Sabine Poschmann
Betriebswirtin (VWA) SPD
Geboren am 4. Oktober 1968 in Castrop-Rauxel; verheiratet; ein Kind.
Industriekauffrau, Betriebswirtin (VWA) für Grundsatzfragen und Vertragsrecht, Pressesprecherin und zuletzt Regionalmanagerin bei der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21).
1985 Eintritt in die SPD; 1999 bis 2009 Mitglied des Rates der Stadt Dortmund; 2004 bis 2009 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Rat der Stadt Dortmund zuständig für die Bereiche Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen; 2010-2014 Vorsitzende des Stadtbezirks Aplerbeck; seit 2012 Mitglied des SPD Unterbezirksvorstandes Dortmund.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2014 Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für den Mittelstand und das Handwerk; seit 2015 stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der SPD-Bundestagsfraktion; 2015 bis 2016 Leiterin der Projektgruppe #NeueErfolge – Vorsprung durch Innovation der SPD-Bundestagsfraktion; seit 2015 Mitglied im Vorstand des Netzwerk Berlin der SPD-Bundestagsfraktion; seit 2018 Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand der SPD-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 143: Dortmund II
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin,
- Mitglied des Mittelstandsbeirates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bundesverband der Unternehmervereinigungen e.V. (BUV), Berlin,
- Mitglied des Beirates
- Trägerverein Netzwerk Berlin e.V., Berlin,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.