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Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern sowie 23 weiteren Mitgliedern, die von den Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis benannt werden. Die Mitglieder des Ältestenrats sind nicht unbedingt die lebensältesten Abgeordneten, aber oft besonders erfahrene Abgeordnete. An den Sitzungen des Ältestenrats nimmt außerdem ein Vertreter der Bundesregierung teil. Der Ältestenrat unterstützt als besonders wichtiges Koordinationsgremium den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte des Parlaments. Er beschließt über innere Angelegenheiten des Bundestages, soweit sie nicht dem Präsidenten oder dem Bundestagspräsidium vorbehalten sind, und legt insbesondere die Termine der jährlichen Sitzungswochen des Bundestages sowie kurzfristig die Tagesordnung und Dauer der Debatten für jede Sitzung des Plenums fest. Darüber hinaus ist der Ältestenrat das Gremium, in dem auch andere für den Bundestag wichtige Fragen, beispielsweise im Verhältnis zur Bundesregierung oder bei Kritik an Maßnahmen eines sitzungsleitenden Präsidenten, angesprochen werden können. Der Ältestenrat stellt zudem den Voranschlag für den Haushaltseinzelplan des Bundestages auf, von dem der Haushaltsausschuss nur im Benehmen mit dem Ältestenrat abweichen kann.

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