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Petitionen

Keine Ausnahme für Parkinson-Patienten

Die Bundesregierung lehnt es ab, die sogenannte Aut-idem-Regelung für einzelne Patientengruppen aufzuheben. Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 15. Juni 2015, deutlich. Die Regelung zu „aut idem“ (deutsch: „oder ein Gleiches“) verpflichtet Apotheker, statt des vom Arzt verschriebenen Arzneimittels ein wirkstoffgleiches Mittel an den Patienten auszugeben, für das dessen Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller hat. Nach Ansicht von Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, hat sich die seit 13 Jahren geltende Regelung bewährt. „Wir sehen keinen Änderungsbedarf“, machte Widmann-Mauz deutlich und stellte sich so gegen eine vom Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, eingebrachte Petition.

„Für Parkinson-Kranke nicht verkraftbar“

Darin hatte Mehrhoff die Forderung erhoben, Parkinson-Patienten von dieser Regelung auszunehmen. Die Betroffenen, so die Argumentation des Petenten, litten unter anderem unter Problemen der Magen-Darm-Motorik. Dies führe dazu, dass Generika-Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen, „die aber in ihrer Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen dürfen“, für Parkinson-Kranke nicht verkraftbar seien.

„Das unterscheidet die Erkrankung von anderen chronischen Krankheiten“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung. Zugleich machte er deutlich, dass es nicht das Ziel der Petition sei, statt Generika teure Originalmedikamente verschrieben zu bekommen. Es gehe vielmehr darum, dass die Patienten in der ambulanten Betreuung die Medikamente erhalten können, auf die sie im stationären Bereich eingestellt worden seien.

„Wir haben keine Fachaufsicht“

Die Gesundheitsstaatssekretärin verwies darauf, dass die Verträglichkeit von Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – bestehend aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen – gewissenhaft geprüft werde. Ihr Ministerium, so Widmann-Mauz weiter, mische sich nicht in derartige Fragen der Bewertung ein. „Wir führen die Rechtsaufsicht und prüfen, ob alles formal korrekt zugeht, haben aber keine Fachaufsicht“, stellte sie klar.

Mit diesem Vorgehen sei man bislang immer gut gefahren, fügte sie hinzu. Außerdem verwies die CDU-Politikerin auf die Möglichkeit der Ärzte, im konkreten Fall Verschreibungen von der Aut-idem-Regelung zu befreien. Dem Einwand des Petenten, Ärzte müssten in solchen Fällen Regressforderungen fürchten, hielt sie entgegen, dass einer solchen Forderung seitens der Krankenkassen immer ein „Beratungsgespräch“ mit dem Arzt vorausgehen müsse, bei dem auf die konkrete individuelle Situation des Patienten eingegangen werden könne.

„Die Realität sieht anders aus“

Die Realität, so der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, sehe aber anders aus. Ärzte fürchteten schlichtweg den hohen bürokratischen Aufwand, wenn sie die Aut-idem-Regelung außer Kraft setzen. Der Aussage der Staatssekretärin, wonach von einem ständigen Wechsel der Medikamente angesichts der zweijährigen Mindestlaufzeit der Rabattverträge nicht die Rede sein könne, entgegnete Mehrhoff, in der Realität komme es dennoch zu einem häufigen Austausch.

Was die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses angeht, so vertrat der Petent die Ansicht, die Bewertung des Ausschusses von Medikamenten auf Basis der Wirkstoffe sei „für viele Indikationen folgerichtig und logisch“. Laut Mehrhoff gelte dies aber nicht für Parkinson-Patienten. (hau/15.06.2015)  

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