner Richter Dr. Ulf Buermeyer stimmte Bornemann in diesem Punkt ausdrücklich zu. Ein wirksamer Kampf gegen Hass-Postings im Internet sei nur durch eine Unterstützung der Strafverfolgung möglich. Dagegen beurteilte Buermeyer die Löschpflichten als nachrangig. Selbst wenn die im Gesetzentwurf vorgesehenen Löschfristen eingehalten würden, könnten sich die Postings angesichts der Schnelligkeit in den Netzwerken weit verbreiten. Außerdem könne niemand daran gehindert werden, ein gelöschtes Posting immer wieder neu einzustellen.

„Nur Zweifelsfälle an ein Selbstkontrollorgan auslagern“

Als verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung bewertete Martin Drechsler von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter den Gesetzentwurf. Er plädierte dafür, dem freiwilligen Vorgehen gegen Hass im Internet, wie es seine Organisation seit eineinhalb Jahren betreibe, einen gesetzlichen Rahmen zu geben und es so zu stärken. Dies habe sich im Jugendmedienschutz bewährt.

Der Justiziar der gemeinsam von Bund und Ländern betriebenen Organisation jugendschutz.net, Holger Herzog, plädierte dagegen dafür, nur Zweifelsfälle an ein Selbstkontrollorgan auszulagern. Bei eindeutigen Rechtsverstößen sollte dagegen die Löschpflicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, beim Plattformbetreiber bleiben.

„Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern“

Der Mitarbeiter der Bundesdatenschutzbeauftragten, Diethelm Gerhold, bewertete den Gesetzentwurf generell positiv - mit einer wesentlichen Ausnahme. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Opfer von Hass-Postings Auskunft über den Urheber verlangen können. Dies ermögliche Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, warnte Gerhold. Er nannte das Beispiel eines Stalking-Opfers, das in einem Netzwerk den Stalker beschimpft. Dies könne dem Stalker einen Vorwand liefern, Auskunft über die Adresse seines Opfers zu verlangen.

Prof. Dr. Bernd Holznagel, Informations- und Medienrechtler in Münster, vermisst unter anderem eine Regelung, dass gelöschte Inhalte wieder eingestellt werden müssen, wenn sie sich nach einer Prüfung als doch nicht rechtswidrig herausgestellt haben. So, wie es sei, werde das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, sagte er voraus.

„Sorgfalt geht vor Schnelligkeit“

Eine fatale, wenn auch unbeabsichtigte Wirkung sieht Christian Mihr von „Reporter ohne Grenzen“ in der Verwendung unbestimmter Begriffe. So habe Weißrussland sich bei einer weitgehenden Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet bereits auf den deutschen Gesetzentwurf berufen. Mihr empfahl, den Gesetzentwurf ganz zu verwerfen, um keinen gefährlichen Präzedenzfall für andere Länder zu schaffen.

Bernhard Rohleder vom Internet-Branchenverband Bitkom äußerte die Befürchtung, dass die Netzwerkbetreiber, um sicher zu gehen, auch rechtlich unbedenkliche Debattenbeiträge entfernen werden. Damit werde das Gesetz „mehr Schaden als Nutzen“ anrichten. Rohleder plädierte dafür, das Vorhaben in der nächsten Legislaturperiode neu aufzugereifen. „Sorgfalt geht vor Schnelligkeit“, mahnte Rohleder.

„Auf regulierte Selbstregulierung setzen“

Vor nicht beabsichtigten Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit warnte auch Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Medienrechtler am Hamburger Hans-Bredow-Institut für Medienforschung. Dies könne etwa dann der Fall sein, wenn die Netzwerke Algorithmen für die Entscheidung einsetzten, ob etwas zu löschen ist. Schulz riet, auf „regulierte Selbstregulierung“ zu setzen, also einen rechtlichen Rahmen für die Selbstkontrolle. Sein Institut habe in einer europaweiten Untersuchung festgestellt, dass diese sehr effektiv sein könne, wenn sie richtig geregelt ist.

