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Öffentliche Anhörung des Rechtsauschusses zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)
Zeit:
Mittwoch, 18. Mai 2022
,
13.00 Uhr
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
BT-Drucksache 20/1635(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten
BT-Drucksache 20/1017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
Antrag der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Ali Al-Dailami, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
§ 219a des Strafgesetzbuches streichen – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen
BT-Drucksache 20/1736(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/891746-891746(Interner Link)
Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung(Interner Link)).
Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek(Interner Link) abrufbar.