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Parlament

Diese Woche im Plenum des Bundestages

Panoramablick in die Kuppel des Reichstagsgebäudes

Nächste Sitzung: Mittwoch, 25. März, 13 Uhr (DBT / Grabowsky / Photothek)

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 18. März, bis Freitag, 20. März 2015, berät der Bundestag unter anderem über die Fachkräftesituation in Deutschland, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und Vorlagen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Am Mittwoch findet nach der Fragestunde eine Debatte anlässlich der ersten freien DDR-Volkskammerwahl vor 25 Jahren statt. Die Sitzung am Donnerstag beginnt mit einer Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz wird am Freitag erstmals beraten. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Mittwoch, 18. März

Regierungsbefragung: Um 13 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen. Über den Kabinettsbeschluss zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungesetzes berichtet Bauministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD).

Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/4295) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

25 Jahre erste freie Volkskammerwahl: Die vereinbarte Debatte anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Volkskammerwahl in der ehemaligen DDR am 18. März 1990 beginnt um 15.35 Uhr. Eine Stunde ist dafür eingeplant.

Aktuelle Stunde: Gegen 16.40 Uhr beginnt eine von Bündnis 90/Die Grünen verlangte Aktuelle Stunde zum Thema „Pläne der Bundesregierung für einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung“.

Donnerstag, 19.März

Regierungserklärung zum Europäischen Rat: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der Abgabe einer 20-minütigen Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 19. und 20. März in Brüssel. Daran schließt sich eine 105-minütige Aussprache an. Abgestimmt wird über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4348), in dem Anforderungen an den geplanten EU-Investitionsfonds formuliert werden.

Rekommunalisierung der Energienetze: Die Forderung der Linksfraktion nach einer Rekommunalisierung der Energienetze steht ab 11.15 Uhr zur Diskussion. Den Abgeordneten liegen dazu zwei Anträge der Linken vor. In einer zur ersten Beratung anstehenden Vorlage heißt es, Energienetze müssten „zurück in die öffentliche Hand“ (18/4323). Dazu gelte es, Rechtssicherheit bei der Rekommunalisierung zu schaffen. Der zweite Antrag (18/3745) verfolgt das Ziel, dass Stadtwerke Energienetze in Zukunft leichter übernehmen können. Dazu brauche es eine gesetzliche Klarstellung, dass die Kommunen die Netzkonzessionen im Rahmen einer europarechtlich zulässigen Inhouse-Vergabe an ein kommunales Unternehmen auch ohne Ausschreibung vergeben können, fordert die Linksfraktion. Über diesen Antrag stimmt der Bundestag im Anschluss an die 105-minütige Debatte ab. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung (18/4222) die Ablehnung der Vorlage.

Fachkräftekonzept der Bundesregierung: Über einen eventuellen Fachkräftemangel in Deutschland diskutieren die Parlamentarier ab 13 Uhr. Grundlage dafür sind die Fortschrittsberichte zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung für die Jahre 2013 (18/796) und 2014 (18/4015). In letztgenannter Vorlage gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung, Deutschland leide derzeit nicht unter einem akuten flächendeckenden Fachkräftemangel. Allerdings würden bereits heute in Bezug auf bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen Arbeitskräfteengpässe auftreten. Die Zahl der sogenannten Engpassberufe habe im Juni 2014 bei 19 Berufsgruppen gelegen. Betroffen seien insbesondere Gesundheits- und Pflegeberufe sowie technische Berufe, schreibt die Bundesregierung. Für die Debatte ist eine Stunde eingeplant.

Ausschreitungen in Frankfurt: Mit einer 45-minütigen vereinbarten Debatte ab 14.05 Uhr über die Vorkommnisse in Frankfurt am Main anlässlich der Einweihung der Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März reagiert der Bundestag auf die Ausschreitungen bei den Demonstrationen.

Aktuelle Stunde: Es folgt gegen 15 Uhr eine von der Linken verlangte Aktuelle Stunde zum Thema „Reiches Land - arme Kinder“.

Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses: Die Bundesregierung will Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umsetzen. Im Anschluss an die um 16.05 Uhr beginnende 45-minütige Debatte stimmt der Bundestag über einen dazu vorgelegten Gesetzentwurf (18/3007) ab. Laut dem Regierungsentwurf soll die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts vereinfacht und dieser frühzeitiger in Verfahren eingebunden werden, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem soll es bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft zukünftig auch zu einem Sammelverfahren kommen. Des Weiteren sollen „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele“ bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung steht auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3150) zur Abstimmung. Darin wird die Regierung aufgefordert, den Straftatbestand der Volksverhetzung zu überarbeiten. Es müsse „mindestens“ geregelt werden, dass zu den dort bereits als mögliche Ziele von Volksverhetzung beispielhaft hervorgehobenen Teilen der Bevölkerung zusätzlich die Merkmale „sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Weltanschauung und Behinderung“ ausdrücklich benannt werden, schreibt die Fraktion. Der Rechtsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/4357).

Teilhabe von Kindern Alleinerziehender: Ab 16.50 Uhr berät der Bundestag über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4307) mit der Forderung, Alleinerziehende zu stärken und die Teilhabe von Kindern zu sichern. 45 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.

Bundeswehreinsatz in Somalia: Über den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Somalia berät der Bundestag ab 17.35 Uhr. 45 Minuten sind für die erste Lesung eines dazu von der Bundesregierung vorgelegten Antrags (18/4203) vorgesehen.

Lobbyregister: Die Oppositionsfraktionen fordern die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Ab 19.05 Uhr berät der Bundestag die dazu vorgelegten Anträge (Die Linke: 18/3842, Bündnis 90/Die Grünen: 18/3920) eine Dreiviertelstunde lang in erster Lesung. Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollen die Lobbyisten die sanktionsbewehrte Pflicht haben, sich in das Register einzutragen. Als Lobbyisten sollen laut Vorlage alle natürlichen oder juristischen Personen gelten, die auf die Entscheidungen im Bereich der Bundesregierung und des Bundestages unmittelbar Einfluss ausüben wollen und zu diesem Zweck Kontakte beispielsweise mit Parlaments- oder Regierungsmitgliedern oder ihren Mitarbeitern „vorbereiten, anbahnen, durchführen oder nachbereiten“. Zudem soll das Register dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen folgend unter anderem Daten zur „mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen bei Institutionen“ enthalten, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht.

Änderungen eisenbahnrechtlicher Vorschriften: Ab 19.50 Uhr berät der Bundestag über geplante Änderungen eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Mit dem dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/4202) sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, privaten Stellen wesentliche Prüfaufgaben zu übertragen, die im Rahmen von Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen zur Inbetriebnahme bei der Eisenbahn durchzuführen sind. Dies betreffe sowohl die Teilsysteme der Fahrzeuge als auch diejenigen der Infrastruktur, heißt es in der Vorlage. Zugleich wird darauf verwiesen, dass das Eisenbahnbundesamt zuständig für die abschließende Erteilung der Genehmigung bleibe. Für die Debatte sind 45 Minuten vorgesehen.

Männliche Küken: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will, dass männliche Küken am Leben bleiben. Ihr Antrag „Männliche Küken leben lassen“ (18/4328) steht im Mittelpunkt einer halbstündigen ersten Beratung ab 20.35 Uhr. Der Antrag soll anschließend an die Ausschüsse überwiesen werden.

Rheinbrücke bei Leverkusen: Ab 21.05 Uhr diskutieren die Abgeordneten über geplante Änderungen im Bundesfernstraßengesetz. Konkret beschäftigt sich ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (18/4281) mit der Rheinbrücke bei Leverkusen auf der Bundesautobahn A1. Angesichts der dort festgestellten „gravierenden Schäden“, so heißt es in der Vorlage, sei ein „beschleunigtes Planungsverfahren“ für den Ersatzbau der Brücke nötig. Eine halbe Stunde wird darüber debattiert.

Privatisierung von Ackerland und Feldern: Im Anschluss an die um 21.35 Uhr beginnende halbstündige Debatte stimmt der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion (18/1366) mit der Forderung nach einem Stopp der Privatisierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus den Beständen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ab. Der Agarauschuss empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (18/2036) die Ablehnung des Antrags.

Debatten, die zu Protokoll gegeben wurden:

Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetz: Um 22.05 Uhr steht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes“ (18/4278) auf der Tagesordnung. Die Reden der Debatte werden zu Protokoll gegeben. Mit der Vorlage sollen EU-Vorgaben zur Veröffentlichung von Informationen über die Begünstigten im Bereich der EU-Agrarfonds – im konkreten Fall im Bereich des Europäischen Meeres- und Fischereifonds – umgesetzt werden. Zudem enthält der Entwurf Regelungen zum Anbau von Nutzhanf. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant.

