Erneut hat der Bundestag über die Frage der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen gestritten: Am Freitag, 23. Juni 2017, debattierten die Abgeordneten über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Linken (18/12354), zu dem der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung 18/12624) vorgelegt hatte. Darin fordert die Fraktion, das Teilzeit- und Befristungsgesetz so zu ändern, dass künftig nur noch Befristungen mit sachlichem Grund erlaubt sind. Zur Begründung führt die Fraktion die Ausbreitung von befristeten Arbeitsverträgen an, die es verhinderten, dass Beschäftigte ihre Zukunft auf einer sicheren Grundlage planen können. Außerdem würden befristete Arbeitsverträge den Kündigungsschutz aushöhlen, schreibt die Fraktion. Der Bundestag lehnte den Gesetzentwurf in einer namentlichen Abstimmung schließlich ab: Von 519 abgegeben Stimmen votierten 53 für den Entwurf, 408 dagegen und 58 enthielten sich.
SPD: Maßnahme zur Geburtensteigerung
Gabriele Hiller-Ohm (SPD) betonte in der Debatte, dass auch ihre Fraktion befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund abschaffen will: „Solche Arbeitsverträge brauchen wir nicht. Sie schwächen die Position der Beschäftigten und versperren jungen Menschen den Weg in eine sichere Zukunft.“
Deren Abschaffung wäre auch eine Maßnahme zur Geburtensteigerung, zeigte sie sich überzeugt. Dass ihre Fraktion dennoch dem Gesetzentwurf nicht zustimmt, begründete Hiller-Ohm mit der Loyalität zum Koalitionspartner CDU/CSU, der ein solches Vorhaben entschieden ablehnt.
CDU/CSU: Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen
Karl Schiewerling, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, machte deutlich, warum: „Es ist ein wichtiges Instrument, um Beschäftigung zu schaffen. Und das ist ja auch gelungen“, sagte er und verwies auf die gute wirtschaftliche Lage des Landes. Zwar gebe es auch Unternehmen, die die sachgrundlose Befristung missbrauchen würden, es sei aber fraglich, ob die viel zitierten Statistiken die Realität wiedergäben.
Zu oft würden zum Beispiel auch Ausbildungsverträge mit eingerechnet. Schiewerling appellierte in seiner letzten Rede vor dem Bundestag: „Kapitalerträge allein sind kein Selbstzweck. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen.“
Linke: SPD ist nicht glaubwürdig
Klaus Ernst (Die Linke) warf der SPD mangelnde Glaubwürdigkeit vor. Die SPD kündige in ihrem Wahlprogramm an, sachgrundlose Befristungen abschaffen zu wollen und stimme im Bundestag dennoch dagegen, empörte er sich. Es sei aber ein Skandal, dass trotz guter Konjunktur jede zweite Neueinstellung nur noch befristet erfolge.
„Firmen missbrauchen Befristungen zum Drücken der Löhne“, sagte er und kritisierte, dass auch die Fahrer des Fahrdienstes des Bundestages nur noch Einjahresverträge erhalten sollen. Dafür gebe es keinerlei sachlichen Grund, sagte Ernst.
Grüne: Firmengründer brauchen den Freiraum
Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: „Sachgrundlose Befristungen sind unnötig und nicht akzeptabel.“ Wer gute Gründe habe, der könne Arbeitsverträge natürlich befristen. Dafür gebe es genügend Möglichkeiten für die Arbeitgeber.
Dennoch lehne ihre Fraktion den Gesetzentwurf der Linken ab, weil diese auch die einzige aus Sicht der Grünen sinnvolle Ausnahme für Existenzgründer abschaffen will: Für Firmengründer sei es aber sehr wichtig, diesen Freiraum zu erhalten, sagte Müller-Gemmeke.
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
In der Vorlage schreibt Die Linke, das Teilzeit- und Befristungsgesetz müsse dahingehend geändert werden, dass künftig nur noch Befristungen mit sachlichem Grund erlaubt seien.
Zur Begründung führen die Abgeordneten die Ausbreitung von befristeten Arbeitsverträgen an, die es verhinderten, dass Beschäftigte ihre Zukunft auf einer sicheren Grundlage planen können. Außerdem würden befristete Arbeitsverträge den Kündigungsschutz aushöhlen, kritisiert die Linksfraktion. (che/hau/23.06.2017)