Parlament

Lammert: Europäer müssen Interesse an einem starken Europa haben

Ein Mann in einem dunklen Anzug steht hinter einem Mikrofon und spricht einem Auditorium zugewandt

Norbert Lämmert während der außerordentlichen Konferenz der Parlamentspräsidenten der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments aus Anlass des 60. Jubiläums der Unterzeichnung der Römischen Verträge (DBT/Lorenz Müller)

Die wirklich großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts können allesamt nicht mit Aussicht auf Erfolg im nationalen Maßstab bewältigt werden, erklärte Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert am Freitag,  17. März 2017, in Rom bei einer außerordentlichen Konferenz der Parlamentspräsidenten der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments aus Anlass des 60. Jubiläums der Unterzeichnung der Römischen Verträge.

Vielmehr werde jeder Versuch, auf gegenwärtige Herausforderungen wie die weltweiten Migrationsströme, den Klimawandel, die Auswüchse globaler Finanzmärkte oder den internationale Terrorismus, im nationalen Alleingang zu reagieren, eine Reihe neuer Probleme schaffen. Für sich auf europäischer Ebene stellende Fragen müssten deshalb auch gemeinsame europäische Antworten gefunden werden, machte Lammert bei der Sondersitzung in der italienischen Hauptstadt deutlich. Gemeinsam bedeute aber nicht, dass alle Mitgliedsstaaten das Gleiche tun, sondern dass alle sich auf ihre Weise jeweils überzeugend an der Bewältigung dieser Herausforderung beteiligen sollen.

Bundestagspräsident: Subsidiaritätsprinzip im Auge behalten

Mit Blick auf die aktuelle Stimmung und Lage Europas wies Lammert darauf hin, dass die Europäer selbst ein großes Interesse an einem starken Europa haben müssen. Die Mitgliedsländer der Europäischen Union werden nur durch das Teilen von Souveränität auch künftig in der Situation sein, die eigenen Angelegenheiten unabhängig von anderen Ländern regeln zu können. Damit verbunden sei auch der Prozess der Übertragung größerer Befugnisse auf die europäischen Institutionen, bei dem die nationalen Parlamente eine größere Rolle zu spielen hätten. 

So müsse von den Parlamenten die Frage entschieden werden, wie mit dem, was in Zeiten der Globalisierung an Souveränität übrig geblieben sei, umgegangen wird, betonte der Bundestagspräsident. Dabei müsse das in den europäischen Verträgen fixierte Subsidiaritätsprinzip im Auge behalten werden, wonach Entscheidungen, die nicht dringend einer gemeinsamen Regelung bedürfen, den Staaten, Regionen und den Kommunen überlassen bleibe.

Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet. Diese Verträge, die in der Folgezeit weiterentwickelt und ergänzt wurden – bis hin zur Schaffung der EU –, gelten als Gründungsdokumente der europäischen Integration. (20.03.2017)

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