Parlament

Sachliche Orientierungs­debatte über Reform der Sterbehilfe

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Mai 2022, in einer sehr sachlichen Generalaussprache über Möglichkeiten zur Reform der Sterbehilfe beraten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der organisierten Sterbehilfe gekippt und klargestellt, dass Menschen ein Recht haben, selbstbestimmt zu sterben, auch mit Unterstützung Dritter.

Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will die Sterbehilfe neu regeln und hat dazu bereits einen Gesetzentwurf (20/904) vorgelegt. Der sieht vor, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ grundsätzlich strafbar sein soll. Nicht rechtswidrig soll jedoch die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn die suizidwillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist, sich mindestens zweimal von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat. 

Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung soll verboten sein, sachliche Informationen von Ärzten hingegen erlaubt. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Anwendung eines tödlich wirkenden Mittels als betäubungsmittelrechtlich begründet anzuerkennen. Diskutiert wurde auch über weitere Gruppenanträge, die dem Bundestag aber noch nicht offiziell vorliegen.

In der Aussprache hoben viele Redner das Selbstbestimmungsrecht der Menschen hervor, das sich auch auf die Entscheidung erstrecke, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Einigkeit bestand zudem darin, eine geeignete Beratungsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen und Suizide wo immer möglich zu verhindern. Manche Redner forderten einen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung. Andere Redner warnten vor den intransparenten Geschäftsinteressen mancher Anbieter professioneller Sterbehilfe. 

Lindh: Wir wollen Anwälte der Betroffenen sein

Helge Lindh (SPD) sprach von einer Debatte, die Zumutungen beinhalte. Die autonome Entscheidung, sich zu töten, vielleicht sogar mit Hilfe Dritter, sei eine Zumutung für die Gesellschaft. Eine Neureglung der Suizidhilfe dürfe daher keine Zumutung für Betroffene werden. „Wir müssen das ertragen.“ Daher sei das Strafrecht der falsche Weg, um Suizide zu vermeiden.

Lindh gab zu bedenken, dass die fragwürdigen Sterbehilfevereine nur deswegen entstanden seien, weil es keine andere rechtssichere Möglichkeit gegeben habe. Er betonte: „Wir wollen Anwälte der Betroffenen sein, aber nicht Richter.“

Heveling: Schützend vor das Leben des Einzelnen stellen

Ansgar Heveling (CDU/CSU) erinnerte an die emotionale Debatte im Bundestag von 2014 über die Sterbebegleitung. Argumente und Emotionen seien aufeinander geprallt, der Kompromiss sei eine Sternstunde des Parlaments gewesen. Nach der Entscheidung des Karlsruher Gerichts sei die Ausgangslage nun aber neu und werfe komplexe Fragen auf. So etwa die, wann ein Suizidwunsch Ausdruck von Autonomie sei.

Womöglich handele es sich gar nicht um eine eigene Entscheidung, vielleicht seien Betroffene zu krank, um die Entscheidung zu reflektieren. Dies abzugrenzen, sei nicht trivial. Es sei wichtig, dass sich der Staat schützend vor das Leben des Einzelnen stelle. Geschäftsmodelle, die dazu führten, dass Suizide als Normalfall gelten, müssten verhindert werden. Nötig sei ein klares Schutzkonzept. 

Kappert-Gonther: Suizid-Prävention an erste Stelle setzen

Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) forderte von den Abgeordneten, Argumente abzuwägen und eigene Gewissheiten zu überprüfen. Suizidalität sei relativ häufig und könne im Laufe eines Lebens auftreten. Es gelte daher auch, ein Tabu zu brechen. Vielen Menschen gehe es eigentlich nur um eine Pause in einer als unerträglich empfundenen Lebenslage. Es sei daher entscheidend, die Suizid-Prävention an erste Stelle zu setzen.

Derzeit sei die Suizid-Assistenz ohne gesetzliche Rahmung, dies könne nicht so bleiben. Suizid-Assistenz setze voraus, dass die Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck zustande komme. Sie fügte hinzu: „Für Kinder sollte der assistierte Suizid klipp und klar ausgeschlossen werden.“ Das Ziel sei, den assistierten Suizid nicht zu fördern, aber zu regeln.

