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G-10-Kommission

Die G-10-Kommission entscheidet, ob Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) notwendig und zulässig sind. Die G10-Kommission ist ein unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ; ihre Mitglieder müssen keine Abgeordneten sein. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist in Artikel 10 des Grundgesetzes geregelt.

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