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Parlament

„Auch USB-Sticks von Soldaten einbehalten“

Die Affäre um die Verletzung des Briefgeheimnisses von in Afghanistan stationierten deutschen Soldaten weitet sich aus. Nach Erkenntnissen des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Hellmut Königshaus wurden auch USB-Sticks von Soldaten einbehalten. „Das halte ich für unzulässig und will die Hintergründe wissen“, sagte Königshaus am Montag, 24. Januar 2011, in einem Studiogespräch mit Moderatorin Manuela Tischler vom Parlamentsfernsehen des Bundestages.

Der Wehrbeauftragte geht von mindestens 20 Fällen aus, in denen Pakete und Briefe von Soldaten geöffnet wurden. „Es wurde als legal angesehen, dass einige davon vom Zoll geöffnet worden seien“, sagte er.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Der oft als „Anwalt der Soldaten“ bezeichnete Wehrbeauftragte äußerte jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Praxis.

Den Berichten um eine Meuterei auf dem Segelschulschiff der Bundesmarine „Gorch Fock“ widersprach der Wehrbeauftragte indes. „Das war genau nicht der Fall“, sagte Königshaus im Interview. Jetzt sei es Aufgabe, die Ursachen dieses „ungeheuren Vorwurfs“ aufzuklären. (eis)

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