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Bildung

Votum für Novelle zum Hochschulstatistikgesetz

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit eine Novelle zum Hochschulstatistikgesetz verabschiedet. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten am Donnerstag, 28. Januar 2016, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6560) in der durch den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geänderten Fassung (18/7358). Keine Zustimmung fand die Neuregelung bei der Linksfraktion, nach deren Auffassung die Novellierung zu datenschutzrechtlichen Problemen führt.

Kern der Neuregelung ist die Einführung einer Studienverlaufsstatistik, um die gestuften Studiengänge und die Promotionsphase zu erfassen. Damit soll die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses besser abgebildet werden. Zu den durch den Bildungsausschuss veranlassten Änderungen am Regierungsentwurf gehört der Verzicht auf die geplante Streichung der Gasthörer-Statistik, die Verlängerung des Zeitraums der Datenspeicherung von vorgesehenen zwölf auf nun 18 Jahre nach der Exmatrikulation sowie der um sechs Monate nach hinten geschobene Beginn der Datenerhebung – auf Beginn des Sommersemesters 2017.

CDU/CSU: Probleme besser erkennbar machen

Statistik könne Probleme zwar nicht lösen, sie aber besser erkennbar machen, sagte Tankred Schipanski (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. So etwa bei den Studienabbrechern, deren genaue Zahl bislang unbekannt gewesen sei, weil man aus den bisherigen Zahlen nicht habe erkennen können, ob die Studierenden nur das Fach gewechselt oder tatsächlich die Hochschule verlassen haben.

„Mit der Einführung der sogenannten Studienverlaufsstatistik bekommen wir künftig Informationen über ganze Studienverläufe“, sagte Schipanski. Es sei dann bekannt, „wie viele umsteigen und wie viele wirklich aussteigen“. Das dazu angewandte Verfahren sei aus datenschutzrechtlicher Sicht „absolut sicher“ gab sich der Unionsabgeordnete überzeugt. Dies hätten die Datenschutzbeauftragten während der Expertenanhörung bestätigt. „Für jeden Studierenden wird ein eindeutiges, aber nicht rückverfolgbares Synonym erstellt“, erläuterte Schipanski.

Linke: Über die EU-Vorgaben hinausgegangen

Ralph Lenkert (Die Linke) überzeugte das nicht. „Die Verschlüsselung ist ein Witz und lädt zum Datenmissbrauch ein“, sagte er. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum bei der Regelung „unerwartet weit“ über die EU-Vorgaben hinausgegangen worden sei. Die Probleme der Hochschulen und der Studierenden seien seit Jahren bekannt, so der Linken-Abgeordnete weiter.

„Doch statt die konkreten Probleme zu lösen, wollen Union und SPD erst einmal Daten sammeln“, kritisierte er. Damit sitze man die Probleme aber nur aus. Statt Millionen Euro für Statistik zu versenken, fordere seine Fraktion, das Geld für die Grundfinanzierung der Hochschulen zu nutzen.

SPD: Linke hat absurdes Bild von Statistik

Die Linksfraktion zeichne ein absurdes Bild von Statistik als staatliches Repressionsinstrument, kritisierte Oliver Kaczmarek (SPD). „Wir legen keine Akten an, sondern erstellen Statistiken“, sagte er. Dies sei wichtig, um mehr über Studienabbrecher zu erfahren. So hätten mehr als ein Viertel der Bachelor-Studenten das Studium abgebrochen.

Nicht bekannt sei aber, ob dahinter ein Studienwechsel, ein Ortswechsel oder eine Studienunterbrechung stecke. Außerdem müsse man konstatieren, dass derzeit die Datenlage über Promovierende an den Hochschulen teilweise desaströs sei. Positiv bewertete Kaczmarek, dass die Gasthörerstatistik erhalten bleibt. In der Expertenanhörung sei deutlich geworden, dass die Daten valide seien und der Aufwand zu ihrer Ermittlung vertretbar sei.

Grüne: Überarbeitung ist lange überfällig

Von einem gläsernen Studenten wie ihn die Linksfraktion als Folge der Neuregelung zeichne, könne keine Rede sein, sagte Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen). Seiner Fraktion sei ein wirksamer Datenschutz extrem wichtig. „Daher haben wir das Gesetz besonders kritisch unter die Lupe genommen und für unbedenklich befunden“, sagte der Grünen-Abgeordnete.

Eine Überarbeitung des Hochschulstatistikgesetzes, so Gehring weiter, sei seit Langem überfällig gewesen. Angesichts des vorliegenden Gesetzes und der erfolgten Nachjustierungen könne man sagen: „Was lange währt, wird endlich gut.“ (hau/28.01.2016) 

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