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Federführung

Nach der ersten Lesung überweist das Plenum die Gesetzentwürfe, Anträge und andere Vorlagen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse. Hier findet die eigentliche Arbeit im Detail statt. Dabei übernimmt ein Ausschuss die Federführung, das heißt, er übernimmt die parlamentarische Leitung der Beratung und formuliert die Beschlussempfehlung für das Plenum. Andere Ausschüsse können mitberatend tätig sein, wenn ihre Aufgabenbereiche berührt werden.


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