Abgeordnete
Susanne Hierl
© Susanne Hierl/Tobias Rothmüller
Susanne Hierl, CDU/CSU
Rechtsanwältin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. September 1973 in Eichstätt; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1992 Abitur Ostendorfer Gymnasium Neumarkt i. d. OPf.; 1992 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Regensburg, Abschluss erstes juristisches Staatsexamen; 1997 bis 1999 Referendariat in Nürnberg und San Francisco, Abschluss zweites juristisches Staatsexamen; 2000 Zulassung als Rechtsanwältin und 2016 Fachanwältin für Steuerrecht.
2000 Eintritt als Rechtsanwältin bei Rödl & Partner; 2009 Übernahme Teamleitung im Bereich „International Expatriate Consulting“; 2013 Ernennung zum Partner bei Rödl & Partner; seit Oktober 2021 ruhendes Arbeitsverhältnis.
Seit 2008 Gemeinderätin und 2014 bis 2020 stellvertretende Bürgermeisterin in Berg bei Neumarkt i. d. OPf.; seit 2014 Kreisrätin im Kreistag des Landkreises Neumarkt i. d. OPf.; seit 2020 weitere stellvertretende Landrätin im Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
Mitgliedschaften u. a.: bis 2021 Mitglied im IHK Ausschuss Bayern zur Lohnsteuer; Sportverein DJK/SV Berg; Kolping; Freiwillige Feuerwehr Berg; Katholischer Deutscher Frauenbund Neumarkt i. d. OPf.; FU.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.