Deutscher Bundestag - Archiv
Dr. Martin Pätzold
© Dr. Martin Pätzold/Klaus Mellenthin
Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU/CSU
Diplom-Kaufmann
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. September 1984 in Moskau/Russland; verheiratet.
2010 bis 2013 Dissertation zum Thema „Transformationsprozess der Berliner Wirtschaft: Entwicklungen in West- und Ost-Berlin nach der Wiedervereinigung“; 2004 bis 2010 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Humboldt Universität Berlin, Hauptfächer Entrepreneurship und Internationales Management sowie Wirtschaftsrecht – Abschluss Diplom-Kaufmann; 1997 bis 2004 Abitur am Barnim-Gymnasium in Berlin; 1996 bis 1997 Besuch der Martin Niemöller-Grundschule in Berlin; 1991 bis 1996 Besuch der Grundschule der Deutschen Botschaft in Moskau.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBerlin
- Wahlkreis 086: Berlin-Lichtenberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Berlin,
- Persönlicher Referent des Staatssekretärs für Soziales
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Hochschule für Wirtschaft und Technik Berlin, Berlin,
- Lehrauftrag (bis 30.09.2015)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.