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Ausschüsse der 19. Wahlperiode (2017-2021)

Öffentliche Anhörungen

Ausschüsse

Öffentliche Anhörungen

Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nach § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen.

Die Gesetzentwürfe und Anträge, zu denen öffentliche Sachverständigenanhörungen durchgeführt werden, finden Sie auf dieser Seite. Ebenso erhalten Sie hier die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen (soweit solche abgegeben wurden), die sehr zeitnah nach Eintreffen beim Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (im Regelfall am gleichen Tag) auf dieser Seite eingestellt werden. Zu jeder Anhörung wird auch ein Wortprotokoll erstellt, welches ebenso unmittelbar nach seiner Fertigstellung auf dieser Seite zu finden ist.

Interne und externe Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung unter der E-Mail-Adresse go-ausschuss@bundestag.de anzumelden und
Datum und Thema der Anhörung sowie
Name, Vorname
anzugeben.
Externe Besucher geben dabei bitte zusätzlich ihr Geburtsdatum an. 

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des Deutschen Bundestages (htpps://www.bundestag.de/datenschutz) entnehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass keine Bestätigungsmail für Ihre Anmeldung versandt wird. Interessenten, die auf Grund der begrenzten Kapazität keinen Platz mehr im Anhörungssaal erhalten, werden per E-Mail informiert.

Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können.

Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und überprüfen Sie kurz vor dem Termin der Anhörung die Raumangaben auf der Internetseite des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, da sich diese kurzfristig ändern können.

Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Während der öffentlichen Anhörung dürfen keine Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen gemacht werden und Mobiltelefone müssen lautlos gestellt werde. Im Übrigen gilt während der Sitzung, wie für den gesamten Aufenthalt in den Gebäuden des Deutschen Bundestages dessen Hausordnung. (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anhang1/249296)

Bitte melden Sie sich für Anhörungen

im Paul-Löbe-Haus (PLH) am Eingang West, Konrad-Adenauer-Str. 1 (gegenüber Bundeskanzleramt)

im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) am Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Str. (Nähe Schiffbauerdamm)

im Jakob-Kaiser-Haus (JKH) am Eingang Wilhelmstr. 68 (vis-à-vis ARD-Hauptstadtstudio).

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