Helling-Plahr: Betroffenen mit Beratung zur Seite stehen

Kathrin Helling-Plahr (FDP) sprach sich für eine liberale Sterbehilfe-Regelung aus. Sie erinnerte an die Schicksale etwa von Menschen mit chronischen Schmerzen. Es gehe um die Sicherheit, entscheiden zu dürfen, wann das Leben ende, um das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Daher sei das Strafrecht inakzeptabel. Wer bereit sei, Menschen auf dem letzten Weg zu begleiten, müsse mit Respekt gesehen werden und nicht mit Strafen bedroht.

Es gehe nicht darum, sich moralisch über diese Menschen zu erheben. Den Betroffenen müsse mit Beratung zur Seite gestanden werden und mit konkreter Hilfe. Dabei sei es besser, den Ärzten die Entscheidung zu überlassen statt Institutionen. Sie mahnte, das Recht dürfe nicht wieder durch zu hohe rechtliche Hürden unterlaufen werden.

Seitz: Willensbildung muss frei von Beeinträchtigungen sein

Thomas Seitz (AfD) beklagte die Rechtslücke. „Das bedeutet Rechtsunsicherheit und die Gefahr von Auswüchsen.“ Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der legale Zugang zu tödlichen Medikamenten sei wichtig, allerdings dürfe kein Arzt oder Apotheker zur Mitwirkung verpflichtet werden. Die Willensbildung müsse frei von Beeinträchtigungen durch Krankheiten oder psychische Störungen sein.

Die Betroffenen müssten auch frei von Zwang, Drohung und Täuschung ihren Entschluss fassen, der zudem von Dauerhaftigkeit, Festigkeit und Ernsthaftigkeit geprägt sein sollte. Bei Kindern seien diese Voraussetzungen nicht gegeben. Seitz betonte, jeder Suizid habe schwere Auswirkungen auf das gesamte Umfeld und sei immer eine Tragödie.

Sitte: Kern geht es um mehr Fürsorge 

Petra Sitte (Linke) erinnerte an die Achtung der Würde des Menschen. Im Kern gehe es um mehr Fürsorge und nicht um Bevormundung. In der letzten Phase des Lebens seien Solidarität und Achtung geboten. Die Entscheidung des Karlsruher Gerichts aus der Perspektive der Betroffenen sei zu respektieren.

Sie mahnte, die daraus abgeleiteten Regelungen müssten praktisch wahrnehmbar sein. „Ein Recht, das sich in der Praxis nicht ausleben lässt, ist kein Recht.“ Betroffene müssten aufgeklärt und beraten werden in rechtlicher und medizinscher Hinsicht sowie die Alternativen betreffend. 

Stamm-Fibich fordert einen rechtssicheren Rahmen

Martina Stamm-Fibich (SPD) sagte, beim Thema Suizid werde oft ein bestimmtem Bild vermittelt von unendlichem Leid und Schmerzen, Menschen, die nicht mehr leben wollen oder sich als Belastung empfänden. Das Selbstbestimmungsrecht beschränke sich aber nicht auf Krankheiten, es gelte für alle, ob krank oder gesund. Die Kranken seien also nur ein kleiner Ausschnitt dessen, worum es jetzt gehe. Anderen Menschen stünden keine Werturteile zu, warum jemand sein Leben beenden wolle und wann dies akzeptabel sei. Auch der Bundestag sollte sich keine Bewertung der individuellen Gründe anmaßen.

Sie forderte einen rechtssicheren Rahmen, der zugleich psychischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Druck auf Betroffene verhindere. Zudem sei eine Stärkung der palliativmedizinischen Versorgung nötig, um die Zahl der Suizidwilligen zu senken. Sie betonte: „Begreifen wir dieses Urteil als Chance.“

Biadacz: Nötige ethische Leitplanken setzen

Als einer von wenigen Rednern schilderte Marc Biadacz (CDU/CSU) eine persönliche Erfahrung, von seinem schwer kranken Vater, der sich für das Leben entschieden habe. Die Grundfrage des menschlichen Daseins berühre die Identität und Individualität. Jeder Einzelne könne eine freie Entscheidung treffen. Bei gesetzlichen Regelungen würden jedoch zentrale ethische Fragestellungen berührt.

