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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 1.Oktober 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Inneres

Bundeswahlgesetz: Die AfD hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/22894) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten wird. Die AfD sieht eine verfassungskonforme und gerechte Lösung zur Verkleinerung des Deutschen Bundestages darin, die Direktmandate in unverändert bestehen bleibenden 299 Wahlkreisen in jedem Bundesland jeweils so zu vergeben, dass keine Überhangmandate mehr entstehen.

Bundestagswahl: Die AfD fordert in einem Antrag, dass Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl trotz Corona ermöglicht werden sollen (19/22925). Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat berate.

Behördenfehler: Die FDP-Fraktion schlägt in einem Antrag (19/22891) vor, Behördenfehler durch Software zu vermeiden. Der Antrag wird federführend im Innenausschuss überwiesen. Die FDP fordert unter anderem, alle Bundesbehörden auf die technischen Voraussetzungen für den Einsatz (teil)automatisiert arbeitender Software beziehungsweise vergleichbarer informationstechnischer Hilfsmittel zu überprüfen, um festzustellen, inwiefern eine Umstellung auf geeignete IT-Lösungen möglich und nötig ist.

Auswärtiges

Biowaffen: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion wollen in einem Antrag (19/22820) das Verifikationsregime des Biowaffenübereinkommens vorantreiben. Demnach soll sich die Bundesregierung mit Nachdruck für die Einrichtung eines Verifikationsregimes in Form und Umfang des Chemiewaffenabkommens (CWC) oder des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE-Vertrag) einsetzen. Der Antrag wird federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten.

Geschäftsordnung

Untersuchungsausschuss: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/22832) die Einsetzung eines 4. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode zum Thema Sars-CoV-2-Pandemie. Der Ausschuss soll sich ein Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten.

Bildung

Abgesetzt: Lehrkräftemangel: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Überweisung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, die Bildungsmisere abzuwenden und den Lehrkräftemangel nachhaltig zu beenden. 

Forschungsfertigung Batteriezelle: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Forschungsfertigung Batteriezelle – Bundesministerium für Bildung und Forschung muss Klarheit schaffen“ (19/22893) wird federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten. Nach der Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an der Vergabe einer Förderung in Höhe von rund 500 Millionen Euro für die Forschungsfertigung Batteriezelle an den Standort Münster/Ibbenbüren habe der Haushaltsausschuss des Bundestages das Verfahren der Standortsuche, kritisiert schreibt die FDP. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, dem Bundestag darzulegen, welche politische Verantwortung für das kritisierte Verfahren die zuständige Ministerin Anja Karliczek (CDU) übernimmt.

Arbeit

Fleischwirtschaft: Die AfD setzt sich in einem Antrag (19/22923) für mehr Redlichkeit in der Fleischwirtschaft und faire Löhne für Leiharbeiter ein. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Arbeit beraten. Der Antrag der Fraktion sieht unter anderem vor, „den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft etwa durch Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten“ zu begrenzen.

Sozialpakt der Vereinten Nationen: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine Ratifikation des Fakultativprotokolls zum VN-Sozialpakt“ (19/22927) wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten. Zur Begründung schreibt die Fraktion unter anderem, eine Ratifikation des Zusatzprotokolls berge ein erhebliches Risiko für die Bundesrepublik und die Aushöhlung weiterer Souveränitätsrechte. Dies müsse verhindert werden.

Gesetzliche Rentenversicherung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren – Klarheit zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen“ (19/22928) wurde ebenfalls an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Fraktion fordert unter anderem, bei sämtlichen neuen Gesetzesvorhaben, welche Auswirkungen auf die Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung haben können, jeweils die Entstehung von neuen, nicht beitragsgedeckten Leistungen im Sinne der „erweiterten Abgrenzung“ der Deutschen Rentenversicherung Bund auszuweisen.

Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen“ (19/22929) wird auch im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Die Fraktion fordert darin die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die soziale Assistenz für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Leistungen der Eingliederungshilfe durch eine geeignete Regelung in den Sozialgesetzbüchern V, IX, XI und XII sicherzustellen.

