Andreas Mattfeldt
Industriekaufmann CDU/CSU
Geboren am 28. September 1969 in Verden (Aller); konfessionslos; verheiratet.
1989 Abitur; 1989 bis 1992 Berufsausbildung zum Industriekaufmann, bei der Fa. Buss GmbH & Co. KG, Ottersberg; 1992 bis 2001 Leitender Angestellter in der Lebensmittelindustrie.
2001 bis 2009 Hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Langwedel; 2001 bis 2009 Kreisvorsitzender des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes.
Seit 1990 Mitglied der CDU; seit 1991 bis 2009 Mitglied im Gemeinderat des Flecken Langwedel; 1996 bis 2001 Mitglied im Ortsrat Völkersen; bis 2001 stellvertretender Ortsbürgermeister; 2001 bis 2009 Hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Langwedel; seit 2011 Mitglied im Kreistag Verden und Kreisausschussmitglied; außerdem Mitglied im CDU Bezirksvorstand.
2001 bis 2010 Vorsitzender des Etelser Schloßparkvereins; 2006 bis 2013 Mitglied im Beirat der Stiftung Waldheim, Einrichtung für geistig behinderte Menschen; 2005 bis 2011 Mitglied im Verwaltungsrat der ALV (Arbeit im Landkreis Verden); stellvertretendes Mitglied der EWE-Verbandsversammlung, EWE AG, Oldenburg.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt
Niedersachsen
Wahlkreis 034: Osterholz – Verden
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Königlich Preussische Biermanufactur GmbH, Berlin,
- Geschäftsführer
- Quint Nord Vertriebs- und Beratungs GmbH, Langwedel,
- Geschäftsführer, monatlich, Stufe 1
Funktionen in Unternehmen
- EWE AG, Oldenburg,
- Stellv. Mitglied der Verbandsversammlung, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Landkreis Verden, Verden,
- Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- Königlich Preussische Biermanufactur GmbH, Berlin
- Quint Nord Vertriebs- und Beratungs GmbH, Langwedel
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.