Stefan Keuter
Bankkaufmann, Diplom-Betriebswirt (FH) AfD

Geboren am 19. August 1972 in Essen; römisch-katholisch; geschieden; ein Kind.
Abitur (Carl-Humann-Gymnasium, Essen); Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank, anschließend Förderprogramm und berufsbegleitendes Studium.
Diverse Tätigkeiten als leitender Angestellter, Geschäftsführer und Vorstand in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen.
Seit 2013 Mitglied der AfD.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
In der 19. Legislaturperiode: Mitglied des Finanzausschusses und stellvertretender finanzpolitischer Sprecher der Fraktion; Mitglied und Obmann des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und im gemeinsamen Ausschuss; Mitglied der deutsch-russischen Parlamentariergruppe.
In der 20. Legislaturperiode: Mitglied des Auswärtigen Ausschusses; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und im gemeinsamen Ausschuss; Delegationsmitglied der Parlamentarischen Versammlung der OSZE; Mitglied im Aufsichtsrat des Berliner Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF); stellvertretendes Mitglied der Interparlamentarischen Union. Seit 2023 stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Obmann
- Auswärtiger Ausschuss ()
- Unterausschuss Internationale Klima- und Energiepolitik ()
- 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) ()
Ordentliches Mitglied
- Auswärtiger Ausschuss ()
- Unterausschuss Internationale Klima- und Energiepolitik ()
- 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) ()
Stellvertretendes Mitglied
Delegationsmitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste

Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 120: Essen III
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Fa. Stefan Keuter, Essen,
- Handel + Dienstleistungen
Funktionen in Unternehmen
- Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gemeinnützige GmbH (ZIF), Berlin,
- Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich (ab 06.04.2022)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.