Sebastian Steineke
Rechtsanwalt CDU/CSU
Geboren am 19. Juni 1973 in Hamburg; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
1992 Abitur; 1992 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg; 2001 bis 2003 Referendariat.
2000 bis 2001 FAVORIT Unternehmens-Verwaltungs GmbH 2003 bis heute Rechtsanwalt.
Mitglied in CDU; Deutscher Anwaltverein; Haus und Grund OPR; Verschönerungsverein Neuruppin.
2011 bis heute Mitglied des Kreistages Ostprignitz-Ruppin; Fraktionsvorsitzender; seit 2014 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt
Brandenburg
Wahlkreis 056: Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt, Neuruppin
Funktionen in Unternehmen
PRO Klinik Holding GmbH, Neuruppin,
Stellv. Mitglied der Gesellschafterversammlung (bis 30.06.2019)
REG Regionalentwicklungsgesellschaft Nordwestbrandenburg mbH, Neuruppin,
Mitglied des Beirates
Stadtwerke Neuruppin GmbH, Neuruppin,
Mitglied der Gesellschafterversammlung
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Neuruppin,
Mitglied des Kreistages
Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, Neuruppin,
Stellv. Mitglied der Regionalversammlung
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin, Neuruppin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stadt Neuruppin, Neuruppin,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
Stiftung Forum Recht, Karlsruhe,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Soziales Neuruppin, Neuruppin,
Mitglied des Kuratoriums (bis 30.06.2019)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutsche Stiftung Verbraucherschutz, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Kulturregion Elbe e.V., Torgau,
Mitglied des Kuratoriums
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp), Berlin,
Mitglied des Beirates
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin,
Mitglied des Beirates „Marktwächter Digitale Welt“
Mitglied des Beirates „Marktbeobachtung Energie“
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.