Haushalt

Nachtragshaushalt: Die AfD-Fraktion strebt mit einem Antrag eine abstrakte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 an. Die Fraktion hält das Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (19/20000, 19/20001, 19/20600, 19/20601) für verfassungswidrig und fordert den Bundestag in ihrem Antrag dazu auf, diese Feststellung „in ausreichender Zahl“ mitzutragen. Die Vorlage (19/22926) wird federführend im Haushaltsausschuss beraten.

Recht

Adjudikation: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Adjudikation in Zeiten der Covid-19-Pandemie“ (19/22892) wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Bei einer Adjudikation handelt es sich laut FDP um ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument, bei welchem eine schnelle Entscheidung eines unabhängigen Adjudikators eine vorläufige Konfliktlösung mit Bindungswirkung für die Parteien erzeugt und dadurch die bis dahin bestehende Rechtsunsicherheit beendet. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem Maßnahmen, um Adjudikationen und weitere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung bekannter zu machen.

Rechtsextremismus und Hasskriminalität: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform ausgestalten“ (19/22888) wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Fraktion bezieht sich auf das vom Bundestag am 18. Juni 2020 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und weist darauf hin, dass dieses Gesetz aus ihrer Sicht im Strafrecht über das Ziel hinaus- oder am Ziel vorbeischießt. Sie verlangt Änderungen, die sie bereits im damaligen Gesetzgebungsverfahren (19/20163) eingebracht hatte. 

Wirtschaft

Vision für Deutschland: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vielfältig, offen, gerecht – Eine gemeinsame Geschichte und Vision für Deutschland 30 Jahren nach der Wiedervereinigung“ (19/22890) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Die Regierung wird aufgefordert, die Vielfalt in der deutschen Gesellschaft in Führungs- und Entscheidungsgremien adäquat abzubilden. Regionale Vertreterinnen sollten angemessen in Entscheidungs- und Beteiligungsgremien berücksichtigt werden und Menschen mit Migrationsgeschichte mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil repräsentiert sein.

Landwirtschaft

Jagd: Die AfD fordert in einem Antrag, kein pauschales Verbot bestimmter Munitionsarten einzuführen (19/22924). Demnach sollen Spielräume zur weiteren Verwendung rechtzeitig geschaffen sowie die Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gestärkt werden. Ein generelles und gebietsunabhängiges Verbot von Blei in Munition lehnt die Fraktion ab. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss für Inneres und Heimat verlangt, konnte sich damit aber gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.

(eis/vom/ste/01.10.2020)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
Thomas Oppermann
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Thomas Oppermann

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Oppermann, Thomas

Bundestagsvizepräsident

Dokumente
  • 19/20000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
    PDF | 2 MB — Status: 17.06.2020
  • 19/20001 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) - Drucksache 19/20000 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 223 KB — Status: 01.07.2020
  • 19/20163 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/17741 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/18470 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    PDF | 931 KB — Status: 17.06.2020
  • 19/20600 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/20000, 19/20001 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
    PDF | 1 MB — Status: 01.07.2020
  • 19/20601 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/20000, 19/20001 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
    PDF | 802 KB — Status: 02.07.2020
  • 19/22820 - Antrag: Verifikationsregime des Biowaffenübereinkommens vorantreiben
    PDF | 252 KB — Status: 24.09.2020
  • 19/22832 - Antrag: Einsetzung eines 4. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode (Sars-CoV-2-Pandemie)
    PDF | 321 KB — Status: 25.09.2020
  • 19/22888 - Antrag: Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform ausgestalten
    PDF | 268 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22890 - Antrag: Vielfältig, offen, gerecht - Eine gemeinsame Geschichte und Vision für Deutschland 30 Jahre nach der Wiedervereinigung
    PDF | 335 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22891 - Antrag: Behördenfehler durch Software vermeiden
    PDF | 251 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22892 - Antrag: Adjudikation in Zeiten der COVID-19-Pandemie
    PDF | 236 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22893 - Antrag: Forschungsfertigung Batteriezelle - Ministerium muss Klarheit schaffen
    PDF | 233 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22894 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 440 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22923 - Antrag: Mehr Redlichkeit in der Fleischwirtschaft und faire Löhne für Leiharbeiter
    PDF | 269 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22924 - Antrag: Kein pauschales Verbot bestimmter Munitionsarten durch die Hintertür - Spielräume zur weiteren Verwendung rechtzeitig schaffen sowie Freiwilligkeit und Eigenverantwortung stärken
    PDF | 295 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22925 - Antrag: Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl trotz Corona ermöglichen
    PDF | 246 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22926 - Antrag: Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
    PDF | 247 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/22927 - Antrag: Keine Ratifikation des Fakultativprotokolls zum VN-Sozialpakt
    PDF | 301 KB — Status: 30.09.2020
  • 19/22928 - Antrag: Gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren - Klarheit zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen
    PDF | 248 KB — Status: 30.09.2020
  • 19/22929 - Antrag: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen
    PDF | 260 KB — Status: 30.09.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Überweisung beschlossen
  • Überweisung 19/22924 beschlossen
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Geschäftsordnung

