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Berliner Stunde

Die sogenannte Berliner Stunde bezeichnet einen Schlüssel, nach dem die für einen bestimmten Tagesordnungspunkt beschlossene Debattendauer auf die Fraktionen aufgeteilt wird. Wer wie lange in den Plenarsitzungen reden darf, richtet sich nach den Stärken der Fraktionen. Die Verteilung der Redezeit auf die einzelnen Fraktionen erfolgt regelmäßig aufgrund einer Vereinbarung zu Beginn der Wahlperiode.

Neben dem Stärkeverhältnis der Fraktionen werden in der Regel auch andere Faktoren berücksichtigt, darunter beispielsweise ein Bonus für kleinere Fraktionen oder ein Zeitzuschlag für die Fraktionen der Opposition. Innerhalb des vereinbarten Rahmens bestimmen die Fraktionen selbst, welches Mitglied wie lange zu einem bestimmten Thema reden soll. Fraktionslose Abgeordnete (> Fraktionslosigkeit) erhalten gesonderte Redezeit. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen teilen dem Sitzungsvorstand mit, welcher Abgeordnete wie lange reden darf.

Die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats besitzen zwar ein sogenanntes Redeprivileg: Sie müssen nach Artikel 43 des Grundgesetzes „jederzeit gehört werden“. Es ist allerdings üblich, dass die Redezeit von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären auf die Redezeit der jeweiligen Regierungsfraktion angerechnet wird. Entsprechendes gilt für Mitglieder des Bundesrats.

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