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Kleine Anfrage

Fraktionen oder Abgeordnete in Fraktionsstärke können durch eine Kleine Anfrage schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Kleine Anfragen werden im Bundestag nicht beraten. Sie werden vor allem von der Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren und Informationen sowie Stellungnahmen zu erhalten. (> Große Anfrage)

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