Katharina Landgraf
CDU/CSU
Geboren am 24. Februar 1954 in Kirchengel/Thüringen; evangelisch-lutherisch; verheiratet, 4 Kinder.
1972 Abitur in Borna. 1972 bis 1976 Studium Meliorationswesen an der Universität Rostock, 1976 Abschluss als Diplom-Ingenieurin.
1976 bis 1979 Ingenieurin für Wasserwirtschaft und Umweltschutz im Braunkohlekombinat Borna. 1980 bis 1990 Mitarbeiterin in der LPG Pflanzenproduktion Wiederau-Zwenkau. 1991 bis 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Konrad-Adenauer-Stiftung im Bildungswerk Leipzig und 2004/05 im Bildungswerk Dresden.
Seit 1988 Mitglied der CDU; März bis Oktober 1990 Mitglied der freigewählten Volkskammer der DDR; 1999 bis 2004 Mitglied des Sächsischen Landtags.
Mitglied des Bundestages Oktober bis Dezember 1990 und seit 2005.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ()
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ()
- Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung ()
Stellvertretendes Mitglied
Stellv. Mitglied
Direkt gewählt
Sachsen
Wahlkreis 154: Leipzig-Land
Funktionen in Unternehmen
- Leipziger Symphonieorchester gemeinnützige GmbH, Böhlen,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bildungswerk Sachsen der Deutschen Gesellschaft e.V., Leipzig,
- Vorsitzende des Vorstandes, ehrenamtlich
- Deutsche Gesellschaft e.V., Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
- Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V., Frankfurt/Main,
- Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
- Verein von Mitgliedern der ehemaligen Volkskammerfraktion CDU/DA e.V., Brandenburg,
- Vorsitzende des Vorstandes, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.