+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Ausschüsse der 18. Wahlperiode (2013-2017)

Gesundheit

Aufgaben des Sekretariats

Das Ausschusssekretariat unterstützt die Arbeit des Ausschusses in organisatorischer und fachlicher Hinsicht. Es assistiert der oder dem Vorsitzenden, den Obleuten (Obleutegespräch) und den Berichterstattern bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben.  
In organisatorisch-technischer Hinsicht reicht das Aufgabenspektrum des Sekretariats von der Versendung von Ausschussdrucksachen über die Reservierung von Räumen im Bundestag bis hin zur Erledigung umfangreicher Schreibarbeiten.
Stärker inhaltlich geprägt ist die Aufgabe, auf der Basis von Wünschen und Informationen aus den Fraktionen die Tagesordnungen für die Sitzungen vorzubereiten. Während der Ausschusssitzungen kommt insbesondere der Leiterin des Ausschusssekretariats die Aufgabe zu, den Vorsitzenden bei der Sitzungsleitung zu unterstützten und ihn in Fragen der Geschäftsordnung zu beraten. Sie leistet damit einen Beitrag zum ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen und zum Zustandekommen von klaren und eindeutigen Beschlüssen. Ferner setzt das Ausschusssekretariat Verfahrensbeschlüsse zu öffentlichen Anhörungen um, lädt die Sachverständigen ein und fertigt ein Wortprotokoll an. Zu den nichtöffentlichen Ausschusssitzungen verfasst das Sekretariat Kurzprotokolle. Nach der abschließenden Beratung einer federführenden Vorlage im Ausschuss entwirft das Sekretariat für den Vorsitzenden und den Berichterstatter bzw. die Berichterstatterin die Beschlussempfehlung und den Bericht. Darin werden insbesondere der Beratungsverlauf und die Änderungsvorschläge der Ausschussmehrheit für das Plenum des Deutschen Bundestages dokumentiert.
Eine weitere Aufgabe des Ausschusssekretariats ist die inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung von Delegationsreisen. Die Reiseplanung erfolgt im ständigen Kontakt mit der Delegationsleitung, dem Auswärtigen Amt und den Botschaften vor Ort.  Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Sekretariats begleitet die Delegation während der Reise und verfasst anschließend einen ausführlichen Reisebericht.

Marginalspalte