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Mehrheit, absolute

Bei der sogenannten absoluten Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder des Bundestages) muss das Abstimmungsergebnis um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Abgeordneten liegen. Die absolute Mehrheit ist erforderlich bei der Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter, der Wahl des Bundeskanzlers, der Wahl des Wehrbeauftragten sowie bei Abstimmungen über eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und über den Antrag auf ein Misstrauensvotum. (>Mehrheit, einfache)

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