Abgeordnete
Dr. Ottilie Klein
© Ottilie Klein/Annette Koroll
Dr. Ottilie Klein, CDU/CSU
Abteilungsdirektorin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. Februar 1984 in Villingen-Schwenningen; evangelisch; verheiratet.
2000 Mittlere Reife; 2003 Abitur am Wirtschaftsgymnasium Villingen-Schwenningen; 2003 bis 2008 Magisterstudium, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; 2006 bis 2007 Auslandsjahr, Mount Holyoke College, USA; 2009 Mitarbeiterin Alexander von Humboldt-Stiftung; 2009 bis 2010 Masterstudium, University of Oxford, GB; 2010 bis 2016 binationale Promotion, Justus-Liebig-Universität Gießen, University of Helsinki.
2017 wissenschaftliche Mitarbeiterin, MdB-Büro Deutscher Bundestag; 2017 bis 2020 Leiterin des Büros des Vorsitzenden, CDU-Fraktion Berlin, Abgeordnetenhaus von Berlin; 2018 bis 2020 Leiterin Strategie und Planung, CDU-Fraktion Berlin, Abgeordnetenhaus von Berlin; April 2020 bis September 2021 Abteilungsdirektorin Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands; VÖB Mitglied der CDU.
Seit 2017 Beisitzerin im Vorstand der CDU Mitte; seit 2019 Mitgliederbeauftragte/Mitglied des Präsidiums der CDU Berlin.
Alumni der Studienstiftung, Unionshilfswerk, Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Terre des Femmes.
Seit Oktober 2021 Mitglied des Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Schriftführer/in
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
- Gemeinsamer Ausschuss
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.