Der Kölner Medienrechtler Prof. Dr. Rolf Schwartmann unterstützte diesen Ansatz. Eine solche Lösung könne in den bestehenden Gesetzentwurf eingebaut werden. Dies sei auch in der knappen Zeit bis zur nächsten Woche, der letzten in dieser Legislaturperiode, noch machbar. In vorliegender Form sei der Gesetzentwurf nicht verfassungsgemäß, urteilte er, aber das sei noch heilbar.

Prüfen und gegebenenfalls löschen

Die Gesetzentwürfe sehen vor, dass sogenannte soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter unter Androhung von Bußgeldern verpflichtet werden, Hinweise auf strafbare Inhalte zügig zu bearbeiten und diese gegebenenfalls zu löschen. Wie es in der Begründung heißt, reagiert der Staat damit auf eine „zunehmende Verbreitung von Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Twitter“.

Wie die Fraktionen weiter schreiben, hätten die Unternehmen eine mit ihr vereinbarte Selbstverpflichtung teilweise nur unzureichend umgesetzt, anwenderfreundliche Mechanismen zur Meldung kritischer Beiträge einzurichten und die Mehrzahl der gemeldeten Beiträge mit sprachlich und juristisch qualifizierten Teams innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und zu löschen, falls diese gegen deutsches Recht verstoßen.

Ein von jugendschutz.net durchgeführtes Monitoring der Löschpraxis sozialer Netzwerke vom Januar/Februar 2017 habe ergeben, dass lediglich YouTube 90 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht habe, Facebook hingegen nur 39 Prozent und Twitter sogar nur ein Prozent.

Antrag der Grünen

Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/11856), in dem verbindliche Verfahren zur Meldung und Beseitigung rechtswidriger Inhalte im Internet gefordert werden. Die Abgeordneten verlangen Maßnahmen gegen „Hass-Kommentare“, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“. In einem Gesetz solle für „Diensteanbieter von Telemedien ab einer festzulegenden Größenordnung“ ein strukturiertes Verfahren zum Umgang mit rechtswidrigen Informationen vorgeschrieben werden. Dabei sollten sie auch zu Maßnahmen zur Gewährleistung effektiver Strafverfolgung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche verpflichtet werden.

Auch müssten die Diensteanbieter dafür sorgen, dass Social Bots, also Computerprogramme, die menschliche Kommunikation vortäuschen, als solche erkannt werden oder ihr missbräuchlicher Einsatz abgestellt werden kann. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sollen „effektive Sanktionen“ verhängt werden, verlangen die Grünen. Sie wollen auch eine effektivere Strafverfolgung, Angebote zur Verbesserung der Medienkompetenz in der Bevölkerung sowie die Förderung unabhängiger und kostenfreier Informations- und Beratungsstellen zum Umgang mit Hate-Speech, Fake News, Cybermobbing, Cyberstalking und ähnlichen Phänomenen. Zusammen mit den Ländern solle der Bund für eine bessere personelle und technische Ausstattung von Polizei und Justiz sorgen, um „Strafrechtverstöße im Netz adäquat und in angemessener Zeit bearbeiten“ zu können. (pst/19.06.2017)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Ulf Bornemann, Deutscher Richterbund (DRB) Staatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
  • Dr. iur. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia) Richter am Landgericht Berlin Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin
  • Martin Drechsler, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.), Berlin
  • Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M. Universität Münster, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
  • Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen e. V., Berlin
  • Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Universität Hamburg, Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, Lehrstuhl für Medienrecht und Öffentliches Recht einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen
  • Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Technische Hochschule Köln, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht
  • Diethelm Gerhold, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Bonn
  • Bernhard Rohleder, Bitkom e. V.
  • Holger Herzog, jugendschutz.net 
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  • 18/11856 - Antrag: Transparenz und Recht im Netz - Maßnahmen gegen Hasskommentare, "Fake News" und Missbrauch von "Social Bots"
    PDF | 216 KB — Status: 04.04.2017
  • 18/12356 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)
    PDF | 365 KB — Status: 16.05.2017
  • 18/12727 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)
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Bundestag beschließt Gesetz gegen strafbare Inhalte im Internet

Die Betreiber von Internet-Plattformen sind nach dem Telemediengesetz verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen, wenn sie ihnen gemeldet werden. Dass die großen, sogenannten sozialen Netzwerke dieser Pflicht künftig besser nachkommen, dafür soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sorgen, das der Bundestag am Freitag, 30. Juni 2017, verabschiedet hat.

