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Verkehr

Regierungsentwurf zur Be­schleunigung von In­ves­titionen beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 11. September 2020, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Investitionen (19/22139) beraten. Darüber hinaus stand – ebenfalls in erster Lesung – ein Gesetzentwurf der FDP zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten (19/22106) auf der Tagesordnung. Die Vorlagen wurden im Anschluss an die einstündige Debatte an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur weiteren Beratung überwiesen. 

Minister will die Verfahren straffen 

Wenn Verkehrsinfrastrukturprojekte zu schleppend umgesetzt werden, liegt das aus Sicht von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nicht am fehlenden Geld. Dank der Politik der Großen Koalition könne in Rekordhöhe investiert werden, sagte der Minister. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, seien innerhalb der vergangenen drei Jahre schon drei Gesetzespakete geschnürt worden. „Nun liegt ein viertes Paket vor, das meiner Meinung nach nicht das letzte in dieser Legislaturperiode sein wird“, sagte Scheuer. Der Gesetzentwurf beruhe auf Maßnahmen, die der Koalitionsausschuss am 8. März 2020 beschlossen habe.

In den Blick nehme man dabei das vorgelagerte Raumordnungsverfahren und das nachfolgende Gerichtsverfahren. „Auch hier lassen sich die Verfahren straffen“, zeigte sich der Minister überzeugt. Das bedeute aber nicht, so Scheuer weiter, dass die Bürger oder die Umweltschutzverbände „um die Möglichkeit gebracht werden, Einwände gegen ein Vorhaben zu erheben“. Nicht aber im Raumordnungsverfahren, so Scheuer, sondern bei der Planfeststellung.

AfD: Investitionsoffensive für Straßen und Brücken

Dr. Dirk Spaniel (AfD) sagte, das vorgelegte Gesetz sei „im Grundsatz mehr als überfällig“. Die Langsamkeit bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten in Deutschland habe mittlerweile Weltruf, befand er. Eine schnellere Realisierung von Großprojekten wie dem Berliner Flughafen oder Stuttgart 21 sei ein Schlüsselfaktor, um die Wettbewerbsfähigkeit eines Industriestaates zu erhalten. Gleichwohl handle es sich bei dem Gesetz um eine Mogelpackung, sagte der AfD-Abgeordnete. Unter dem Deckmantel des Infrastrukturausbaus wolle Minister Scheuer „vorwiegend Schiene und Windkraft ohne Bürgerbeteiligung und Einspruchsrechte ausbauen“.

Es gehe dem Minister also nicht um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, urteilte Spaniel. Scheuer wolle nicht die volkswirtschaftlichen Schäden durch Staus und marode Brücken beseitigen, sondern vertuschen, „dass ihre Klimaideologie an ihre Grenzen gerät“. Das demnächst knappe Geld in Deutschland dürfe nicht verschleudert werden, forderte er. Daher brauche es eine Investitionsoffensive für Straßen und marode Brücken. 

SPD: Investitionen sind auf Rekordniveau

Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bewegten sich Dank der großen Koalition auf Rekordniveau, sagte Sören Bartol (SPD). „Wir können selbstbewusst sagen, dass wir für dieses Land gute und richtige Beschlüsse gefasst haben“, befand er. Entscheidend sei aber, „dass das Geld jetzt schnell in Projekte umgesetzt wird“. Das Gesetz, so gab sich Bartol überzeugt, könne dazu beitragen, „dass wir schneller bauen können“. Ein erster Schritt zur Planungsbeschleunigung sei es aber, wenn die Mittel durch die zuständigen Ministerien zügig ausgegeben würden, sagte Bartol mit Blick auf den Bundesverkehrsminister.

„Konjunkturimpuls bedeutet, dass das Geld schnell wirksam werden muss.“ Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende machte zugleich deutlich, dass es ein schmaler Grat sei, zwischen der Beschleunigung der Vorhaben und der Beibehaltung substanzieller Beteiligungsrechte. „Mit dem Gesetz bewältigen wird das“, fügte er hinzu.

FDP: Straßen nicht aus den Augen verlieren

Torsten Herbst (FDP) hält das Gesetz für nicht weitgehend genug. Zudem sei es dem Verkehrsminister nicht gelungen, sich in wichtigen Fragen gegen das Umweltministerium durchzusetzen. Dennoch werde seine Fraktion zustimmen, kündigte er an. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur, das machte der FDP-Abgeordnete deutlich, könne Impulse für Deutschland geben und sei auch seiner Fraktion wichtig. „Aber wir dürfen auch die Straße nicht aus den Augen verlieren“, warnte er.