Bundestag will keinen Unter­suchungs­ausschuss zur Corona-Pandemie

Der Bundestag hat es am Freitag, 30. Oktober 2020, abgelehnt, zur Corona-Pandemie einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion (19/22832) lehnte er in namentlicher Abstimmung mit 519 gegen 75 Stimmen ab. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/23471). Die AfD hatte argumentiert, die Bundesregierung habe durch den im März 2020 angeordneten Lockdown massiv in die grundgesetzlich geschützten Rechte der Bürger und der Wirtschaft eingegriffen. Infolgedessen bestehe ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts. 

In namentlicher Abstimmung ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion „auf Abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 Infektionsschutzgesetz“ (19/23529). 552 Abgeordnete lehnten den Antrag ab, 74 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung. In der Vorlage zweifelt die Fraktion die Vereinbarkeit der pandemiebedingten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz an. 

CDU/CSU: Unzulässig, unzumutbar, widersprüchlich

Beide Anträge stießen in der Debatte auf heftigen Widerspruch aller anderen Fraktionen. Den ersteren Antrag nannte Patrick Schnieder (CDU/CSU) „unzulässig, unzumutbar und widersprüchlich“. Unzulässig vor allem, weil der Bundestag nach dem Gesetz eine Untersuchungskompetenz nur zu abgeschlossenen Vorgängen habe, die Pandemie aber noch andauere und damit auch die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung.

Unzumutbar, weil „gerade die Mitarbeiter, die im Kampf gegen die Pandemie gebraucht werden“, stattdessen einem solchen Ausschuss zuarbeiten müssten. Und widersprüchlich, weil sich der Antrag in seiner Argumentation „platter Verschwörungstheorien“ bediene. „Pfui, schämen Sie sich dafür“, schleuderte Schnieder den Abgeordneten zur Rechten entgegen.

Enquete-Kommission statt Untersuchungsausschuss?

Schnieder räumte gleichwohl ein, es gebe „Fragen, die wir beantworten müssen“, etwa: „Waren wir richtig vorbereitet?“ Dies müsse aber geschehen, wenn die Pandemie überwunden sei, und das richtige Gremium dafür sei nicht ein Untersuchungsausschuss, sondern eine Enquete-Kommission. Noch konkreter sprach sich Katrin Helling-Plahr (FDP) dafür aus, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine solche Enquete-Kommission einzusetzen.

Zum zweiten Antrag der AfD-Fraktion wiesen mehrere Redner verschiedener Fraktionen darauf hin, dass ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages genüge, um einen Normenkontrollantrag zu stellen. Einen Mehrheitsbeschluss dazu herbeiführen zu wollen, sei widersinnig. „Ein Parlament, das sein eigenes Gesetz für verfassungswidrig hält, müsste dieses Gesetz ändern“, sagte Sonja Amalie Steffen (SPD).

