Service

Wahlausschuss

Die Richter jedes Senats des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden vom Wahlausschuss gewählt, der aus zwölf Abgeordneten besteht. Diese Abgeordneten werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Ausschuss gewählt. Zur Wahl eines Richters ist die Zweidrittelmehrheit des Wahlausschusses erforderlich.

Marginalspalte