Zwischen 2012 und 2018 habe es auf den Autobahnen 300 Prozent mehr Staukilometer gegeben. Seine Fraktion habe daher einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, „um auch auf Autobahnen und Bundesstraßen zu mehr Tempo zu kommen“. Bei ausgewählten Projekten von nationaler Bedeutung, so erläuterte Herbst, solle der Bundestag selbst zum Bauherrn werden. Das Ganze sei verbunden mit einer früheren Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Linke fordert eine ordentliche Evaluation

Mit Blick auf die schon verabschiedeten Gesetz zur Planungsbeschleunigung, mit denen Bürgerbeteiligung eingeschränkt und der Umweltschutz abgebremst worden sei, stelle sich die Frage, welche Wirkung diese hatten, sagte Sabine Leidig (Die Linke). „Wir wissen es nicht“, lautete ihre Antwort. Es gebe keine Untersuchung und keine Auswertung. „Wir fordern von der Bundesregierung, endlich eine ordentliche Evaluation vorzulegen“, sagte die Linken-Abgeordnete.

Dem aktuellen Gesetzentwurf attestierte Leidig, dass darin der Fokus nicht auf dem Straßenausbau liege und es nicht gegen Klimaschutz und Nachhaltigkeit gehe. Auch wenn es im Detail Änderungsbedarf gebe, sei sie im Großen und Ganzen mit dem Entwurf einverstanden, erklärte sie. Grundsätzlich gehe die Verkehrspolitik aber immer noch in die falsche Richtung, weil noch immer neue Autobahnkilometer ans Netz gingen, sagte Ledig und forderte einen Autobahnausstieg. 

Grüne: ÖPNV erneut komplett vergessen

Aus Sicht von Stephan Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) kann der Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Eisenbahnprojekten führen. „Trotzdem bleibt er halbherzig“, sagte er. So sei der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bei dem Entwurf erneut komplett vergessen worden. Ebenso finde sich in dem Entwurf kein Vorschlag zur Beschleunigung des Radwegebaus.

Kritik äußerte Kühn auch an der geplanten Abwertung des Raumordnungsverfahrens. „Das Gegenteil wäre richtig, weil dort der Punkt für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ist“. Benötigt werde zudem eine Personaloffensive in den Planungs- und Genehmigungsbehörden. Außerdem, so Kühn, würden noch immer die völlig falschen Prioritäten beim Infrastrukturausbau gesetzt. „Wir brauchen dringend eine Überprüfung der Straßenbauprojekte“, forderte der Grünen-Abgeordnete. 

CDU/CSU: Gesetzentwurf ist eine Erfolgsgeschichte

Patrick Schnieder (CDU/CSU) verwies darauf, dass auf Betreiben der Koalition Personal aufgestockt worden sei – sowohl beim Eisenbahn-Bundesamt als auch bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Zudem sei die Autobahn GmbH gegründet worden – ebenfalls ein Beitrag zur schnelleren Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten.

Was den Gesetzentwurf angeht, so sei dieser der vierte gesetzliche Beitrag zur Planungsbeschleunigung in dieser Legislaturperiode. „Das ist eine einzige Erfolgsgeschichte“, befand der Unionsabgeordnete.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Regelungsvorhaben sollen Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020 zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Verkehr und digitale Infrastruktur in Teilen umgesetzt werden. Die Änderungen haben unter anderem den beschleunigten Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zum Ziel. Das sogenannte Investitionsbeschleunigungsgesetz umfasst dabei Änderungen der Gerichtsverfahren, der umweltrechtlichen sowie allgemeinen Verwaltungsverfahren einschließlich des Raumordnungsverfahrens beim Ausbau der Infrastruktur.

Gesetzentwurf der FDP

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Liberalen soll ein bisher fehlendes Maßnahmengesetz für die Bundesfernstraßen nachgeholt werden.

Der Bundestag soll sich demnach zum Vorhabenträger und Verantwortlichen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren für Straßenverkehrsprojekte von nationaler Bedeutung machen können und über ein Dispensrecht im Einzelfall von bestehenden Vorschriften abweichen, um dadurch unbegrenzte Alternativuntersuchungen entbehrlich zu machen und Verfahren tatsächlich zu beschleunigen. Er könne somit in klar definierten Einzelfällen Baurecht per Gesetz schaffen. (hau/eis/11.09.2020)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Andreas Scheuer