AfD: Merkel und Helfershelfer einsperren

Für die antragstellende Fraktion warf Thomas Seitz (AfD) der Bundesregierung vor, sie habe anfangs Corona ignoriert und Schutzmittel ins Ausland geliefert. Die AfD habe man im Bundestag „ausgelacht für ihre Forderung nach Einreisebeschränkung“. Mitte März habe die Bundesregierung dann „eine panische 180-Grad-Wende“ gemacht. „Statt Untätigkeit gab es nun hektischen und panischen Aktionismus“, kritisierte Seitz. Die Regierung habe den Ausnahmezustand über das Land verhängt und große Teile der Wirtschaft und Gesellschaft abgeschaltet. Es seien Grundrechte teilweise außer Kraft gesetzt und die „Maske als Symbol des Gehorsams vor der Regierung“ verordnet worden.

Deutlich schärfer noch warf Stephan Brandner (AfD) den „Altparteien“ vor, „Freiheit, Grundrechte, Demokratie hemmungslos und schamlos mit Füßen“ zu treten. Nur ein Recht bleibe bestehen, nämlich das auf unbegrenzte Zuwanderung. „Hoffen wir“, sagte er auf Bundeskanzlerin Merkel bezogen, „dass diese millionenfache Verfassungsbrecherin samt ihrer Helfershelfer, einige sitzen ja hier vor mir und neben mir, ihre letzten Tage im Amt und, wenn es nach mir geht, auch ihre letzten Tage in Freiheit verbringt. So wie Merkel uns einsperrt, muss auch sie eingesperrt werden.“ Bundestagsvizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich forderte Brandner daraufhin auf, sich zu mäßigen.

SPD für größere Rolle des Bundestages

In den Redebeiträgen der SPD-Fraktion spielte die Rolle des Bundestages in der Pandemiebekämpfung eine große Rolle. Dass die Parlamente in der Vergangenheit den Regierungen in Bund und Ländern die Entscheidungskompetenz überlassen hätten, sei richtig gewesen, sagte Sonja Amalie Steffen. Denn es hätten in kurzer Zeit erhebliche, wichtige und schnelle Regelungen erfolgen müssen. Inzwischen verlangten die Bürger aber „völlig zu Recht“ einheitliche, nachvollziehbare und verhältnismäßige Regelungen. Dass Verwaltungsgerichte überall im Bund Corona-Maßnahmen kippen müssten, weil sie nicht nachvollziehbar begründet, zu unbestimmt und unverhältnismäßig waren, sei „schlichtweg unerfreulich“.

Im Rückblick gestand Dr. Edgar Franke (SPD) ein, man habe gewusst, dass eine zweite Welle kommt. „Deshalb hätte der Bundestag früher eingebunden werden müssen.“ Nun gelte es, „rechtliche Leitplanken für Regierungshandeln einzuziehen“. Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) rief allerdings in Erinnerung, dass der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im März eine breite Diskussion in Bundestag und Bundesrat vorangegangen sei und es bereits 70 Bundestagsdebatten zu Corona gegeben habe. „Wir im Parlament schauen ganz genau hin, wenn es um wesentliche Debatten geht“, nahm er für sich und seine Kollegen in Anspruch.

FDP: Futter für die Aluhüte

Eine größere Rolle der Parlamente forderten auch Redner von FDP, der Linken und der Grünen. Die Vorschläge der AfD dazu lehnten sie gleichwohl entschieden ab. Diese stelle „hier Schaufensteranträge zur Debatte, um kruden Verschwörungstheorien weiteren Aufwind zu verschaffen“, kritisierte Katrin Helling-Plahr (FDP).

Die meisten AfD-Abgeordneten seinen „ja nicht dumm, aber skrupellos und berechnend“. Es gehe ihnen mit der Forderung nach einem Untersuchungsausschuss nicht darum, herauszufinden, was man hätte besser machen können und daraus für die Zukunft zu lernen. Sie wollten vielmehr „Futter bieten für die Aluhüte in Ihren Reihen“.

