Katrin Budde
Diplom-Ingenieurin für Arbeitsgestaltung SPD
Geboren am 13. April 1965 in Magdeburg; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1983 Abitur; 1983 bis 1984 Praktikum VEB SKL; 1984 bis 1989 Studium TU Magdeburg, Abschluss Diplom Ingenieurin; 1989 bis 1990 Wissenschaftliche Mitarbeiterin FER.
1989 Eintritt in die SPD; zu verschiedenen Zeiten Ortsvereinsvorsitzende, Landesvorsitzende, Bundesparteiratsmitglied, Mitglied der Kontrollkommission, Mitglied des Bundesvorstands.
1990 bis 2017 Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt; 2001 bis 2002 Ministerin für Wirtschaft und Technologie des Landes Sachsen-Anhalt; 2006 bis 2016 Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag Sachsen-Anhalt; seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Mitglied der IG-Metall und der AWO.
Vorsitzende
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Sachsen-Anhalt
Wahlkreis 074: Mansfeld
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Deutsches Historisches Museum, Berlin,
- Stellv. Mitglied des Kuratoriums
- Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Berlin,
- Mitglied des Präsidiums
- Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin,
- Mitglied des Beirates
- Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen in der DDR“, Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums
- Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin,
- Mitglied des Stiftungsrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Filmakademie e.V., Berlin,
- Mitglied der Vorauswahlkommission Spielfilm
- Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Bonn,
- Vertreterin des Kulturausschusses
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.