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Inneres

Bundestag will kein NPD-Verbot beantragen

Der Bundestag stellt keinen eigenen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf ein Verbot der NPD. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP (17/13225) verabschiedete das Parlament am Donnerstag, 25. April 2013, in namentlicher Abstimmung mit 318 von 577 Stimmen. Dagegen votierten 259 Abgeordnete. In der Vorlage wird auf den Beschluss des Bundesrates vom Dezember 2012 verwiesen, einen Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD zu stellen. Die Bundesregierung habe im März dieses Jahres festgestellt, dass ein eigener Verbotsantrag nicht erforderlich sei.

Keine Mehrheit für SPD-Vorstoß

„Der Deutsche Bundestag teilt diese Auffassung und stellt ebenfalls keinen eigenen Antrag auf Verbot der NPD“, heißt es in dem Beschluss weiter. Danach begrüßt das Parlament zugleich, dass die Bundesregierung „die Länder auch weiterhin im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen“ werde.

Ein Vorstoß der SPD-Fraktion (17/13227), einen eigenen Verbotsantrag des Bundestages beim Verfassungsgericht zu stellen, wurde mit 326 von 577 Stimmen abgelehnt. Für diese Vorlage stimmten 211 Parlamentarier bei 40 Enthaltungen.

Anträge der Linken und Grünen abgelehnt

uch die Forderung der Fraktion Die Linke, bei den Karlsruher Richtern ein Verbot der NPD zu beantragen, fand keine Mehrheit. Ihr Antrag (17/13231) wurde mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von Union und FDP abgelehnt. Neben der Linksfraktion stimmten auch die Sozialdemokraten zu; die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen-Fraktion (17/13240), der sich gegen eine Entscheidung des Bundestages über einen Verbotsantrag „im Hauruck-Verfahren ohne Beratung in Ausschüssen und Anhörungen“ richtete. Gegen diese Vorlage stimmten die Koalition und die SPD-Fraktion, während sich Die Linke enthielt.

CDU/CSU: Parteiverbot löst Extremismusproblem nicht

In der Debatte verwiesen Vertreter aller Fraktionen darauf, dass es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Partei handele. Unionsfraktionsvize Dr. Günter Krings (CDU/CSU) sagte, man sei sich darin einig, dass die NPD eine „verabscheuenswürdige Partei“ sei.

Aus den Aussagen führender NPD-Vertreter sprächen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die NPD sei „menschenfeindlich“ und „demokratiefeindlich. Dies sage aber nichts darüber aus, ob ein Verbotsverfahren gegen die NPD politisch klug ist. Ein Parteiverbot löse das Extremismusproblem nicht.

Man könne “weder eine rechtsextremistische Gesinnung noch rechtsradikale Menschen per Hoheitsakt verbieten„. Dazu brauche es mehr Engagement, wie es die Koalition mit ihrem Antrag fordere. “Wir wollen den Rechtsextremismus vor allem politisch entschlossen bekämpfen„, unterstrich Krings.

FDP: Zutiefst widerliche rechtsradikale Partei

Der FDP-Abgeordnete Dr. Stefan Ruppert nannte die NPD eine “zutiefst widerliche rechtsradikale Partei„, die Menschen ihre Würde abspreche. Ihr müsse man überall entschlossen entgegentreten, was “zuallererst die Aufgabe der Gesellschaft„ sei. Es dürfe “keinerlei Toleranz für Intoleranz„ geben.

Die Koalition sei indes “nach reiflicher Abwägung aller Argumente„ der Auffassung, dass der Bundestag keinen eigenen Antrag auf ein NPD-Verbot beim Verfassungsgericht stellen sollte. “Die Risiken sind hoch, der Ausgang ist ungewiss und das Problem des Rechtsextremismus löst ein NPD-Verbotsverfahren eben nicht„, fügte Ruppert hinzu.

SPD: Solchen Parteien frühzeitig entgegentreten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte, die NPD sei antidemokratisch, antisemitisch, ausländerfeindlich und in Teilen gewaltbereit. Zusammen mit neonazistischen Kameradschaften organisiere sie “rassistische Gewaltakte gegen unschuldige Opfer„. Es sei unerträglich, dass solche Parteiaktivitäten mit Steuergeldern finanziert werden.

“Die Demokratie in Deutschland mag stark genug sein, eine verfassungsfeindliche NPD auszuhalten, die Opfer der NPD sind es nicht„, betonte Oppermann. Ein NPD-Verbot sei auch nicht deshalb überflüssig geworden, weil sie “durch Mitgliederschwund, Finanzdebakel und schlechte Wahlergebnisse schwächer geworden„ sei.

Unzutreffend seien zudem Behauptungen, eine Partei dürfe nur verboten werden, wenn sie unmittelbar vor der Machtübernahme stehe. Die Lehre aus der Geschichte sei, “dass man solchen Parteien frühzeitig entgegentreten muss„.

Linke: NPD als Rückgrat für militante Nazikameradschaften

Für Die Linke sagte ihre Parlamentarierin Ulla Jelpke, die NPD habe für demokratische Werte nur Verachtung übrig. Es sei Aufgabe aller Demokraten, dafür zu sorgen, dass so eine Partei in Deutschland keinen Platz hat. Ein NPD-Verbot sei nur eines von mehreren Mitteln zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es gebe aber keinen Grund, auf dieses Mittel eines Verbotes zu verzichten.

Die NPD sei die einzige bundesweite und damit wichtigste rechtsextreme Kraft in Deutschland. Sie fungiere als “Rückgrat für militante Nazikameradschaften„, die ohne die Partei nur halb so gut organisiert wären. Ein Verbot der Partei träfe auch nahezu “die ganzen rechtsextremen Strukturen in Deutschland„.

Grüne: NPD-Nähe zum Nationalsozialismus

Der Parlamentarische Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck unterstrich, die NPD sei menschenverachtend und auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgerichtet. Dies gehe aus der Materialsammlung von Bund und Ländern hervor. Alle Mitglieder seiner Fraktion sähen es lieber heute als morgen, “dass es die NPD nicht mehr gibt„.

Viele von ihnen setzten darauf, dass die Nähe der NPD zum Nationalsozialismus und zu den gewalttätigen Kameradschaften sowie ihre Entschlossenheit zur Abschaffung von Demokratie und Rechtsstaat ausreicht, um das Bundesverfassungsgericht von einem Verbot zu überzeugen.

Andere fragten, ob mit dem vorhandenen Material tatsächlich nachgewiesen werden könne, dass die NPD für den Bestand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine ernsthafte Gefährdung darstelle. Diese Fragen verdienten eine ernsthafte Erörterung, die er indes nicht sehe. (sto/25.04.2013)

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