Linke: Um die Probleme der Menschen kümmern

Friedrich Straetmanns (Die Linke) nahm für seine Fraktion in Anspruch, seit Monaten Fehler und Schieflagen in der Corona-Politik zu kritisieren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten über Monate mit weniger Geld auskommen, Arbeitslose würden mit den Mehrausgaben für Hygieneartikel und Gesundheitsvorsorge allein gelassen, das seien „Probleme der Menschen da draußen, um die wir uns hier kümmern müssen“. Zur AfD-Forderung nach einem Untersuchungsausschuss sagte er: „Wir sagen Ja zur kritischen Überprüfung der Corona-Maßnahmen, aber Nein zu Ihrem Antrag.“

Zu deren anderem Antrag verwies Niema Movassat (Die Linke) darauf, dass die Verordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie in der Regel von den Landesregierungen erlassen würden. In fast allen Ländern aber könnten die Landtage Normenkontrollverfahren einleiten.

Grüne: Kommen Sie herunter von Ihrem hohen Ross

Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass ihre Partei im Bund und in den Ländern, in denen sie zum Teil mitregiert, im Frühjahr und auch jetzt „harte Entscheidungen mitgetragen“ habe. Die Grünen seien aber „in einer Frage ganz klar: Wir brauchen dringend die Beteiligung der Parlamente und eine hinreichende parlamentarische Grundlage für derart einschneidende Grundrechtseingriffe“.

An hier noch zögernde Kollegen aus der Koalition wie den Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus, appellierte sie: „Kommen Sie herunter von Ihrem hohen Ross.“ 

Abgelehnter Untersuchungsausschuss-Antrag

Der Untersuchungsausschuss sollte nach dem Willen der AfD klären, ob der Lockdown „notwendig, verhältnismäßig und rechtmäßig“ war und sich ein Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Corona-Pandemie verschaffen. 

Insbesondere sollte der Untersuchungsausschuss klären, ob die Bundesregierung auf eine Pandemie durch ein Coronavirus ausreichend vorbereitet war. Zu diesem Gesamtbild gehören aus Sicht der Abgeordneten auch die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Folgen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollten Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden, so die Forderung. 

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wäre die Zustimmung eines Viertels der Mitglieder des Bundestages erforderlich gewesen.

Abgelehnter zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion zweifelte in ihrem abgelehnten zweiten Antrag (19/23529) die Vereinbarkeit der pandemiebedingten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Grundgesetz an und warb dafür, dass sich Bundestagsabgeordnete in ausreichender Zahl zusammenfinden, um beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass die Vorschriften des Paragrafen 5 Absatz 2 Nr. 1 bis 8 des IfSG mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig seien. Darin sind die Ermächtigungen für das Bundesministerium für Gesundheit geregelt, im Rahmen einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder tätig zu werden. Die AfD argumentierte, dass die Regelung dem Gesundheitsministerium weitreichende Befugnisse zum Erlass von Anordnungen und Rechtsverordnungen einräumt, die mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren seien. 

Die Antragsteller hatten erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht diese Vorschriften für verfassungswidrig und nichtig erklären würde. Um den Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen zu können, hätten sich ihm 178 Bundestagsabgeordnete anschließen müssen, schrieb die AfD. (pst/vom/pk/hau/mwo/ste/30.10.2020)

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  • 19/22832 - Antrag: Einsetzung eines 4. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode (Sars-CoV-2-Pandemie)
    PDF | 321 KB — Status: 25.09.2020
  • 19/23471 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Seitz, Sebastian Münzenmaier, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22832 - Einsetzung eines 4. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode (Sars-CoV-2-Pandemie)
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  • 19/23529 - Antrag: Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen § 5 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 Infektionsschutzgesetz
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • namentliche Abstimmung zum Antrag 19/23529
  • 11:48:16: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 12:23:40: Ende der namentlichen Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 624 Ja: 72 Nein: 551 Enthaltungen: 1
  • Antrag 19/23529 abgelehnt


namentliche Abstimmung zur Beschlussempfehlung 19/23471 (Antrag 19/22832 ablehnen)
12:28:39: Beginn der namentlichen Abstimmung
13:01:52: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamt: 594 Ja: 519 Nein: 75 Enthaltungen: 0
Beschlussempfehlung 19/23471 (Antrag 19/22832 ablehnen) angenommen

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Stand: 02.08.2024