Der von der Bundesregierung (18/12727) und den Fraktionen der CDU/CSU und SPD (18/12356) wortgleich eingebrachte Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ verpflichtet deren Betreiber unter Androhung von Bußgeldern bis zu fünf Millionen Euro, Hinweise auf strafbare Inhalte zügig zu bearbeiten und diese gegebenenfalls zu löschen. Er wurde in einer vom Rechtsausschuss noch erheblich geänderten Fassung (18/13013) beschlossen. Beschlossen wurde der Koalitionsentwurf. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden. Für Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Eine Überschreitung soll möglich sein, wenn begründet mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigt wird.

Neutrale Entscheidungsstelle für Zweifelsfälle

Zudem können Plattform-Betreiber die Entscheidung über Zweifelsfälle an eine Art freiwilliger Selbstkontrolle zu delegieren, in der Gesetzessprache an eine „anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung“. Reguliert deshalb, weil die Einrichtung gesetzliche Kriterien erfüllen, staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht sein muss. Unter anderem müssen in ihren Entscheidungsgremien die Landesmedienanstalten vertreten sein.

Die Vorschriften im Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zur regulierten Selbstregulierung orientieren sich an geltenden Bestimmungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Mit den Ausnahmen von der Sieben-Tages-Frist soll Overblocking, also die vorsorgliche Sperrung von möglicherweise gar nicht strafbaren Inhalten, vermieden werden.

Minister Maas: Verbales Faustrecht beenden

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach in der abschließenden Debatte die langwierigen und wenig erfolgreichen Gespräche mit den Plattform-Betreibern über freiwillige Maßnahmen gegen „Hasskriminalität im Netz“ an. Währenddessen sei diese Kriminalität in Deutschland innerhalb von zwei Jahren um über 300 Prozent gestiegen. Deshalb „müssen wir Recht und Gesetz auch endlich im Netz durchsetzen“, sagte Maas.

Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, betonte Maas, „und zu ihr gehören auch hässliche Äußerungen“. Sie ende aber da, wo das Strafrecht beginnt. Deshalb sei „die Einhaltung von Recht und Gesetz kein Angriff, sondern die Garantie der Meinungsfreiheit“. Das neue Gesetz beende „das verbale Faustrecht im Netz“ und schütze die Meinungsfreiheit aller.

Linke: Über Recht sollten Gerichte entscheiden

Dr. Petra Sitte (Die Linke) kritisierte das Verfahren, in dem die Koalition innerhalb weniger Monate den Gesetzentwurf eingebracht, beraten und schließlich am letzten regulären Sitzungstag des Bundestages zur Abstimmung gestellt hat. Natürlich gebe es Probleme mit Hass und Falschnachrichten im Internet, sagte Sitte, „aber nicht erst seit gestern“. Deshalb wäre eine ersthaftere Prüfung gesetzlicher Maßnahmen nötig.

Sitte kritisierte insbesondere die Löschfristen, die immer noch zu knapp seien. „Damit werden den Plattformen teils sehr schwierige rechtliche Entscheidungen auferlegt“, sagte Sitte. Dass sie dann im Zweifel sicherheitshalber auch eigentlich rechtmäßige Inhalte löschen würden, liege auf der Hand. Abwägungen und Entscheidungen über Strafbarkeit, über die eigentlich Gerichte entscheiden sollten, würden „in die Hände von Privaten gelegt“.

CDU/CSU: Entscheidung wird nicht Privaten überlassen

Natürlich sei Strafverfolgung Sache der Justiz, antwortete Nadine Schön (CDU/CSU). Aber schon heute hätten Plattform-Betreiber die Pflicht, strafbare Inhalte zu löschen, seien ihr aber „über Jahre nicht nachgekommen“. Deshalb müsse der Gesetzgeber handeln. Schön bedauerte, dass Justizminister Maas so spät einen Gesetzentwurf vorgelegt habe und dieser auch noch „handwerklich schlecht gemacht“ gewesen sei. Er sei dann „in gemeinsamer Anstrengung“ an vielen Stellen deutlich verändert worden.

