Parlament

Keine Mehrheit für Jörn König als Vizepräsident des Bundestages

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/10795), die ihren niedersächsischen Abgeordneten Jörn König für das Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages nominiert hat, abgelehnt. In geheimer Wahl stimmten 88 Abgeordnete für den Wahlvorschlag, 562 lehnten ihn ab, es gab 15 Enthaltungen. Die erforderliche Mehrheit von 368 Stimmen war damit nicht erreicht. 

Der 56-jährige Abgeordnete gehört dem Parlament seit Oktober 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Er vertritt den Wahlkreis Stadt Hannover I. Der Diplom-Ingenieur und Master of Business Administration (MBA) ist Obmann seiner Fraktion im Sportausschuss und ordentliches Mitglied im Finanzausschuss. Darüber hinaus gehört er als stellvertretendes Mitglied dem Gemeinsamen Ausschuss und dem Ausschuss für Digitales an.

Parlamentarisches Kontrollgremium

Der Bundestag lehnte zudem ohne Aussprache einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/10796) ab, die ihren brandenburgischen Abgeordneten Norbert Kleinwächter als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes vorgeschlagen hatte. Von den 665 abgegebenen Stimmen war eine ungültig. Auf Kleinwächter entfielen 74 Stimmen, gegen ihn votierten 586 Abgeordnete. Vier Abgeordnete enthielten sich.

Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Gewählt wird mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 368 Stimmen erforderlich. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Der 38-jährige ehemalige Lehrer für Englisch und Französisch gehört dem Bundestag seit Oktober 2017 an und zog jeweils über die Landesliste Brandenburg seiner Partei ins Parlament ein. Kleinwächter ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss und im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Er ist darüber hinaus Mitglied des Vorstands der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung und ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe.

Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD sowie mit dem Votum der Gruppe Die Linke nahm der Bundestag die Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen (20/10989) zur Benennung von Mitgliedern des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) gemäß Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des DIMR an.

Als Vertreter oder Vertreterinnen wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug sind auf Vorschlag von der SPD-Fraktion Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, von der CDU/CSU-Fraktion Deborah Hartmann und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Prof. Dr. Nora Markard gewählt worden. Als Mitglieder der Zivilgesellschaft sind auf Vorschlag von der SPD-Fraktion Elke Ferner, von der CDU/CSU-Fraktion Matthias Boehning und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anetta Kahan gewählt worden. Das Kuratorium der DIMR besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern, zu denen die zu Wählenden zählen, sowie neun nicht stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder werden für vier Jahre ernannt. (vom/25.04.2024)

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