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Enquete-Kommission

Enquete-Kommissionen (französisch „enquete“: Befragung, Untersuchung) bereiten Entscheidungen zu umfangreichen und bedeutenden Themen vor. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, eine Enquete-Kommission einzusetzen. Die Mitglieder der Enquetekommission werden im Einvernehmen der Bundestagsfraktionen benannt.

Enquete-Kommissionen bestehen aus Abgeordneten und Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. Sie legen dem Bundestag am Ende ihrer Arbeit Abschlussberichte vor, in denen die Arbeitsergebnisse in der Regel in Empfehlungen für die Gesetzgebung festgehalten sind.

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