Parlament

Oppositionsantrag zur Terrorabwehr in Deutschland abgelehnt

Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Taten statt Worte – Für eine effektive Terrorabwehr in Deutschland“ (20/11135) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. 

Antrag der CDU/CSU

Die Bundesregierung wurde in dem Antrag unter anderem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen sowie weiterer Verkehrs- und Standortdaten zur Terrorabwehr umsetzt. Die Daten sollten sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden. Ein weiterer Gesetzentwurf sollte den Sicherheitsbehörden die rechtmäßige, rechtssichere und verhältnismäßige Nutzung von Gesichtserkennungssoftware mit dem Abgleich öffentlich zugänglicher Datenbanken ermöglichen.

Auf einen Gesetzentwurf, der den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen erschwert, sollte nach dem Willen der Union hingegen verzichtet werden. Ermöglichen und sicherstellen will die Fraktion die Beschaffung und den Einsatz der vertraglich für alle Länder und den Bund abrufbaren „verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA)“. 

Weitere Gesetzentwürfe verlangte die Fraktion zur besseren Bekämpfung von Terrorismus, für Verbesserungen bei der Bundespolizei und um den Missbrauch des deutschen Finanzsystems und der deutschen Wirtschaft zur Finanzierung von Terrorismus und Extremismus zu verhindern. Auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überwachungsgesamtrechnung sollte nach dem Willen der Unionsfraktion verzichtet werden. Stattdessen forderte sie eine Bedrohungsgesamtrechnung, um den „Fähigkeitenbedarf“ und gesetzliche Änderungen für die Nachrichtendienste des Bundes abzuleiten.

„Missverhältnis von Kontrolle und Auftragsbearbeitung auflösen“

Darüber hinaus müsse aus Sicht der Union das „Missverhältnis von Kontrolle und tatsächlicher Auftragsbearbeitung bei den Nachrichtendiensten des Bundes“ aufgelöst und der Fachkräftebedarf vor allem bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität gedeckt werden. Die Fraktion schlug dazu in ihrem Antrag Verbesserungen bei der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen vor. Die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten von Bund und Ländern und der Informationsaustausch sollte in gemeinsamen Zentren ermöglicht werden, etwa indem die Befugnisse zur Übermittlung von Daten und Informationen an Sicherheitsbehörden erweitert werden.

Die Union setzte sich auch für vergleichbare Regeln für den Datenaustausch und die gemeinsame Nutzung  von Daten und Informationen ein, die mittels „Computer Network Exploitation“ gewonnen werden. Die Eingriffsschwellen für Befugnisse der Nachrichtendienste zur Aufklärung und Verhinderung von Terrorismus müssten gesenkt werden, so die Antragsteller. Vorgeschlagen wurde unter anderem der Einsatz von verdeckten Ermittlern. Schließlich müsse die Regierung dafür sorgen, dass in Deutschland eigene Software für nachrichtendienstliche Aufgaben erforscht und entwickelt wird. (vom/24.04.2024)

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