Andreas Scheuer

© Andreas Scheuer/Bettina Fersch

Scheuer, Andreas

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Dr. Dirk Spaniel

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

Sören Bartol

Sören Bartol/SPD-Parteivorstand

© Susie Knoll

Bartol, Sören

SPD

Torsten Herbst

Torsten Herbst

© Torsten Herbst/ karsten prausse fotodessign

Herbst, Torsten

FDP

Sabine Leidig

Sabine Leidig

© Sabine Leidig / Uwe Steinert

Leidig, Sabine

Die Linke

Stephan Kühn

© Stefan Kaminski

Kühn (Dresden), Stephan

Bündnis 90/Die Grünen

Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

Mathias Stein

Mathias Stein

© DBT/ Thomas Trutschel

Stein, Mathias

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Bernd Reuther

Bernd Reuther

© Bernd Reuther/Maike Maier macamoca

Reuther, Bernd

FDP

Matthias Gastel

Matthias Gastel

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Michael Donth

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Kirsten Lühmann

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CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/22106 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz
    PDF | 391 KB — Status: 08.09.2020
  • 19/22139 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
    PDF | 717 KB — Status: 04.09.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/22139, 19/22106 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Verkehr

Experten begrüßen Beschleunigung von Verkehrs­investi­tionen

Straßen, Schienen, Häfen oder Windparks – Experten begrüßen das Bestreben der Bundesregierung, Planung und Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Ob der dazu eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Investitionen (19/22139) jedoch tatsächlich in der Praxis diese gewünschte Wirkung entfalten wird, sehen sie teilweise skeptisch. Das zeigte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur unter der Leitung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Daniela Kluckert (FDP) am Montag, 5. Oktober 2020. Gegenstand der Anhörung war neben dem Regierungsentwurf auch ein Gesetzentwurf der FDP für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz (19/22106).

BDI: Entwurf bleibt hinter Erwartungen zurück

Enttäuscht zeigte sich Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Der Regierungsentwurf sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, erfülle aber nicht die „hohen Erwartungen“, die ein Kabinettsbeschluss geweckt habe. Um Infrastrukturvorhaben effektiv zu beschleunigen, bewege der Entwurf „zu wenige der zur Verfügung stehenden bundesgesetzgeberischen Hebel“, hieß es in der Stellungnahme des Verbands.

Planungs- und Genehmigungsverfahren hätten sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. „Wir müssen massiv entschlacken und diese Verfahren vereinfachen“, forderte Jürgen Hasler, Abteilungsleiter Mobilität und Logistik beim BDI. Daher sei es „überraschend“, dass Stichtagsregelungen oder Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen nur teilweise umgesetzt worden seien. Der FDP-Entwurf wiederum setze „wichtige Akzente“ im Bereich der Bundesfernstraßen und ergänze die Maßnahmen, welche die Bundesregierung bereits für die Verkehrsträger Schiene und Bundeswasserstraßen „vorgezeichnet“ habe.

„Gut geeignet, um Beschleunigungseffekte zu erzielen“

Rechtsanwalt Dr. Frank Fellenberg beurteilte hingegen die von der Regierung geplanten Maßnahmen insgesamt als „gut geeignet, um den beabsichtigten Beschleunigungseffekt zu erzielen“. Die Vorschläge hielten „Maß und sie entwerten weder die Zulassungsverfahren noch den gerichtlichen Rechtsschutz“, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht in seiner Stellungnahme.

Punktuell schlug er jedoch Änderungen vor. So befürchtete er unter anderem, dass die angestrebte Änderung des Raumordnungsverfahrens (ROV) nur „bedingt geeignet“ sei, in der Praxis einen „echten Mehrwert“ zu generieren. Er empfahl daher, auf das vorgelagerte ROV ganz zu verzichten und die Prüfung der Raumverträglichkeit auf das Zulassungsverfahren zu konzentrieren.

Verkehrsunternehmen: Investitionen im ÖPNV beschleunigen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) meldete ebenfalls Ergänzungsbedarf an. So monierte Martin Henke, Geschäftsführer Eisenbahnverkehr, der Entwurf lasse den Bereich der städtischen Schienenbahnen unberücksichtigt. Mit „Blick auf die aktive Partnerschaft des ÖPNV bei Verkehrswende, Klimaschutz und Luftreinhaltung“ plädiere er dafür, die für das Allgemeine Eisenbahngesetz vorgesehenen Änderungen auch im Personenbeförderungsgesetz festzuschreiben, so Henke.

Durch das novellierte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und entsprechend „aufgestufte Mittel“ sei mit zahlreichen neuen Projekten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu rechnen. „Wenn diese nach den Regeln des bisherigen Planungsrechts angegangen werden, wird es viele Jahre dauern, bis die Mittel wirklich abfließen“, warnte Henke. Das gelte es zu ändern.

