Isabel Mackensen-Geis
Politikwissenschaftlerin SPD
Geboren am 29. September 1986 in Schwetzingen; evangelisch; verheiratet; ein Kind.
Abitur 2006, Magister Artium 2012, Ergänzungsstudium an der Verwaltungsuniversität Speyer 2012.
2012 bis 2013 Wahlkampfleitung der SPD, Bundestagsabgeordnete Neustadt-Speyer, 2014 bis 2015 Büroleiterin im Wahlkreis eines Bundestagsabgeordneten, 2015 bis 2017 Mitarbeiterin der SPD-Regionalgeschäftsstelle Neustadt-Südpfalz und Pfalz, 2017 bis 2019 wissenschaftliche Mitarbeiterin der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Schwerpunkte: Landwirtschaft und Weinbau sowie Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.
2013 bis 2017 Vorsitzende der Jusos Pfalz, seit 2014 Mitglied im Verbandsgemeinderat Deidesheim, 2014 bis 2016 und seit 2018 stellvertretende Vorsitzende der SPD Neustadt-Bad Dürkheim, seit 2019 Mitglied im Kreistag Bad Dürkheim, seit 2021 Mitglied im Landesvorstand SPD Rheinland-Pfalz.
Mitgliedschaften: 1. FC Kaiserslautern, Naturfreunde Deutschland, Arbeiterwohlfahrt, 1. FFC Niederkirchen, ver.di
Isabel Mackensen-Geis, SPD hat am 2. Juli 2019 für die ausgeschiedene Abgeordnete Dr. Katarina Barley, SPD(Interner Link) die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Rheinland-Pfalz
Wahlkreis 208: Neustadt – Speyer
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Landtag Rheinland-Pfalz, Mainz,
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinde Niederkirchen, Niederkirchen,
- Mitglied des Gemeinderates (bis Juni 2021)
- Landkreis Bad Dürkheim, Bad Dürkheim,
- Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
- Sparkasse Rhein-Haardt, Bad Dürkheim,
- Mitglied der Verbandsversammlung
- Verbandsgemeinde Deidesheim, Deidesheim,
- Mitglied des Verbandsgemeinderates (bis Anfang Januar 2021)
- Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Gülzow,
- Fördermitglied
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.