Kordula Kovac
Geschäftsführerin CDU/CSU
Geboren am 22. Oktober 1957 in Welschen Ennest/Kirchhundem; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Realschulabschluss; Ausbildung zur Verwaltungsbeamtin im mittleren Dienst beim Kreis Olpe von 1973 bis Februar 1976, anschließend Beamtin im mittleren Dienst.
1980 bis 1987 Büroleiterin von Paul Breuer MdB; 1990 bis 2011 freie Journalistin; geschäftsführende Gesellschafterin der Mineralienhalde Grube Clara UG (haftungsbeschränkt).
1994 bis 2015 und 2019 bis heute Stadträtin in Wolfach; 1999 bis 2019 Kreisrätin in der Ortenau; seit 1999 Mitglied des Kreisvorstands der CDU Ortenau, derzeit stellvertretende Kreisvorsitzende; seit 2012 Mitglied des CDU-Landesfachausschusses ländlicher Raum, Mitgliederbeauftragte CDU Südbaden; seit 2012/13/15 Mitglied des FU Kreis-/Bezirks-/Landesvorstands; Beisitzerin Bezirksvorstand Senioren-Union Südbaden.
2001 bis 2013 ehrenamtliche Richterin beim Verwaltungsgericht Freiburg; Trägerin des Silbernen Ehrentellers der Stadt Wolfach; Ehrenabzeichen des Präsidenten des Technischen Hilfswerkes.
Kordula Kovac, CDU/CSU hat am 17. März 2021 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Nikolas Löbel(Interner Link) die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Baden-Württemberg
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Mineralienhalde Grube Clara UG (haftungsbeschränkt), Wolfach,
- Angestellte
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Mineralienhalde Grube Clara UG (haftungsbeschränkt), Wolfach,
- Geschäftsführerin
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Wolfach, Wolfach,
- Mitglied des Stadtrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Netzwerk für Familien & Hebammen Ortenau e.V., Wolfach,
- 1. Vorsitzende
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.