„Wir müssen als Gesellschaft die nötigen ethischen Leitplanken diskutieren und setzen.“ Es gehe um einen klar definierten Rahmen zum Schutz der selbstständigen Entscheidung über das eigene Leben, wobei der Schutz des Lebens und die Würde im Mittelpunkt stünden.

Künast: Eine rechtseinheitliche Regelung ist nötig

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) gab zu Bedenken, dass die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber keinen Auftrag erteilt hätten. „Wir könnten das jetzt so lassen.“ Die Frage sei nur, ob das gewollt sei oder ob doch ein Rahmen gesetzt werden solle mit Schutzregeln. Ihrer Ansicht nach ist eine  rechtseinheitliche Regelung nötig und mehr Transparenz. Es gehe ganz praktisch um die Frage der Beratung Betroffener und dem Zugang zu Medikamenten. Das Ziel sei, in Würde sterben zu können und nicht mit Komplikationen. Sie kritisierte, die Palliativ- und Hospizmedizin sei sträflich vernachlässigt worden, das müsse sich auch ändern.

Strasser: Nichtstun kann keine Option sein

Benjamin Strasser (FDP) erwiderte, das Karlsruher Gericht habe für Klarheit gesorgt. Es gehe  nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. „Nichtstun kann keine Option sein.“ Er machte die Spannbreite der potenziell Betroffenen deutlich. Es gehe nicht nur um schwer kranke Menschen, sondern womöglich auch um Suchtkranke, Menschen mit Behinderung, Menschen in Armut oder Pflegefälle.

Manche Menschen wollten nicht in ein Pflegeheim, sondern das dafür nötige Geld lieber vererben. Das sei nicht konstruiert. Demzufolge sei nicht jeder Sterbewunsch ein Suizidwunsch. Daher sei eine umfassende Beratung zu Alternativen unerlässlich. Auch müsse die unzulässige Beeinflussung durch Dritte ausgeschlossen werden. 

Sichert für Regelung in der Patientenverfügung

Auch Martin Sichert (AfD) wandte sich gegen Geschäftsmodelle mit Gewinnen für die Anbieter und die Pharmaindustrie. Er schlug vor, in Patientenverfügungen festzuhalten, wann jemand eine Sterbehilfe in Anspruch nehmen wolle.

Die Rahmenbedingungen sollten dabei eng gefasst sein, etwa in Fällen von unheilbaren Krankheiten. Bei solchen Leiden sollte ohne lange Wartezeiten eine Suizidhilfe möglich sein. Es sei aber nicht Aufgabe des Staates, gesunden Menschen dabei zu helfen.

Vogler gegen marktgetriebenes System zum Suizid

Kathrin Vogler (Linke) argumentierte hingegen, die Unterscheidung in Kranke und Gesunde sei problematisch, das wecke schlechte Erinnerungen.

Es müsse in jedem Fall verhindert werden, dass Menschen durch ein marktgetriebenes System zum Suizid bewegt würden. Sie monierte eine mangelhafte Suizidprävention und forderte auch dazu einen Gesetzentwurf.

Hüppe: Suizid darf keine therapeutische Alternative sein

Hubert Hüppe (CDU/CSU) räumte ein, es falle ihm schwer, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu akzeptieren. Er wolle eigentlich nicht an einer Regelung mitwirken, die er ablehne. Er könne zwar grundsätzlich verstehen, wenn sich manche Menschen in bestimmten Situationen das Leben nehmen wollten. „Aber ich will keine Regelung, die Beihilfe zum Suizid sozusagen als therapeutische Alternative sieht.“ Die meisten Betroffenen befänden sich in einer schweren Lebenslage, dahinter stünden oft soziale Probleme oder psychische Erkrankungen. Die Lebensumstände ließen sich aber beeinflussen. Bei einer Sterbehilfe-Regelung fühlten sich manche Menschen womöglich moralisch zum assistierten Suizid verpflichtet. Er sprach sich für eine Stärkung der Suizid-Prävention aus. (pk/18.05.2022)

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