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Kontrollfunktion des Bundestages

Die Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gehört zu den klassischen Aufgaben eines Parlaments. Das wohl wichtigste Kontrollinstrument ist das Budgetrecht. Zudem verfügt der Bundestag über die Mittel der Großen Anfrage und der Kleinen Anfrage, der Fragestunde, der Regierungsbefragung nach Kabinettssitzungen und der Aktuellen Stunde. Er hat das Recht, Regierungsmitglieder zu den Beratungen zu zitieren, Untersuchungsausschüsse einzusetzen und die Regierung per konstruktivem Misstrauensvotum abzuberufen. Kontrollrechte üben auch der Wehrbeauftragte und der Datenschutzbeauftragte des Bundestages aus.

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