Deutscher Städtetag: Verfahren durch Fristen verkürzen

Dieser Forderung schloss sich auch der Deutsche Städtetag an: Es sei nicht nachvollziehbar, warum die vorgesehenen Erleichterungen beim Ausbau und bei der Ertüchtigung des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs nicht auch beim städtischen Schienenverkehr gleichermaßen umgesetzt werden sollen, so Hilmar von Lojewski, Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr beim kommunalen Spitzenverband.

Auch im Nahverkehr dauerten Planungs- und Genehmigungsverfahren viel zu lang. Hinzu kämen nicht selten zähe gerichtliche Auseinandersetzungen. Hier könnten „Fristen“ wie gesetzliche Stichtagsregelungen helfen, so von Lojewski. Er appellierte an die Bundesregierung, hier nachzubessern. „Auf kommunaler Ebene sind wir auch bereit, dafür unsere Klagerechte einzuschränken.“

Deutsche Bahn: Elektrifizierungsvorhaben werden beschleunigt

Eleonore Lohrum, Leiterin der Rechtsabteilung Infrastrukturrecht der Deutschen Bahn AG, lobte den Plan, Vorhaben im Rahmen der „Digitale Schiene Deutschland“, zur Lärmsanierung sowie kleinere bis mittlere Elektrifizierungsvorhaben von der Planfeststellungs- und Plangenehmigungspflicht freizustellen, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehe.

Das werde eine Reihe „bedeutsamer und unumstrittener Vorhaben“ beschleunigen. Noch mehr Wirksamkeit könne das geplante Gesetz jedoch entfalten, wenn – wie vom Bundesrat ebenfalls gefordert – künftig nur noch dann ein Antrag auf Planfeststellung zu stellen sei, wenn eine UVP-Pflicht besteht.

„Keine grundsätzliche Freistellung von der UVP“

Rechtsanwalt Dirk Teßmer sah eine grundsätzliche Freistellung von der UVP-Pflicht bei Bau, Ausbau oder Elektrifizierung von Schienenwegen kritisch.

Auch die Errichtung von Lärmschutzwänden etwa könne relevante Auswirkungen auf die Umwelt haben, die es im Einzelfall zu ermitteln und zu bewerten gelte, so Teßmer: „Einfluss auf Vögel oder andere Flugtiere, Zerschneidungswirkungen auf Stadt- und Landschaftsbild oder auch Lärmreflektionen – das lässt sich nicht gut pauschal fassen.“ Es müsse daher mindestens eine UVP-Vorprüfungspflicht statuiert werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf (19/22139) weitere Beschleunigungspotenziale für die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte realisieren. Der Entwurf sieht eine Reihe von beschleunigenden Maßnahmen vor, wozu unter anderem Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren gehören.

Durch eine Verkürzung des Instanzenzuges ist geplant, die Gesamtdauer der verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu reduzieren. Dazu soll der Vorlage zufolge die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. „Damit fällt die Berufungsinstanz als zweite Tatsacheninstanz weg, was die Gesamtdauer der Verfahren bis zu deren rechtskräftigem Abschluss verkürzen wird“, schreibt die Bundesregierung.

Elektrifizierung von Schienenstrecken

Des Weiteren sollen die Elektrifizierung von Schienenstrecken und andere kleinere Vorhaben, zum Beispiel die Ausstattung einer Bahnstrecke mit Signal- und Sicherungstechnik des Standards European Rail Traffic Management System (ERTMS) und die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen, von der Planfeststellungs- und Plangenehmigungspflicht freigestellt werden, „wenn keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht“. Auch sollen Unterhaltungsmaßnahmen keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung bedürfen.

Wegfallen soll künftig nach den Vorstellungen der Bundesregierung die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. „Hierdurch wird eine Verfahrensbeschleunigung bezweckt, um die Ausbauziele für Windkraft an Land zu erreichen, was für die Energiewende von zentraler Bedeutung ist“, heißt es zur Begründung. Ziel des Entwurfs ist es auch, das Raumordnungsverfahren zu optimieren. „Dies wird insbesondere durch die stärkere Digitalisierung des Raumordnungsverfahrens und eine engere Verzahnung des Raumordnungsverfahrens mit dem Zulassungsverfahren bewirkt“, schreibt die Bundesregierung.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf (19/22106) das Instrument des Maßnahmengesetzes auf Projekte der Bundesfernstraßen ausdehnen. Der Bundestag soll auf diesem Wege zum „Vorhabenträger und Verantwortlichen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren für Straßenverkehrsprojekte von nationaler Bedeutung“ werden und über ein Dispensrecht im Einzelfall von bestehenden Vorschriften abweichen können, „um dadurch unbegrenzte Alternativuntersuchungen entbehrlich zu machen und Verfahren tatsächlich zu beschleunigen“, schreiben die Liberalen. Der Bundestag soll somit in klar definierten Einzelfällen „Baurecht per Gesetz“ schaffen können.

Zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten habe das Parlament in dieser Legislaturperiode bereits eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, zuletzt am 22. März 2020 mit dem Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich, schreibt die FDP-Fraktion in dem Entwurf. Nach den Regeln dieses Gesetzes könnten über Maßnahmengesetze Bundeswasserstraßen und Bahnstrecken anstelle durch Verwaltungsakt von den zuständigen Stellen durch den Bundestag beschlossen und genehmigt werden. „Eine entsprechende Regelung für Bundesfernstraßen gibt es bislang nicht“, heißt es in der Vorlage. (sas/hau/06.10.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Frank Fellenberg, Rechtsanwalt und Partner bei Redeker Sellner Dahs, Berlin
  • Jürgen Hasler, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
  • Dr. Martin Henke, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
  • Eleonore Lohrum, Leiterin der Rechtsabteilung Infrastrukturrecht der Deutschen Bahn AG
  • Hilmar von Lojewski, Deutscher Städtetag
  • Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach – Teßmer, Frankfurt am Main
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  • 19/22106 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz
    PDF | 391 KB — Status: 08.09.2020
  • 19/22139 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
    PDF | 717 KB — Status: 04.09.2020

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  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

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Abgesetzt: Votum über Gesetz zur Investitions­beschleunigung

Auf einer Autobahn befindet sich eine Baustelle.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Verkehr und digitale Infrastruktur. (© picture alliance/Eibner-Pressefoto)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 8. Oktober 2020, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Beschleunigung von Investitionen (19/22139, 19/22778, 19/23054 Nr. 6). Ebenfalls abschließend beraten werden sollte ursprünglich ein Gesetzentwurf der FDP zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten (19/22106). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Regelungsvorhaben sollen Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020 zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Verkehr und digitale Infrastruktur in Teilen umgesetzt werden. Die Änderungen haben unter anderem den beschleunigten Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zum Ziel.

Das sogenannte Investitionsbeschleunigungsgesetz umfasst dabei Änderungen der Gerichtsverfahren, der umweltrechtlichen sowie allgemeinen Verwaltungsverfahren einschließlich des Raumordnungsverfahrens beim Ausbau der Infrastruktur.

Gesetzentwurf der FDP

Mit dem Gesetzentwurf der Liberalen soll ein bisher fehlendes Maßnahmengesetz für die Bundesfernstraßen nachgeholt werden.

Der Bundestag soll sich demnach zum Vorhabenträger und Verantwortlichen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren für Straßenverkehrsprojekte von nationaler Bedeutung machen können und über ein Dispensrecht im Einzelfall von bestehenden Vorschriften abweichen, um dadurch unbegrenzte Alternativuntersuchungen entbehrlich zu machen und Verfahren tatsächlich zu beschleunigen. Er könne somit in klar definierten Einzelfällen Baurecht per Gesetz schaffen. (hau/eis/sas/06.10.2020)

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  • 19/22106 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz
    PDF | 391 KB — Status: 08.09.2020
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    PDF | 717 KB — Status: 04.09.2020
  • 19/22778 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen - Drucksache 19/22139 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 613 KB — Status: 23.09.2020
  • 19/23054 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 10. bis 25. September 2020)
    PDF | 275 KB — Status: 02.10.2020

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Abgesetzt: Abstimmung über Beschleu­nigung von Verkehrs­investitionen

Arbeiter installieren auf einer Autobahn ein Hinweisschild.

Der Bundestag vertagte die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Investitionen im Verkehrssektor. (© picture alliance/Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 29. Oktober 2020, abgesetzt hat der Bundestag die halbstündige abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Beschleunigung von Investitionen“ (19/22139, 19/22778, 19/23054 Nr. 6). Abgestimmt werden sollte ursprünglich auch über den Gesetzentwurf der FDP „zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten“ (19/22106) sowie über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich – Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sinnvoll ergänzen“ (19/23131).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Regelungsvorhaben sollen Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020 zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Verkehr und digitale Infrastruktur in Teilen umgesetzt werden. Die Änderungen haben unter anderem den beschleunigten Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zum Ziel.

Das sogenannte Investitionsbeschleunigungsgesetz umfasst dabei Änderungen der Gerichtsverfahren, der umweltrechtlichen sowie allgemeinen Verwaltungsverfahren einschließlich des Raumordnungsverfahrens beim Ausbau der Infrastruktur.

