06.06.2023 Gesundheit — Antwort — hib 414/2023

Umgang mit Therapieallergenen

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung verteidigt den Umgang mit Therapieallergenen gegen Kritik der Unionsfraktion. Die Forderung, dass nicht zugelassene oder sich in der Nachzulassung befindliche Therapieallergene wegen fehlender Wirksamkeit bereits vor Ablauf der in der Therapieallergene-Verordnung (TAV) vorgesehenen Übergangsfristen vom Markt genommen werden müssten, sei nicht gerechtfertigt, heißt es in der Antwort (20/7056) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6620) der CDU/CSU-Fraktion.

Bei begründeten Zweifeln an der Zulassungsfähigkeit individueller TAV-Präparate sowie bei Nichteinreichung von Studiendaten innerhalb der gesetzten Frist bestehe die Möglichkeit für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), eine Fristverlängerung abzulehnen oder die Freigabe weiterer Chargen zu versagen. Von diesen Möglichkeiten mache das PEI in solchen Fällen auch Gebrauch. Unabhängig davon könnten, wie bei anderen Arzneimitteln, nicht zugelassene Individualrezepturen verordnet und eingesetzt werden.

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