Bundestag setzt Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ ein
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Mittwoch, 10. Mai 2023, die Einsetzung eines Bürgerrates zum Schwerpunkt „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ beschlossen. Einem gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke (20/6709) stimmten in namentlicher Abstimmung 402 Abgeordnete zu. 251 Parlamentarier votierten gegen die Vorlage, 12 enthielten sich. Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Mehr Demokratie wagen – Echte Bürgerbeteiligung durch bundesweite Volksentscheide statt deliberative Bürgerräte“ (20/6708). Die Vorlage wurde mit 592 Nein-Stimmen bei 69 Ja-Stimmen zurückgewiesen.
Gemeinsamer Antrag
Der Bürgerrat soll unter anderem Fragen zur Lebensmittelkennzeichnung und -verschwendung beraten. Das Gremium werde den Blick auf die im Alltag bereits stattfindenden Umbrüche der Ernährung richten und die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in die politische Debatte einbringen, heißt es in dem Papier. 160 ausgeloste Bürgerinnen und Bürger sollen voraussichtlich ab September Fragen zur Umwelt- und Klimaverträglichkeit, Haltungsbedingungen von Nutztieren, Produktion von Produkten, transparente Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelverschwendung diskutieren. Außerdem stehen Fragen darüber an, welche Rolle der Staat im Hinblick auf Bildungsangebote in Schulen im Hinblick auf Ernährungsthemen spielen soll, ob er steuerliche Vorgaben machen oder bei der Preisbildung eingreifen soll.
Die Teilnehmer des Bürgerrats werden per Zufallsprinzip ausgewählt, jeder der mindestens 16 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, sei aufgerufen. Bei der Zusammensetzung soll darauf geachtet werden, dass die Bürger je nach Alter, Geschlecht, regionaler Herkunft, Gemeindegröße und Bildungshintergrund fair beteiligt werden. „Zudem soll der Anteil der sich vegetarisch oder vegan ernährenden Personen an der Bevölkerung im Bürgerrat abgebildet werden“, heißt es in dem Antrag. Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandspauschale von 100 Euro pro Sitzungstag in Präsenz und 50 Euro pro Sitzung in digitaler Form.
Begleitung mit neutraler Moderation
Die Beratungen des Bürgerrates sollen durch eine inhaltlich neutrale Moderation geleitet werden. Zur Vermittlung des erforderlichen Wissens und einer fachlich fundierten Begleitung werde der Bürgerrat durch Experten aus Wissenschaft und Praxis unterstützt. Der Verlauf der Beratungen werde der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht. Allerdings werden die Beratungen in Kleingruppen in nicht- öffentlicher Form verlaufen. In einzelnen Fällen kann „Abgeordneten und Vertretern der Presse Zugang zu den Sitzungen des Bürgerrates gewährt werden“. Über eine Website und „über andere geeignete digitale Kanäle“ werden Informationen, Dokumente, Vorträge und Stellungnahmen veröffentlicht.
Der Bürgerrat wird durch die Stabsstelle Bürgerräte der Bundestagsverwaltung unterstützt, die den mit der Durchführung beauftragten externen Dienstleister anleitet. „Bei der Konzeption der Durchführung ist darauf zu achten, dass die Teilnehmenden im Rahmen des Auftrags des Bürgerrates hinreichenden Einfluss auf die inhaltliche Schwerpunktsetzung nehmen können“, so der Antrag. Über dieses Konzept und über andere sich während der Durchführung stellende Fragen grundsätzlicher Bedeutung setze sich die Stabsstelle mit der vom Ältestenrat gebildeten Berichterstattergruppe Bürgerrat auseinander.
Bürgerrat legt Handlungsempfehlungen vor
Der Wissenschaftliche Beirat soll aus zwölf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anerkannter Hochschulen und Forschungseinrichtungen bestehen, die von den Fraktionen über die Berichterstattergruppe Bürgerrat möglichst im Konsens benannt werden. Der Beirat soll den Dienstleister bei der Zusammensetzung des Experten-Pools sowie bei der Gestaltung des Prozessdesigns beraten. Außerdem ist vorgesehen, dass Vertreterinnen und Vertreter „der relevanten Verbände und Institutionen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft“ vor Beginn der Beratungen des Bürgerrates zu einem offenen Anhörungsverfahren eingeladen werden. Gegenstand der Anhörung sollen die vom Dienstleister vorgeschlagene Operationalisierung der Fragestellung, das Prozessdesign und die Zusammensetzung des Experten-Pools sein.
Der Bürgerrat soll dem Deutschen Bundestag bis zum 29. Februar 2024 seine Handlungsempfehlungen in Form eines Bürgergutachtens vorlegen. Zu dem Bericht werde in erster Beratung eine Aussprache stattfinden. Es sei beabsichtigt, den Bericht dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federführenden Beratung zu überweisen. Außerdem sollen die Ausschüsse für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, für Gesundheit, für Arbeit und Soziales, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Inneres und Heimat, für Klimaschutz und Energie, für Kultur und Medien, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mitberatend beteiligt werden. (nki/hau/10.05.2023)