Kontoeröffnung für Flüchtlinge: Über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Kontoeröffnung für Flüchtlinge“ (18/905) entscheidet der Bundestag im Anschluss. Die Reden der auf 30 Minuten angesetzten Debatte werden zu Protokoll gegeben. Die Fraktion schreibt in der Vorlage, die Folgen eines Lebens ohne Konto seien „dramatisch“, da für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben die Existenz eines Kontos notwendig sei. Daher soll das Bundesinnenministerium nach dem Willen der Grünen-Fraktion per Rechtsverordnung bestimmen, dass Duldungsbescheinigungen gemäß Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes „geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des GWG sind“. Der Finanzausschuss spricht sich in seiner Beschlussempfehlung (18/4137) für die Ablehnung des Antrags aus.

Freitag, 20. März

IT-Sicherheitsgesetz: Ab 9 Uhr befasst sich der Bundestag mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes (18/4096). Darin sind unter anderem Anforderungen an die IT-Sicherheit sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ enthalten. Gemeint sind damit Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind. Deren Betreiber sollen dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Zudem sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, IT-Sicherheit „nach dem Stand der Technik“ zu gewährleisten. Zudem sollen sie IT-Sicherheitsvorfälle, die zu einem unerlaubten Zugriff der Nutzer oder einer eingeschränkten Verfügbarkeit führen können, sofort über die Bundesnetzagentur an das BSI melden und betroffene Nutzer über bekannte Störungen informieren, die durch Schadprogramme auf den datenverarbeitenden Systemen der Nutzer hervorgerufen werden. Für die erste Lesung der Vorlage sind 105 Minuten vorgesehen.

Gesundheitsförderung und Prävention: Der Regierungsentwurf für ein Präventionsgesetz (18/4282) wird ab 10.45 Uhr in erster Lesung beraten. Ergebnis der Neuregelung soll sein, dass Krankenkassen ab 2016 sieben Euro statt bislang 3,09 Euro pro Versicherten und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben. Bis zum 18. Lebensjahr sollen Jugendliche zudem eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung erhalten. Des Weiteren soll es auch Rehabilitationsangebote für Bewohner von Pflegeheimen geben. In dem Entwurf finden sich auch Regelungen zum Impfen. Eltern, deren Kinder in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, sollen eine ärztliche Beratung zu den empfohlenen Impfungen erhalten. Der Nachweis, dass die Beratung aufgesucht wurde, sei bei der -Anmeldung vorzulegen, schreibt die Regierung. Damit solle erreicht werden, dass mehr Kindergartenkinder und Kinder unter drei Jahren über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Gleichwohl soll Impfen freiwillig bleiben. Der vollständige Impfschutz als eine Bedingung für die Aufnahme in die ist laut Entwurf gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Verlauf der 105-minütigen Debatte befassen sich die Abgeordneten auch mit Anträgen der Oppositionsfraktionen. Dabei fordert die Linksfraktion, die Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit auszurichten (18/4322). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz zu ermöglichen (18/4327).

Umgang mit Cannabis: Für einen neuen Umgang mit Cannabis spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (18/4204) aus, der ab 12.30 Uhr auf der Tagesordnung steht. Danach soll Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen werden. Stattdessen solle „ein strikt kontrollierter, legaler Markt für Cannabis“ eröffnet werden. Zur Begründung führen die Grünen-Abgeordneten an, die in Deutschland gegen Cannabis gerichtete Verbotspolitik sei „vollständig gescheitert“. Cannabis sei hierzulande die am häufigsten konsumierte illegale Droge. In der Begründung wird auch die „unverhältnismäßige Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten“ kritisiert. Für Erwachsene sei das bisherige Verbot der Droge Cannabis, auch verglichen mit legalen Substanzen wie Alkohol, ein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Handlungsfreiheit, weil der Konsum lediglich eine Selbstgefährdung darstelle, urteilen die Grünen. 45 Minuten sind für die erste Beratung des Entwurfs vorgesehen.

Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern: Ab 13.15 Uhr berät der Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung nach „gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zwischen Männern und Frauen“ (18/4321). Für die erste Lesung sind 45 Minuten eingeplant. (hau/18.03.2015)

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