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Erststimme

Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt. Sie errangen ein sogenanntes Direktmandat. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend.

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