Parlament

Bundeswahlausschuss lässt 35 Wahlvorschläge zur Europawahl zu

Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand hat am Karfreitag, 29. März 2024, in öffentlicher Sitzung die Wahlvorschläge von 35 Parteien und politischen Vereinigungen zur Wahl des Europäischen Parlaments am Sonntag, 9. Juni 2024, zugelassen. In dieser Zahl enthalten sind 33 Wahlvorschläge von Parteien mit einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer sowie die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Christlich Soziale Union in Bayern (CSU) enthalten. Die CDU hatte für jedes Bundesland außer Bayern einen Wahlvorschlag eingereicht, die CSU nur für Bayern.

Aktenordner mit den Unterlagen zu den Wahlvorschlägen von politischen Vereinigungen zur Wahl des Europäischen Parlaments

Das Gremium hat in öffentlicher Sitzung über 59 Wahlvorschläge von politischen Vereinigungen zur Wahl des Europäischen Parlaments entschieden. (DBT/Thomas Imo/photothek)

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, 18. März, 18 Uhr, hatten 40 Parteien und sonstige politische Vereinigungen Wahlvorschläge für gemeinsame Listen für alle Bundesländer eingereicht. Nur für einzelne Bundesländer lagen insgesamt 19 Wahlvorschläge vor. Von den politischen Vereinigungen, die Wahlvorschläge in allen Bundesländern eingereicht hatten, wurden zur Wahl zugelassen (Kurzbezeichnung in Klammern):

1. Aktion Bürger für Gerechtigkeit (ABG)
2. Partei der Vernunft (PDV)
3. Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
4. Partei des Fortschritts (PdF)
5. Partei der Humanisten (PdH)
6. Freie Wähler
7. V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
8. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP, Die Naturschutzpartei)
9. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
10. Alternative für Deutschland (AfD)
11. Die Heimat (Heimat)
12. MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
13. Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
14. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
15. Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
16. SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
17. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
18. Klimaliste Deutschland (Klimaliste)
19. Freie Demokratische Partei (FDP)
20. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
21. Menschliche Welt (für das Wohl und Glücklichsein aller)
22. Die Linke (Die Linke)
23. Volt Deutschland (Volt)
24. Familien-Partei Deutschlands (Familie)
25. Bündnis Deutschland
26. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
27. Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
28. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)
29. Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA)
30. Piratenpartei Deutschland (Piraten)
31. Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation (Letzte Generation)
32. Aktion Partei für Tierschutz (Tierschutz hier!)
33. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)

Nicht zugelassene Parteien und Vereinigungen

Folgenden zehn Parteien und Vereinigungen wurde die Zulassung versagt, vor allem weil die erforderliche Mindestzahl von Unterstützer-Unterschriften nicht fristgerecht vorgelegt werden konnte: Die Sonstigen (sonstige, X), Die Planetaren Demokrat_innen (Planetare Demokrat_innen), Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung, Politik für die Menschen), Deutsche Tradition Sozial (DTS), Zukunft mega – mitbestimmen, ehrlich, gerecht anders, Die Liebe Europäische Partei (Die Liebe), Bürger. Rechtsstaat. Demokratie. – Initiative für das Grundgesetz, „Wir für Euch Bürgerforum“ (eingereichte Liste nur für Nordrhein-Westfalen), Grundeinkommen für Alle (GfA, eingereichte Liste nur für Bremen) und Die Haie – Partei mit Biss (Haie, eingereichte Liste nur für Niedersachsen).

Momentaufnahme von acht Personen, die im Sitzungsaal sitzen und zuhören

Die Vertrauenspersonen unterschiedlicher politischer Vereinigungen, die Wahlvorschläge eingereicht hatten, haben an der Sitzung des Bundeswahlausschusses teilgenommen. (DBT/Thomas Imo/photothek)

Gemeinsame Listen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen für das ganze Land müssen nach dem Europawahlgesetz von 4.000 Wahlberechtigten, Listen für einzelne Bundesländer von bis zu 2.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind Parteien, die mit mindestens fünf Abgeordneten im Europaparlament, im Bundestag oder in einem Landesparlament seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten waren. Das trifft zu für SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, CSU, Die Linke, die Freien Wähler (im bayerischen Landtag) und auch für Bündnis Deutschland, die sich 2023 mit der Partei „Bürger in Wut“ vereinigt hatten und damit über acht Mandate in der Bremischen Bürgerschaft verfügen. 

Streichung einzelner Bewerber aus den Listen

Die Beschlüsse des Bundeswahlausschusses erfolgten einstimmig mit zwei Ausnahmen: Bei den Wahlvorschlägen von AfD und Heimat enthielt sich die Vertreterin der Linken. Nicht alle Wahlvorschläge der zugelassenen Parteien überstanden die Prüfung auf Einhaltung der formalen Voraussetzungen. Einzelne Kandidaten mussten aus den Listen gestrichen werden, weil entweder die Zustimmungserklärung oder die Wählbarkeitsbescheinigung oder beides nicht oder zu spät vorlag, die Bewerber ihre Kandidatur zurückgezogen hatten oder verstorben waren. 