Gesetzentwurf der FDP

Mit dem Gesetzentwurf der Liberalen (19/22106) soll ein bisher fehlendes Maßnahmengesetz für die Bundesfernstraßen nachgeholt werden. Der Bundestag soll sich demnach zum Vorhabenträger und Verantwortlichen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren für Straßenverkehrsprojekte von nationaler Bedeutung machen können.

Er soll ferner über ein Dispensrecht im Einzelfall von geltenden Vorschriften abweichen können, um dadurch unbegrenzte Alternativuntersuchungen entbehrlich zu machen und Verfahren tatsächlich zu beschleunigen. Er könne somit in klar definierten Einzelfällen Baurecht per Gesetz schaffen, so die Fraktion.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (19/23131) eine Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich, die eine Beschleunigungswirkung „nicht ausschließlich zum Vorteil von Schienen und Wasserstraßenprojekten erreicht, sondern gleichermaßen für Straßenbau- und Flughafeninfrastrukturprojekte erzielt“. Von der Bundesregierung wird daher ein Gesetzentwurf gefordert, der unter anderem – entsprechend dem Vorschlag einer EU-Verordnung – die Erarbeitung der Planungsgrundlagen auf 24 Monate verkürzt.

Zudem müsse mit dem Entwurf die Möglichkeiten der Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen umgesetzt werden. Die AfD verlangt außerdem eine Priorisierung der Planungskapazitäten pro Verkehrsträger „entsprechend dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Projekte“. Die Umsetzung von Infrastrukturprojekten müsse „unideologisch und primär nach dem Kriterium des vorteilhaftesten Kosten-Nutzen-Verhältnis“ erfolgen, heißt es in dem Antrag. (hau/27.10.2020)

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  • 19/22106 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz
    PDF | 391 KB — Status: 08.09.2020
  • 19/22139 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
    PDF | 717 KB — Status: 04.09.2020
  • 19/22778 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen - Drucksache 19/22139 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 613 KB — Status: 23.09.2020
  • 19/23054 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 10. bis 25. September 2020)
    PDF | 275 KB — Status: 02.10.2020
  • 19/23131 - Antrag: Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich - Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sinnvoll ergänzen
    PDF | 258 KB — Status: 07.10.2020

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Bundestag stimmt Be­schleu­nigung von Ver­kehrsinvestitionen zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von Investitionen“ (19/22139, 19/22778, 19/23054 Nr. 6) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/24040) angenommen. CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Einem Entschließungsantrag der Grünen (19/24049) stimmte nur noch die Linksfraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Abgelehnt wurde auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (19/24040) ein Gesetzentwurf der FDP „zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten“ (19/22106). Nur die AfD unterstützte noch das Anliegen der FDP, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde schließlich ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich – Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sinnvoll ergänzen“ (19/23131) abgelehnt. Auch das hatte der Verkehrsausschuss empfohlen (19/24040). 

CDU/CSU: Doppelprüfungen vermeiden

Zu Beginn der Debatte sagte Ulrich Lange (CDU/CSU), Rekordinvestitionen ließen sich nur mit beschleunigter Planung umsetzen. Alle würden von einem klimafreundlichen Verkehr sprechen und mehr Unterstützung für die Bahn fordern, so Lange. Eine Offensive zur Elektrifizierung des Schienennetzes könne aber nur umgesetzt werden, „wenn wir Änderungen im Planungsrecht vornehmen“.

Dabei gehe es vor allem darum, Doppelprüfungen zu vermeiden. Bislang müssten für „ein bisschen Bahnsteig verlängern, ein bisschen die Bahnsteige erhöhen, eine Unterführung und einen Aufzug bauen“ zehn Jahre Planungszeit veranschlagt werden, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion. „Das kann doch nicht sein“, so Lange. Daher sei das Gesetz „für die Menschen vor Ort“ so wichtig. 

AfD nennt Gesetz Mogelpackung

Aus Sicht von Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD) kommt das Gesetz viel zu spät und ist zudem eine Mogelpackung. „Da, wo es wichtig ist für dieses Land, bei der Straßeninfrastruktur, wird fast keine Beschleunigung bei den Genehmigungsverfahren erzielt“, urteilte er. Bei Windindustrieanlagen, wo aus Sicht der AfD die Bürgerbeteiligung erhalten bleiben soll, „wollen Sie die Bürgerbeteiligung ausschalten“, warf Spaniel der Bundesregierung vor.

Seine Fraktion, so betonte er, wolle eine leistungsfähige Infrastruktur für alle Verkehrsträger. Das schließe den Ausbau der Straßen- und Luftfahrtinfrastruktur ein. 

