Manfred Todtenhausen
Elektromeister FDP
Geboren am 8. Dezember 1950 in Wuppertal; verheiratet; ein Kind.
1966 Volksschulabschluss; 1966 bis 1970 Ausbildung zum Elektroinstallateur; 1970 bis 1972 Wehrdienst; 1972 bis 1977 Geselle; Ab 1977 Meisterschule bei der HWK Düsseldorf; seit 1978 Elektroinstallateurmeister.
1981 bis 1988 selbstständiger Elektromeister; seit 1988 Elektromeister und Geschäftsführer der Elektro Todtenhausen GmbH.
2004 bis 2010 Mitglied im Aufsichtsrat des „Wuppertaler Bau- und Sparvereins e.G.“, seit 2010 Mitglied im Vorstand.
Seit 2004 Stadtverordneter im Rat der Stadt Wuppertal; Ausschussvorsitzender; stellvertretender Fraktions-, Bezirks- und Kreisvorsitzender; 2012 bis 2013 FDP Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Wuppertal; Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und im Petitionsausschuss; 2006 bis 2011 Landesvorsitzender des Liberalen Mittelstands NRW und stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand e. V.; Vorstandsmitglied Liberale Senioren NRW.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
- Enquete-Kommission „Berufliche Bildung“ ()
- Projektgruppe 2 der Enquete Berufliche Bildung ()
- Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen ()
- Projektgruppe 5 der Enquete Berufliche Bildung ()
Obmann
Gewählt über Landesliste
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 102: Wuppertal I
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Elektro Todtenhausen GmbH, Wuppertal,
- Elektroinstallateur und Geschäftsführer
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Elektro Todtenhausen GmbH, Wuppertal,
- Geschäftsführer, monatlich, Stufe 1
Funktionen in Unternehmen
- Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Wuppertal (GWG), Wuppertal,
- Mitglied des Aufsichtsrates
- Wuppertaler Bau- und Sparverein eG (WBS), Wuppertal,
- Mitglied des Vorstandes (bis 28.02.2021)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.