Die Argumentation von Petra Sitte nannte Schön „schicht falsch“. Man habe mit der „regulierten Selbstregulierung“ ein „neutrales Gremium mit qualifiziertem Personal“ eingeführt, an das die Plattform-Betreiber Zweifelsfälle auslagern könnten. Dies sei gängige Praxis im Jugendmedienschutz. Damit werde die Entscheidung nicht Privaten überlassen, „aber auch keine staatliche Überwachungsbehörde etabliert“, betonte Schön.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) wies darauf hin, dass es hier, wie einst bei der Regulierung der Finanzmärkte, um den Primat der Politik gehe. Konzerne dürften nicht die Regeln aufstellen.

Grüne vermissen gesellschaftliche Debatte

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass der Bundestag an diesem Tag „ganz grundlegende Weichen für das digitale Zeitalter“ stelle. Er gebe hier weltweit ein Muster vor. Was ihr dabei Sorgen bereite: „Da gucken auch undemokratische Länder auf uns“. Statt eines schnellen Gesetzgebungsverfahren hätte sie sich eine breite Debatte gewünscht, was in der Gesellschaft los sei, dass es zu solchen Ausdrucksformen im Netz kommt.

Künast lobte ausdrücklich die im Gesetzgebungsverfahren noch vorgenommenen Veränderungen. Dennoch habe sie „immer noch das Gefühl, dass der Reiz, zu löschen, größer ist als der Reiz, Recht und Meinungsfreiheit einzuhalten“, die Betreiber also vorsorglich mehr löschen würden als sie müssten.

SPD: Es geht um ein wirksames Beschwerdemanagement

Dazu merkte Lars Klingbeil (SPD) an, bei der Bußgeldandrohung in dem Gesetz gehe es nicht um den einzelnen Post, „sondern darum, dass ein wirksames Beschwerdemanagement vorgehalten wird“. Zudem sei die viel kritisierte Sieben-Tages-Regelung gegenüber dem Ursprungsentwurf deutlich gelockert worden.

Zur Kritik am Verfahren entgegnete Klingbeil, das Vorgehen von Justizminister Maas, zunächst auf freiwillige Absprachen zu setzen und erst, als das nicht gegriffen habe, ein Gesetz vorzulegen, sei „genau der richtige Weg“ gewesen.

Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie einer CDU/CSU-Abgeordneten bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ein Antrag der Grünen (18/11856) fand keine Mehrheit.

Antrag der Grünen abgelehnt

Bündnis 90/Die Grünen hatten in einem Antrag mit dem Titel „Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, Fake News und Missbrauch von Social Bots“ (18/11856), den der Bundestag mit Koalitionsmehrheit ablehnte, ein Gesetz gefordert, das für „Diensteanbieter“ von Telemedien ab einer festzulegenden Größenordnung„ ein strukturiertes Verfahren zum Umgang mit rechtswidrigen Informationen vorschreibt.

Dabei sollten diese auch zu Maßnahmen zur Gewährleistung effektiver Strafverfolgung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche verpflichtet werden. Auch müssten die Diensteanbieter dafür sorgen, dass Social Bots, also Computerprogramme, die menschliche Kommunikation vortäuschen, als solche erkannt werden oder ihr missbräuchlicher Einsatz abgestellt werden kann.

Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sollten “effektive Sanktionen„ verhängt werden, verlangten die Grünen. Gefordert wurde daneben unter anderem eine bessere personelle und technische Ausstattung von Polizei und Justiz, um “Strafrechtverstöße im Netz adäquat und in angemessener Zeit bearbeiten„ zu können. Der Bundestag verwies diesen Antrag zusammen mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. (pst/30.06.2017) 



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  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Gesetzentwurf 18/12356 (Beschlussempfehlung 18/13013 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 18/13013 Buchstabe b (Gesetzentwurf 18/12727 für erledigt erklären) angenommen
  • Beschlussempfehlung 18/13013 Buchstabe c (Antrag 18/11856 ablehnen) angenommen
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Stand: 03.06.2024