SPD: Gesetz wirkt in den Energiebereich hinein

Um Deutschland möglichst schnell klimaneutral umzubauen müsse die klimafreundliche Bahn und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gestärkt, erneuerbare Energien zügig ausgebaut und Technologien wie die Kraft-Wärme-Kopplung stärker genutzt werden, sagte Mathias Stein (SPD). „Dafür ist dieses Gesetz ein kräftiger Beitrag.“ Stück für Stück würden Investitionshemmnisse im Planungsbereich beseitigt.

Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sei auch dafür Sorge getragen worden, dass die vorgesehenen Erleichterungen bei der Schiene „auch bei Straßenbahnen gelten“. Das Gesetz wirke zudem in den Energiebereich hinein. „Wer die Klimaziele erreichen will, muss die notwendigen Schritte für mehr Windkraft gehen“, sagte Stein. 

FDP: Bei der Digitalisierung ist noch Luft nach oben

Seine Fraktion begrüße das Gesetz, sagte Torsten Herbst (FDP). Gleichwohl hätten sich die Liberalen gewünscht, dass die Neuregelung „früher kommt und mutiger ist“. So bleibe der Gesetzentwurf noch hinter den Beschlüssen des Koalitionsausschusses im März zurück. Herbst mahnte Stichtagsregelungen für Einsprüche an. Zudem brauche es eine noch engere Verzahnung zwischen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren.

„Auch bei der Digitalisierung ist noch richtig viel Luft nach oben“, befand der FDP-Abgeordnete. Er warnte zugleich davor, die Straßen in Deutschland zu vergessen, auf denen schließlich täglich Millionen Menschen zu ihren Arbeitsplätzen pendeln würden. Daher fordere seine Fraktion die Ausweitung der Möglichkeit, per Maßnahmengesetz Baurecht durch Parlamentsentscheidungen zu schaffen, auf Straßenbauprojekte. 

Linke: Mehr Bahn und Bus für alle

Während die Bundesregierung nun schon das vierte Planungsbeschleunigungsgesetz allein in dieser Legislaturperiode vorlegt, seien die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen noch gar nicht evaluiert, kritisierte Sabine Leidig (Die Linke). Grundfalsch sei es zudem, alle Verkehrsprojekte zu beschleunigen. „Unter dem Eindruck der Klimaschutzziele müssen wir Verkehr dringend reduzieren“, sagte Leidig. Dafür brauche es „mehr Bahn und Bus für alle“.

Die Linken-Abgeordnete warf der Bundesregierung zugleich vor, bei früheren Investitionsbeschleunigungsgesetzen dafür gesorgt zu haben, „dass demokratische Möglichkeiten der Alternativen blockiert werden“. Was das aktuelle Gesetz angeht, so sei sie mit vielen der geplanten Maßnahmen einverstanden. Weil sich darin aber „Hintertüren für den Straßenausbau“ fänden, könne ihre Fraktion nicht zustimmen, sagte Leidig.

Grüne: Zustimmung mit Bauchschmerzen

„Wir brauchen schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“, sagte Dr. Ingrid Nestle (Bündnis 90/Die Grünen). Ihre Fraktion stimme dem Entwurf „mit einigen Bauchschmerzen“ zu. Ein „großer Wurf“ sei damit aber nicht gelungen, schätzte sie ein. Statt darauf stolz zu sein, dass es nun schon der vierte Entwurf zur Planungsbeschleunigung in dieser Legislaturperiode ist, wäre es gut gewesen, „wenn der erste Versuch gesessen hätten“. Stattdessen stocherten Bundesregierung und Koalition im Nebel. „Beschleunigt haben die bisherigen Versuche leider nichts.“

Nestle kritisierte die Regelungen zur Bürgerbeteiligung als unzureichend. Planungen werde man aber nur dann beschleunigt bekommen, „wenn Sie die Bürger ernst nehmen und mit den Menschen statt gegen die Menschen planen“, sagte die Grünen-Abgeordnete.

Minister: Wir haben wirklich eine Beschleunigung

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lobte das Gesetz.

Wenn es weniger langwierige Planfeststellungverfahren gebe, wenn Raumordnungsverfahren bei Projekten, bei denen keine Rechte von Bürgern betroffen sind, es keine Gefahren für die Natur und keine Eingriffe in die Landschaft gibt, überflüssig werden, „haben wir wirklich eine Beschleunigung“, zeigte er sich überzeugt. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Annahme des Regierungsentwurfs (19/22139) werden Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020 zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Verkehr und digitale Infrastruktur in Teilen umgesetzt. Die Änderungen zielen unter anderem auf den beschleunigten Ausbau der Eisenbahninfrastruktur ab.
Dieses sogenannte Investitionsbeschleunigungsgesetz umfasst Änderungen der Gerichtsverfahren und der umweltrechtlichen sowie allgemeinen Verwaltungsverfahren einschließlich des Raumordnungsverfahrens beim Ausbau der Infrastruktur.

Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen

Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/24049) unter anderem, das Personenbeförderungsgesetz so zu ändern, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren der Digitalisierung von U-Bahnstrecken und der Infrastruktur von Oberleitungsbussen beschleunigt werden kann.

Auch sollten die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Radverkehr beschleunigt werden.

Abgelehnter Gesetzentwurf der FDP

Die Liberalen wollten mit ihrem Gesetzentwurf (19/22106) ein bisher fehlendes Maßnahmengesetz für die Bundesfernstraßen nachholen. Der Bundestag sollte sich demnach zum Vorhabenträger und Verantwortlichen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren für Straßenverkehrsprojekte von nationaler Bedeutung machen können.

Über ein Dispensrecht sollte er im Einzelfall von bestehenden Vorschriften abweichen können, um dadurch unbegrenzte Alternativuntersuchungen entbehrlich zu machen und Verfahren tatsächlich zu beschleunigen. Er könne somit in klar definierten Einzelfällen Baurecht per Gesetz schaffen.

Abgelehnter Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion verlangte in ihrem abgelehnten Antrag (19/23131) eine Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich, die eine Beschleunigungswirkung „nicht ausschließlich zum Vorteil von Schienen und Wasserstraßenprojekten erreicht, sondern gleichermaßen für Straßenbau- und Flughafeninfrastrukturprojekte erzielt“. Von der Bundesregierung forderte die AfD daher ein Gesetzentwurf, der unter anderem – entsprechend dem Vorschlag einer EU-Verordnung– die Erarbeitung der Planungsgrundlagen auf 24 Monate verkürzt.

Zudem müsse mit dem Entwurf die Möglichkeiten der Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen umgesetzt werden. Die AfD verlangte außerdem eine Priorisierung der Planungskapazitäten pro Verkehrsträger „entsprechend dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Projekte“. Die Infrastrukturprojekte müssten „unideologisch und primär nach dem Kriterium des vorteilhaftesten Kosten-Nutzen-Verhältnis“ umgesetzt werden, heißt es in dem Antrag. (hau/05.11.2020)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Peter Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Dr. Dirk Spaniel

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

Mathias Stein

Mathias Stein

© DBT/ Thomas Trutschel

Stein, Mathias

SPD

Torsten Herbst

Torsten Herbst

© Torsten Herbst/ karsten prausse fotodessign

Herbst, Torsten

FDP

Sabine Leidig

Sabine Leidig

© Sabine Leidig / Uwe Steinert

Leidig, Sabine

Die Linke

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Scheuer

Andreas Scheuer

© Andreas Scheuer/Bettina Fersch

Scheuer, Andreas

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

Dr. Christian Jung

Dr. Christian Jung

© Dr. Christian Jung / Frank Ossenbrink

Jung, Dr. Christian

FDP

Stefan Gelbhaar

Stefan Gelbhaar

© Stefan Gelbhaar/ Julia Bornkessel

Gelbhaar, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

Kirsten Lühmann

Kirsten Lühmann

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Lühmann, Kirsten

SPD

Michael Donth

Michael Donth

© DBT/ Inga Haar

Donth, Michael

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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  • 19/22106 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz
    PDF | 391 KB — Status: 08.09.2020
  • 19/22139 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
    PDF | 717 KB — Status: 04.09.2020
  • 19/22778 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen - Drucksache 19/22139 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 613 KB — Status: 23.09.2020
  • 19/23054 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 10. bis 25. September 2020)
    PDF | 275 KB — Status: 02.10.2020
  • 19/23131 - Antrag: Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich - Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sinnvoll ergänzen
    PDF | 258 KB — Status: 07.10.2020
  • 19/24040 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/22139, 19/22778, 19/23054 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Dr. Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/22106 - Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23131 - Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich - Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sinnvoll ergänzen
    PDF | 630 KB — Status: 04.11.2020
  • 19/24049 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/22139, 19/22778, 19/23054 Nr.6, 19/24040 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
    PDF | 249 KB — Status: 04.11.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • 12:40:24: gibt Ergebnis der Wahl bekannt
  • Gesetzentwurf 19/22139, 19/22778 (Beschlussempfehlung 19/24040 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/24049 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/22106 (Beschlussempfehlung 19/24040 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/24040 Buchstabe c (Antrag 19/23131 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw41-de-investitionsbeschleunigung-795974

Stand: 17.01.2025