Deutscher Bundestag - Archiv
© Irene Mihalic / Torsten Stecher, Düsseldorf
Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen
Polizeibeamtin
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. November 1976 in Waldbröl.
Fachoberschulreife; Ausbildung zur Polizeibeamtin; Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln, Abschluss Diplom Verwaltungswirtin (FH), Studium der Kriminologie und Polizeiwissenschaft (M.A.) an der Ruhr-Universität Bochum.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
- Wahlkreis 123: Gelsenkirchen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
- 2. Untersuchungsausschuss
- 3. Untersuchungsausschuss
- Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
- Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
- Innenausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Polizeipräsidium Köln, Köln,
- Polizeibeamtin
Funktionen in Unternehmen
- Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH, Gelsenkirchen,
- Mitglied des Aufsichtsrates (bis 21.11.2013)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,
- Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.