Abgeordnete
Michael Georg Link
© Michael Link/ Stephanie Trenz
Michael Georg Link, FDP
Übersetzer
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. Februar 1963 in Heilbronn; evangelisch; ledig.
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Heilbronn; Wehrdienst; Studium in Augsburg, Lausanne und Heidelberg;
1995 bis 2005 Parlamentarischer Berater und Referent im Deutschen Bundestag, FDP-Fraktion und Dr. Klaus Kinkel; 2009 bis 2011 und erneut seit 2014 Mitglied des Gemeinderats der Stadt Heilbronn;
2005 bis 2013 und erneut seit 2017 MdB, Wahlkreis Heilbronn; 2012 bis 2013 Staatsminister im Auswärtigen Amt und Deutsch-Französischer Beauftragter der Bundesregierung; 2014 bis 2017 Direktor der OSZE-Menschenrechtsbehörde ODIHR mit Sitz in Warschau. Ehrenamtliche Tätigkeiten (u.a.): Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der FDP; Vizepräsident der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft e.V. und der SüdosteuropaGesellschaft e.V.; Vorstandsmitglied der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung; Vorstandsmitglied des Deutsch-Französischen Instituts; Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit; Kreisvorsitzender der Freien Demokraten Heilbronn; Ko-Vorsitzender des Theodor-Heuss-Freundeskreises Baden-Württemberg
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
- Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Delegationsleiter
Mitglied des Vorstands
Ordentliches Mitglied
Delegationsmitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.