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EU-Rechtsakte

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können Beschlüsse fassen, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Auf EU-Ebene spricht man in diesem Zusammenhang nicht von Gesetzen, sondern von Rechtsakten. Hierzu zählen Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Verordnungen gelten unmittelbar und sind in allen ihren Teilen verbindlich. Richtlinien müssen innerhalb einer bestimmten Frist durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie können die Form und die Mittel auswählen, mit denen sie das innerstaatliche Recht an die allgemeine Zielvorgabe der Richtlinie anpassen.

Bei einem möglichen Verstoß eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus den EU-Verträgen kommt das Vertragsverletzungsverfahren zur Anwendung. Es ist ein wichtiges Mittel der Europäischen Kommission, um die Einhaltung des EU-Rechts durchzusetzen und so ihrer Rolle als „Hüterin der Verträge“ gerecht zu werden. So kann zum Beispiel die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren beginnen, wenn ein Mitgliedstaat auch nach Aufforderung eine Richtlinie nach Ablauf der Frist nicht in nationales Recht umgesetzt hat.

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