Betroffen davon waren (Zahl der Streichungen in Klammern) ABG (1), Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung (1), PdH (2), Freie Wähler (1), V-Partei³ (3), ÖDP (3), Tierschutzpartei (1), SPD (3), Klimaliste Deutschland (1), FDP (7), Menschliche Welt (1), Volt (3), Bündnis Deutschland (3), Die Partei (15), DAVA (4), Piratenpartei (2), BIG (5), CDU Rheinland-Pfalz (1), CDU Hessen (2). 

Unstimmigkeiten bei Unterstützer-Unterschriften

Bundeswahlleiterin Brand berichtete eingangs, dass ihr aus Gemeinden und Kreiswahlleitungen Berichte über Unstimmigkeiten bei den geforderten Unterstützer-Unterschriften in einem Ausmaß zugegangen seien, wie es bei vergangenen Europawahlen bekannt gewesen sei. Es verdichte sich der Verdacht, dass in mehreren Fällen in verschiedenen Ländern gezielt fiktive Anschriften und Personen samt fingierter Unterschriften auf den Formblättern eingegangen sind. Auch sei gemeldet worden, dass korrekte oder veraltete Personen- oder Adressangaben mit gefälschter Unterschrift zur Bescheinigung des Wahlrechts eingereicht wurden. 

Zwei Personen sitzen im Saal und durchblättern Unterlagen

In Anwesenheit zahlreicher Bewerberinnen oder Bewerber wurden im Laufe der öffentlichen Sitzung die formalen Voraussetzungen zur Zulassung zur Europawahl durchgearbeitet, bewertet und entschieden. (DBT/Thomas Imo/photothek)

Eine generelle Überprüfung dieser Unterschriften komme in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass sie in einer Reihe von Fällen gefälscht sind und ein systematisches Vorgehen vermutet werden könne, so die Bundeswahlleiterin. Zahlreiche Betroffene, die von den Wahlämtern angeschrieben worden seien, hätten mitgeteilt, die Unterschrift gar nicht geleistet zu haben. In vielen Fällen habe es eine offensichtliche Abweichung zwischen geleisteter und bei den Ämtern hinterlegter Unterschrift gegeben, sodass Wahlrechtsbescheinigungen nicht ausgestellt werden durften. Bei Anhaltspunkten für strafbares Vorgehen werde Anzeige erstattet, sagte Brand und verwies auf 589 Fälle in Berlin. Sie sprach von einer „erschreckenden Feststellung“, die ein Signal sein sollte, damit dies bei den nächsten Wahlen nicht wieder vorkommt.

Einige der anwesenden Vertrauensleute der Parteien und Vereinigungen spielten den Ball allerdings zurück und mahnten eine Reform des Zulassungsverfahrens an, plädierten für die Digitalisierung des Verfahrens und rügten verschiedentlich Unterstellungen und ein unkooperatives Verhalten der zuständigen kommunalen Stellen.

Frist für Beschwerden

Beschwerde gegen die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, mit der ein Wahlvorschlag ganz oder teilweise abgelehnt wurde, kann letztmalig am Dienstag, 2. April, beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden. Auch ist der 2. April der letzte Tag für die Einlegung einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, einen Wahlvorschlag wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts zurückzuweisen.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die spätestens am Donnerstag, 18 April, getroffen werden muss, ist die Entscheidung des Bundeswahlausschusses „gehemmt“.

Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Dem elfköpfigen Bundeswahlausschuss gehören Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand sowie folgende, von der Bundeswahlleiterin berufene Mitglieder an: Beisitzer: Dr. Stefan Birkner (FDP), Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Ates Gürpinar (Die Linke), Petra Kansy (CDU), Dr. Anna von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), Roman Reusch (AfD), Dr. Johannes Risse (SPD), Amelie Singer (CSU). Darüber hinaus sind Richterin Petra Hoock und Richter Dr. Stefan Langer vom Bundesverwaltungsgericht Mitglieder des Gremiums.

Stellvertretende Mitglieder sind der stellvertretende Bundeswahlleiter Heinz-Christoph Herbertz sowie die Beisitzer Daniela Masberg-Eikelau (FDP), Jens Gnisa (CDU), Katina Schubert (Die Linke), Gabriele Hauser (CDU), Justus Duhnkrack (Bündnis 90/Die Grünen), Carsten Hütter (AfD), Heike Werner (SPD) und Björn Reich (CSU). Hinzu kommen Richter Prof. Dr. Günter Burmeister und Richterin Dr. Stephanie Gamp vom Bundesverwaltungsgericht. (vom/29.03.2024)

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